Bibliothek der Dinge
Förderung für ein Leihangebot von Alltags- und Haushaltsgegenständen
Short Facts
Förderhöhe: 50 %, max. 4.000,-
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3)
+43 2742 9005 14 204
post.ru3@noel.gv.at
Förderwebsite
Grundlage für die Förderung ist die von der NÖ Landesregierung beschlossenen "Richtlinie zur Förderung von Investitonen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz". Mit der Förderaktion soll mit einem Leihangebot für Alltags- und Haushaltsgegenstände in niederösterreichischen Gemeinden und Regionen zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung beigetragen werden.
Gefördert werden
Investitionskosten für den Aufbau einer Bibliothek der Dinge/Angebot an Leihgeräten (z.B. Regalsysteme, Boxen zur Aufbewahrung, Erstausstattung mit Verleihgegenständen)
FörderwerberIn
- Gemeinden und NÖ Gemeindeverbände
- Betreiberinnen und Betreiber von öffentlichen Bibliotheken in Niederösterreich
Förderhöhe
max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten und max. 4.000,- pro Jahr und Antragstellerin bzw. Antragssteller
Förderdetails
- Das Leihangebot muss der breiten Öffentlichkeit zugänglich sein.
- Die Ausleihen pro Leihgegenstand werden dokumentiert und nach dem ersten Jahr der Umsetzung an die Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft übermittelt. Die Daten zum Standort der Bibliothek, Kontaktdaten und Öffnungszeiten sind spätestens mit der Endabrechnung der Förderstelle bekannt zu geben.
- Der Aufnahme des Reparatur- und Leihservices in ein öffentlich zugängliches Online-Verzeichnis wird zugestimmt.
- Nicht förderfähig sind Personal- und Betriebskosten.
Einreichung
Das Ansuchen ist vor Projektbeginn bei der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) mittels der bereit gestellten Formulare auf der Förderwebsite einzubringen.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)