Umwelt-Gemeinde-Service

Dorf- und Stadtentwicklung - Projektförderung - aktuell

Symbol Fördergeber Land NÖ

Lebendige Orte - Innenentwicklung
Aktuelle Ausschreibung Förderung für Erneuerung von Orten, Gemeinden, Städten zur nachhaltigen Entwicklung des Lebensraums

Das Land NÖ fördert im Rahmen der Richtlinie für die Entwicklung und Erneuerung von Orten, Gemeinden, Städten und Regionen in Niederösterreich -  neben der interkommunalen Kooperation in Form der Kleinregionen - Projekte im Bereich der nachhaltigen Gemeinde- Stadt- und Ortsentwicklung wenn diese vorrangig im Rahmen von aktiven Beteiligungsprozessen mit den Bürgerinnen erarbeitet wurden. 

Gefördert werden

  • Umsetzung nachhaltiger investiver Projekte zur Gemeinde- und Ortsentwicklung (Regionalentwicklungsrichtlinie RL, Kap 3.4b), die aus Beteiligungsprozessen hervorgingen (mit oder ohne Leitbild)
  • Nutzung von Leerständen in Gebäuden, beispielsweise Aktivierung der Erdgeschosszone (Fördergegenstand 1)
  • Frequenzsteigernde investive Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität (Fördergegenstand 3)

Förderhöhe

  • bei Vorliegen eines Leitbildes (nicht älter als 7 Jahre): 60 % der Gesamtprojektkosten - max. € 20.000
  • bei einem Beteiligungsprozess (ohne Leitbild): 40 % der Gesamtprojektkosten - max. € 20.000
  • max. 1 Projekt pro Gemeinde!

Förderdetails

  • Bei der Entwicklung von Projekten soll die Beteiligung von BürgerInnen ebenso wie Chancengleichheit, die Stärkung der Orts- und Stadtkerne und die SDGs (Kreisläufe, Enkeltauglichkeit etc), Kooperationen und zukunftsrelevante Themen von Landesinteresse berücksichtigt werden. Etwaige Schwerpunktsetzungen sind möglich und werden in Prozessblättern definiert.
  • Auswahl und Genehmigung von Projekten und calls erfolgt durch Fachgremien und eine Steuerungsgruppe unter Leitung der Abteilung RU7.
  • Bagatellgrenze: mind. € 3.000 anerkennbare Gesamtkosten 
  • Personalkosten des Projektträgers sind nicht förderbar.
  • kommunale Eigenleistungen sind nicht förderbar
  • Nicht förderbare Kosten: Sportanlagen und Spielplätze, religiöse Einrichtungen, Verkaufsstände, Asphaltierungsarbeiten, Mauern und Zäune, Straßenbeleuchtung, unbare Eigenleistungen, wirtschaftlich genutzte Flächen und Wohnflächen.
  • Erhaltungsverpflichtung 7 Jahre. Ist der Förderwerber nicht Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigter muss eine Nutzungsvereinbarung auf die Dauer der Behaltefrist abgeschlossen werden.
  • Projektbezogene Einnahmen verringern die förderbaren Gesamtkosten.
  • Die Abrechnungfrist laut Förderzusage ist einzuhalten, andernfalls erlischt die Förderzusage. In der Regel beträgt die Abrechnungsfrist 2 Jahre. In triftigen Gründen kann um eine Verlängerung - vor Ablauf der Frist - mit Begründung angesucht werden.
  • Projekte mit Gesamtkosten über € 30.000 werden vor der Auszahlung vor Ort kontrolliert.
  • Die automatische Empfangsbestätigung nach der online-Einreichung gilt als Stichtag für die Kostenanerkennung.
  • Mit anderen Förderungen kombinierbar - allfällige andere Förderungen verringern die förderbaren Gesamtkosten.

Einreichung

  • vor Projektbeginn/Bestellung
  • online

Weitere Informationen

 Best Practices NÖ Dorf- und Stadterneuerung

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

MK&EK

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
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