Allgemeine Bauwirtschaft
Förderung von Infrastruktur-Maßnahmen auf Gemeindeebene
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: bis zu 20 %
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Baubeginn
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeiner Baudienst
Landhausplatz 1, Haus 13, 3109 St. Pölten
Sonja Ettenauer
+43 2732 9025 45410
post.bd1@noel.gv.at
Land NÖ
Richtlinie
Die Förderung im Rahmen des NÖ Gemeinde-Zweckzuschussgesetzes (NÖ G-ZG) soll einerseits die Umsetzung von Infrastruktur-Maßnahmen durch die NÖ-Gemeinden forcieren, andererseits soll durch die geförderten Maßnahmen der Gemeinden die NÖ Bauwirtschaft unterstützt werden.
Gefördert werden
die Errichtung, Erweiterung, der Umbau und die Sanierung von
- Gemeindeämter
- Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Gemeindebüchereien und -archive
- Feuerwehrhäuser
- Museen
- Kultur- und Veranstaltungszentren
- Mehrzweckhallen
- Öffentliche Pflichtschulen
- Musikschulen
- Kindergärten
- Musikheime
- Mutterberatungen
- Aufbahrungshallen
- Friedhöfe
- Bauhöfe (ohne Altstoffsammelzentren, Wasser und Kanal)
- Straßen, Straßenbeleuchtungen, Plätze und Nebenanlagen
- Radverkehrsanlagen
Förderhöhe
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Höhe des Zuschusses je nach Höhe der Investition und Bedeutung des Projekts bis zu 20 % und max. € 30.000,-
Förderdetails
- Pro Fördernehmer sind bis zu 2 Projekt-Ansuchen pro Jahr möglich
- Nicht förderbar sind Investitionen, die über Gebührenhaushalte finanziert werden und Gebäude oder Gebäudeteile, die vermietet oder verpachtet werden.
- Weitere Förderungen, um die für das gegenständliche Projekt angesucht wird bzw. die erhalten wurden, sind unter Angabe der jeweiligen Förderstelle bekannt zu geben.
- Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung. Die Auszahlung ist innerhalb von 3 Jahren nach Förderzusage möglich.
Einreichung
- Einreichzeitpunkt vor Baubeginn
- Antrag schriftlich mittels formlosen Schreibens an die Abteilung BD1-Allgemeiner Baudienst beim Amt der NÖ Landesregierung
- Nach dem formlosen Ansuchen gibt es in wenigen Monaten eine Antwort über die Fördersumme – danach ist 6 Wochen Zeit die Unterlagen einzubringen im Sinne eines formalen Antrags.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)