Betriebsgebiete attraktivieren
Aktion zur klimafitten Ausgestaltung, Erreichbarkeit und Attraktivierung bestehender Betriebsgebiete
Short Facts
Förderhöhe: bis 50 %
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: Vor Umsetzung/Auftrag
Kontakt & Links
ecoplus Investorenservice
DI Andreas Kirisits
Tel +43 2742 9000 19744
a.kirisits@ecoplus.at
Leitfaden
www.ecoplus.at
Förderung des Landes NÖ und ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH im Rahmen der Regionalförderprogramme
Gefördert werden
Kosten für die klimafitte Standortentwicklung und Betriebsgebietserneuerung:
- Konzepte für die klimafitte Ausgestaltung
- Kosten für die Entwicklung von interkommunalen Kooperationen
- Planungs- und Architekturleistungen: max. 10 % der Baukosten
- Baukosten: Bauaufsicht, Infrastruktur, Klimafitte Sonderkosten
Förderfähige Teile sind beispielsweise
- Rad- und Fußwege außen: Radweganbindung für den Alltagsradverkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsgebietes an ein bestehendes überregionales Fahrradwegenetz mit einer maximalen Entfernung von 2 km oder an den nächsten hochrangigen Öffentlichen Verkehr (ÖPNV) mit einer maximale Entfernung von 5 km. Gehwege vom Betriebsgebiet zum nächsten hochrangigen ÖPNV-Punkt von ca. 1 km.
- Errichtung Bushaltestelle im fußläufigen Entfernungsbereich zum Betriebsgebiet (Nachweis Bedarf/Frequenz)
- Rad- und Fußwege innen: Ausbau, Sicherung, Erweiterung der Rad- und Fußwegeführungen im Betriebsgebiet. Leihradsystem, Fahrradständer/Abstellboxen; Bedarfserhebung und Kostenbeteiligung der Unternehmen
- Ausbau/Nachrüstung der Beleuchtungsinfrastruktur (Voraussetzung LED-Beleuchtung) im Betriebsgebiet
- Errichtung eines Leitsystems (innere Erschließung), Übersichts- und Orientierungstafeln
- Ökologische Oberflächen- und Freiraumgestaltung
- Straßenbegleitgrün, Beschattung/Bäume, sonstige Grünflächen
- Renaturierungs- und Entsiegelungsmaßnahmen,
- Grünflächen, Blühwiesen, „Einrahmung“ des Betriebsgebiets mit Sträuchern und Bäumen, Versickerungsflächen
- Ökologische Versickerungs- und Ausgleichsflächen, Nutzwasser- und Regenwassermanagement (Schwammstadtprinzip)
- Alternative Energieversorgungsinfrastruktur (Nahwärmenetz, Batteriespeicher, etc.)
FörderwerberIn
- Gemeinde
- Gesellschaften im Mehrheitseigentum von NÖ-Gemeinden
Förderhöhe
für klimafitte Projekte von einzelnen Gemeinden oder interkommunale Kooperationen
- Konzeptphase 50 %, max. förderbare Investitionskosten € 70.000,00
- Umsetzungsphase 50 %, max. förderbare Investitionskosten € 800.000,00
Förderdetails
- Mindestens 2 Interessenten bei neuen Betriebsgebieten, bzw. 2 angesiedelte Unternehmen
- Maßnahmen bzw. Investitionen erfolgen auf öffentlichem Grund und müssen allen Betrieben im Betriebsgebiet zu Gute kommen.
- Einkaufszentren sind ausgeschlossen, Betriebsgebiete mit teilweise Einzelhandelsunternehmen besteht eine Fördermöglichkeit, wenn die überwiegende Anzahl der Betriebe NICHT-Einzelhandelsbetriebe sind (> 50 % der Mitarbeiter*innen NICHT-Einzelhandelsbetriebe)
- Die Größenordnung des Projektes muss wirtschaftlich sinnvoll sein.
- Projekte von Einzelgemeinden sind am örtlichen Bedarf auszurichten z.B. für die Erweiterung von bereits bestehenden Unternehmen sollen < 2 ha verwertbare Fläche haben; Erschließungen von "Altwidmungen" (vor 9.12.2020 als Betriebs- oder Industriegebiet gewidmete Flächen) können auch über 2ha Fläche als Einzelgemeindeprojekt erfolgen.
- Die Maßnahmen müssen eine Wirksamkeit in Richtung ökologische oder infrastrukturelle Aufwertung des Betriebsgebietes und somit des Standortumfelds für Betriebe haben oder die Arbeitsplatzattraktivität für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Sicherheit, Erreichbarkeit, Ambiente) verbessern.
- keine anderen Bundes- oder Landesförderungen
Einreichung
- Das Aktionsprogramm hat in der Regel eine 2-phasige Ausgestaltung in eine Konzeptphase und in eine darauffolgende Umsetzungsphase. Konzeptphase dauert maximal 12 Monate. Ein direkter Einstieg in die Umsetzungsphase des Aktionsprogramms ist möglich: Gemeinde hat bereits konzeptionelle Grundlagen (Verkehrskonzept, ökologisches Betriebsgebietskonzept, Frei- und Grünflächenkonzept) und stimmt diese mit dem ecoplus Investorenservice ab.
- Schritte zur Antragstellung
- Abstimmung und Koordinierung mit dem ecoplus Investorenservice, ob das Projekt/Betriebsgebiet den Fördervoraussetzung entspricht.
- Abstimmung und Koordinierung mit dem ecoplus Investorenservice, welche konzepionellen Grundlagen erforderlich sind.
- Förderantrag vor Beginn der Projektdurchführung (erste verbindliche Bestellung von Anlagen bzw. Leistungen oder Beginn der Baurbeiten) bei ecoplus beantragen => schriftliche Empfangsbestätigung der ecoplus.
- Online-Antragsstellung: https://foerderportal.ecoplus.at/
- Beim Antrag ist die Finanzierung darzulegen (Eigenmittel/Budgetierung).
- Nach Einreichung (Empfangsbestätigung) kann begonnen werden, aber bis zur definitiven Beschlussfassung der Förderung durch die Niederösterreichische Landesregierung trägt der Projektträger das Ausfinanzierungsrisiko.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)