Beratungsprogramm Kleinwasserkraft
Förderung der Planung zur Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen
Short Facts
Förderhöhe: max. 70 %
Antragszeitpunkt: VOR Beauftragung
Einreichung: laufend -
bis spätestens 28.02.2026, 12 Uhr
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Bearbeitungsteam "Beratungsprogramm Kleinwasserkraft"
+43 (0)1 316 31-716
umwelt@kommunalkredit.at
Leitfaden
Online-Antrag
KPC
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung gewährt im Rahmen der Dienstleistungsförderrichtlinie für die Umweltförderung im Inland (DL-FRL 2022 idgF) Unterstützung bei der Beratung in die Revitalisierung und den ökologisch verträglichen Ausbau von Kleinwasserkraft. Ziel ist die Erreichung der österreichischen Klimaziele und die Erhöhung der Erzeugung von Strom aus Kleinwasserkraft bei gleichzeitiger Verbesserung der ökologischen Situation der betroffenen Gewässer.
Gefördert werden
- Machbarkeitsstudien (Variantenanalysen, Vorplanung) - Modul 1:
- Kosten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen (bis zu 2 MW) bzw. zur Nutzung von bisher nicht energetisch genutzten und nicht passierbaren Querbauwerken
- Umsetzungsplanung (Entwurfs- und Bewilligungsplanung) - Modul 2:
- Kosten für die Entwurfs- und Bewilligungsplanung, inklusive allfälliger Fachgutachten
Dritter, zu den Inhalten bereits erstellter Machbarkeitsstudien (aus Modul 1 oder vergleichbare Vorplanungen). Modul 2 ist jedoch eingeschränkt auf Revitalisierungsprojekte bestehender Kleinwasserkraftanlagen.
- Kosten für die Entwurfs- und Bewilligungsplanung, inklusive allfälliger Fachgutachten
FörderwerberIn
gemeinsam mit fachlich befähigt und befugten ProjektantInnen:
- Gemeinde als:
- Betreiber eines bestehenden Kleinwasserkraftwerkes bis 2.000 kW
- Eigentümer von aktuell nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken
- Natürliche oder juristische Person, die an einem akutell nicht genutzen, nicht passierbaren Querbauwerk ein Wasserkraftwerk errichten will bzw. Eigentümer solcher Querbauwerke; Betreiber bestehender Wasserkraftanlagen bis 2.000 kW
Förderhöhe
einmaliger Investitionszuschuss:
- Modul 1:
max. 3.000 Euro bzw. max. 70 % der umweltrelevanten Gesamtkosten für KMU und NichtwettbewerbsteilnehmerInnen bzw. 50 % bei Großunternehmen - Modul 2:
max. 20.000 Euro bzw. max. 70 % der umweltrelevanten Investitionskosten für KMU und NichtwettbewerbsteilnehmerInnen bzw. 50 % bei Großunternehmen
Förderdetails
- Ausbezahlung erfolgt nach Endabrechnung
bei Modul 1
- Alle formal vollständigen Anträge werden, sofern Budgetmittel vorhanden sind, gefördert.
- Vorgaben zu Mindestinhalten (Anlagendaten, Ökologie, Variantenanalyse usw.) - siehe Leitfaden unter Punkt 2.1.
- Umsetzung und Abrechnung spätestens 9 Monate nach Genehmigung
bei Modul 2
- Eine Machbarkeitsstudie ist Voraussetzung für den Antrag (nicht zwingend aus Modul 1, aber mit denselben Formalerfordernissen)
- Die eingereichten Projekte werden von der KPC auf formale Vollständigkeit (Vorhandensein aller Unterlagen) geprüft. Die Auswahl der zur Förderung empfohlenen Anträge erfolgt durch das Expertengremium. Beurteilt wird nach qualitativen Kriterien - siehe Leitfaden unter 4.0
- Die Umsetzungsplanung muss jene Inhalte aufweisen, die für eine Erteilung der naturschutzrechtlichen (falls erforderlich) und wasserrechtlichen Bewilligung notwendig
(vgl. § 103 Abs. 1, WRG 1959 i.d.g.F) sind - zumindest gewässerökologisches Gutachten, Einreichunterlagen Wasserrecht, geodätische Vermessung u.ä. (siehe Leitfaden unter 2.2) - Umsetzung und Abrechnung bis spätestens 1,5 Jahre nach Genehmigung
- Die Auszahlung der Förderung setzt die tatsächliche behördliche Einreichung der Maßnahmen voraus. Als Nachweis ist hierzu im Rahmen des Endberichts die vollständig erfolgte Einreichung und die Entwurfs- bzw. Bewilligungsplanung vorzulegen.
Einreichung
- Vor Beauftragung - online
- bis spätestens 28. Februar 2025, 12 Uhr
Weitere Informationen
- Empfehlungen fachlich geeigneter ProjektantInnen erhalten Sie über den Verein Kleinwasserkraft
- Methanemissionen aus Stauseen reduzieren - TH Köln
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)