Dorf- und Stadtentwicklung - Projektförderung - aktuell
Lebendige Orte - Innenentwicklung, der aktuelle Förderpfad
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinden
Förderhöhe: max. 40% bzw. max. 60% mit Leitbild
max. € 20.000,- pro Projekt
Laufzeit:
Einreichung 15.11.2024 - 30.4.2025
Projektumsetzung bis 30. Mai 2026
Antragszeitpunkt: vor Beginn/Bestellung, während der Ausschreibung
Kontakt & Links
Beratung
Dorf- und Stadterneuerung die Gemeindeagentur NÖ
Regionalberatung
+43 2742 34 000
service@dorf-stadterneuerung.at
DORN
Förderstelle
NÖ Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7)
Eva Neunteufl (Dorferneuerung)
+43 2732 9025 10801
eva.neunteufl@noel.gv.at
Mag. Wolfgang Alfons (Stadterneuerung)
+43 2732 9025 11249
wolfgang.alfons@noel.gv.at
Durchführungsbestimmungen 2024
Richtlinie 2024
Antragstellung
RU7 NÖ Raumordnung
Das Land NÖ fördert aufgrund Punkt 3.1.b der 'Richtlinie für die Entwicklung und Erneuerung von Orten, Gemeinden, Städten und Regionen in Niederösterreich 2024' nachhaltige Projekte zur Gemeinde- Stadt- und Ortsentwicklung, die im Rahmen von Beteiligungsprozessen mit den Bürgern und Bürgerinnen erarbeitet wurden. In der aktuellen Ausschreibung stehen € 1.200.000,- zur Verfügung.
Gefördert werden in der aktuellen Ausschreibung
Investive Maßnahmen zur Belebung und Stärkung der Ortskerne mit folgenden förderfähigen Inhalten:
- Nutzung von Leerständen in Gebäuden, beispielsweise Aktivierung der Erdgeschosszone
- Frequenzsteigernde investive Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität (Gebäude, Plätze)
Förderhöhe
- bei Vorliegen eines Leitbildes: 60 % der Gesamtprojektkosten - max. € 20.000
- ohne Leitbild: 40 % der Gesamtprojektkosten - max. € 20.000
Förderdetails
- max. 1 Projekt pro Gemeinde zur Einreichung zugelassen
- Bagatellgrenze: mind. € 3.000,- förderfähige Investitionskosten pro Projekt
- Leitbild muss vom Gemeinderat beschlossen sein und zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 7 Jahre sein
- Die Ortskernrelevanz ist bei der Einreichung durch die Lage des eingereichten Projektes im Ortskern zu belegen. Die Lage im Ortskern kann durch ein beschlossenes ISEK (Integriertes Sätdtebauliches Entwicklungs-Konzept) oder Bauland-Kerngebiet laut Flächenwidmungsplan nachgewiesen werden. Liegt beides nicht vor, kann die Ortskernrelevanz des Vorhabens durch eine Stellungnahme des Ortskernkoordinators erwirkt werden.
- BürgerInnenbeteilungsform Stufe 1: Information (Aushang, Postwurf, Infoveranstaltung, öffentliche Einsichtnahme, etc.)
- Angaben zu vorrangig adressierter/n Zielgruppe/n
- Das Projekt muss mindestens zu einem der 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (United Nations, UN) einen Beitrag liefern.
Das SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) ist dafür bestens geeignet. - Behalte-/Erhaltungsfrist mindestens 7 Jahre
- Ist der Förderwerber nicht Eigentümer (dieselbe juristische Person), muss eine Nutzungsvereinbarung bzw. ein Mietvertrag mit Verzicht auf Kündigung auf die Dauer der Behaltefrist abgeschlossen werden.
- Bei der Einreichung erhält der Förderwerber eine Empfangsbestätigung - das Datum der Empfangsbestätigung gilt im Falle einer Förderzusage dann als Stichtag für die Anerkennung von Kosten.
- Auswahl und Genehmigung von Projekten erfolgt durch Fachgremien und eine Steuerungsgruppe unter Leitung der Abteilung RU7.
- Projektbezogene Einnahmen verringern die förderbaren Gesamtkosten. Personalkosten des Projektträgers nicht förderbar.
- Bar bezahlte Rechnungen werden nicht anerkannt.
- Nicht förderfähig: Sportanlagen, Spielplätze, religiöse Einrichtungen, Verkaufsstände, Mauern und Zäune, Straßenbeleuchtung, reine Apshaltierungsarbeiten, unbare Eigenleistungen, wirtschaftlich genutzte Flächen und Wohnflächen (bei Mischnutzung, werden die Kosten anteilig abgezogen).
- Die Projektabrechnung muss bis 31. Mai 2026 erfolgen
- Projekte mit Gesamtkosten über € 30.000 werden vor der Auszahlung vor Ort kontrolliert.
- Mit anderen Förderungen kombinierbar - allfällige andere Förderungen verringern die förderbaren Gesamtkosten.
Hinweis
Aufgrund technischer Umstrukturierungen werden die eingereichten Projekte dieser Ausschreibung voraussichtlich erst ab Februar 2025 weiter bearbeitet werden können.
Bis dahin sind auch keine Auskünfte zu eingereichten Projekten möglich.
Einreichung
- vor Projektbeginn/Bestellung
- online
- ab 15. November 2024 bis spätestens 30. April 2025
Weitere Informationen
Best Practices NÖ Dorf- und Stadterneuerung
Verkehrsberuhigung zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität - klimaaktiv Förderung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
MK&EK
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)