Umwelt-Gemeinde-Service

Beratungsprogramm Kleinwasser­kraft

Symbol Fördergeber Bund

Förderung der Planung zur Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung gewährt im Rahmen der Dienstleistungsförderrichtlinie für die Umweltförderung im Inland (DL-FRL 2022 idgF) Unterstützung bei der Beratung in die Revitalisierung und den ökologisch verträglichen Ausbau von Kleinwasserkraft. Ziel ist die Erreichung der österreichischen Klimaziele und die  Erhöhung der Erzeugung von Strom aus Kleinwasserkraft bei gleichzeitiger Verbesserung der ökologischen Situation der betroffenen Gewässer.

Gefördert werden

  • im Rahmen des Moduls 1 die Kosten der Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Vorplanung):
    • von Kleinwasserkraftanlagenrevitalisierungen
    • der energetischen Nutzung von bisher nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken
    • der energetischen Nutzung von bestehenden oder geplanten Trinkwasseranlagen
    • von Trinkwasserkraftanlagenrevitalisierungen
  • im Rahmen des Moduls 2 die Kosten für die Erstellung einer Entwurfs- und Bewilligungsplanung inklusive allfälliger Fachgutachten für Revitalisierungsprojekte bestehender Kleinwasserkraftanlagen. Eine vollständige Umsetzungsplanung für die Anpassung an den Stand der Technik ist durchzuführen. Eine Machbarkeitsstudien (aus Modul 1 oder vergleichbare Vorplanungen) ist Voraussetzung .

FörderwerberIn

gemeinsam mit fachlich befähigt und befugten ProjektantInnen:

  • Gemeinde als:
    • Betreiber eines bestehenden Kleinwasserkraftwerkes bis 2.000 kW
    • Eigentümer von aktuell nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken
    • Betreiber von Trinkwasseranlagen bis 2.000 kW
  • Natürliche oder juristische Person, die an einem akutell nicht genutzen, nicht passierbaren Querbauwerk ein Wasserkraftwerk errichten will bzw. Eigentümer solcher Querbauwerke; Betreiber bestehender Wasserkraftanlagen bis 2.000 kW

Förderhöhe

einmaliger Investitionszuschuss:

  • Modul 1:
    max. 3.300 Euro bzw. max. 70 % der umweltrelevanten Gesamtkosten für KMU und NichtwettbewerbsteilnehmerInnen bzw. 50 % bei Großunternehmen
  • Modul 2:
    max. 22.000 Euro bzw. max. 70 % der umweltrelevanten Investitionskosten für KMU und NichtwettbewerbsteilnehmerInnen bzw. 50 % bei Großunternehmen

Förderdetails

Die eingereichten Projekte werden von der KPC auf formale Vollständigkeit (Vorhandensein aller Unterlagen) geprüft. Auf formal vollständigen Anträge achten. Sollte der Antrag nicht den formalen Kriterien entsprechen, wird der Antrag nicht weiterbehandelt. Die Auswahl der zur Förderung empfohlenen Anträge erfolgt durch das Expertengremium. Bei Fragen zur Einreichung steht die KPC zur Verfügung.

bei Modul 1 

  • Vorgaben zu Mindestinhalten (Daten und Analyse der Anlage, Ökologie, Variantenanalyse, Kostenschätzung & Wirtschaftlichkeit der Anpassungs-Umsetzung, usw.) - siehe Leitfaden unter Punkt 3.1.
  • Umsetzung und Abrechnung spätestens 9 Monate nach Genehmigung
  • Die Auszahlung erfolgt nach positiver Evaluierung der Machbarkeitsstudie durch das Expertengremium

bei Modul 2

  • Eine Machbarkeitsstudie ist Voraussetzung für den Antrag (falls vorhanden aus Modul 1 oder andernfalls vorhandene Machbarkeitsstudie, die jedenfalls die Mindestbedingungen erfüllen muss)
  • Die Umsetzungsplanung muss jene Inhalte aufweisen, die für eine Erteilung der naturschutzrechtlichen (falls erforderlich) und wasserrechtlichen Bewilligung notwendig (vgl. § 103 Abs. 1, WRG 1959 i.d.g.F) sind. Die Mindestinhalte sind im Leitfaden unter 3.2. angeführt. 
  • Umsetzung und Abrechnung bis spätestens 18 Monate nach Genehmigung
  • Die Auszahlung der Förderung wird im Förderungsvertrag geregelt und erfolgt nach positiver Evaluierung des Endberichts durch das Expertengremium.

Einreichung

  • Vor Beauftragung - online 
  • bis spätestens 28. Februar 2026, 12 Uhr

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)