Artenschutz
Förderung im Zusammenhang mit Artenschutz
Short Facts
Förderhöhe: bis zu 100 %
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn
Achtung: Förderungen fast ausschließlich nur in Kombination mit EU Geldern.
Tipp: Wenden Sie sich in der Ideenphase an die zuständige Fachabteilung für eine Erstberatung.
Kontakt & Links
Fachabteilung: Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Naturschutz (RU5)
DI Günther Gamper
+432742 9005 15432
post.ru5@noel.gv.at
Geschäftsstelle NÖ Landschaftsfonds
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Landwirtschaftsförderung (LF3)
Dipl.-Ing. Ernest Reisinger
+43 2742 9005 12 980
post.lf3@noel.gv.at
LAFO-Förderung Projekttyp Artenschutz
Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) fördert im Projekttyp Artenschutz Vorhaben die den gezielten Schutz von insbesondere in der NÖ Artenschutzverordnung sowie im Konzept zum Schutz von Lebensräumen und Arten in Niederösterreich angeführten Lebensräumen, Tierarten- und Pflanzenarten einschließlich eines Biodiversitätsmonitorings zum Ziel haben. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2023.
Gefördert werden
- Gezielte Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung sowie Wiederherstellung und Vernetzung von Lebensräumen für bedrohte Arten
- Maßnahmen zum Management von Vorkommen oder Populationen geschützter bzw. gefährdeter Arten
- Aufwendungen für Evaluierung, Monitoring und Projektbetreuung
- Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zu Artenschutzprojekten
- Schadensvorbeugung und Schadensabgeltungen für durch geschützte Arten und ganzjährig geschonte jagdbare Arten verursachte Schäden bzw. deren Vorbeugung
- Grundlagenarbeit im Bereich Artenschutz
FörderwerberIn
- Gebietskörperschaft, Gemeinde
- Natürliche und juristische Personen
Förderhöhe
Zuschuss zu Investitionskosten, Sachaufwand und Personalaufwand im Ausmaß von bis zu 100 % der anrechenbaren Kosten.
Fördervoraussetzungen
- Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
- Für investive Maßnahmen besteht über den Zeitraum von 5 Jahren ab Endauszahlung eine Erhaltungsverpflichtung.
- Naturschutzfachliche sowie regionale und landesweite Konzepte sind bei der Projektumsetzung zu berücksichtigen.
- Zur Durchführung der Maßnahmen darf es keine gesetzlichen Verpflichtungen, wie z.B. von der Behörde vorgeschriebene Ersatzpflanzungen, geben.
- Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen sind der Förderstelle bekannt zu geben.
- Die Umsetzung der Flächenfördermaßnahmen erfolgt subsidiär bzw. ergänzend als Kofinanzierung zum österreichischen Programm Ländliche Entwicklung. Es ist auf die Vermeidung einer Doppelfinanzierung zu achten.
Einreichung
- Förderanträge müssen vor Projektbeginn bei der LAFO Geschäftsstelle eingereicht werden. Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
- Die fachliche Beurteilung und Abwicklung der Förderansuchen erfolgt durch die zuständige Fachabteilung des Landes. Für den Projekttyp Artenschutz ist dies die Abteilung Naturschutz (RU5).
Weitere Informationen
- Ziele, Prioritäten und Konzepte im NÖ Naturschutz
- NÖ Artenschutzverordnung
- Weitere Fördermöglichkeiten für Artenschutz und Naturschutz
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)