Umwelt-Gemeinde-Service

Biodiversität erhalten

Symbol Fördergeber Bund

Förderung von Umsetzungsprojekten für den Erhalt von Lebensräumen und der Artenvielfalt

Neben dem Klimawandel bedroht der Verlust an Biodiversität unsere Lebensgrundlagen. Die Hauptursache für den Verlust der biologischen Vielfalt liegt in der menschlichen Landnutzung und den Ressourcenentnahmen mit Verschmutzung, Klimawandel und invasiven Arten als Folgeverstärker. Der weltweite living-planet Index zeigt einen Rückgang von 60 % gegenüber 1970.

Mit dem Biodiversitätsfonds hat die Österreichische Bundesregierung eine Förderschiene geschaffen, die zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie und zu den globale Nachhaltigkeitszielen beitragen soll. Zile ist die Wiederherstellung und nachhaltige Sicherung der biologischen Vilfalt in Österreich durch gezielte Maßnahmen auf regionaler und überregionaler Ebene.

Bis 2026 stehen insgesamt 80 Millionen Euro, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (NextGerneationEU) sowie aus nationalen Mitteln stammen, zur Verfügung. Ab 2026 wird der Fonds mit einem jährlichem Budget von bis zu 5 Millionen aus nationalen Mitteln fortgeführt.

Was wird gefördert?

In der sechsten Ausschreibung stehen für die Förderung folgende Projekte im Fokus:

  1. Wiederherstellung von prioriäten, beeinträchtigten Ökosystemen wie z.B. Moorböden, Feuchtgebiete, Trockenrasen, Sanddünen
    Der Schwerpunkt liegt auf konkreten Umsetzungsmaßnahmen auf Flächen. Projekte die zur Lebensraumvernetzung beitragen und Maßnahmen in Biodiversitäts-Hotspots und in Natura 2000 Gebieten werden bevorzugt behandelt.
  2. Einrichtung und/oder Durchführung eines Monitorings zur Berechnung des Grünlandschmetterlingsindex gemäß Verordnung (EU) 2024/1991 unter Einbindung von Citizen-Science Ansätzen sowie Berücksichtigung relevanter Vorprojekte

Fachliche Grundlagen und Informationen für Wiederherstellungs- sowie Monitoring Projekte finden sich unter weitere Informationen.

Förderwerber

  • Gemeinde
  • Vereine und NGOs, Universität und Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen

Förderhöhe

Je nach FörderwerberIn unterschiedliche Höchst-Fördersätze:

  • bis zu 100 % für Gemeinden u.a. Nicht-Wettbewerbsteilnehmer (Uni, NonProfit Vereine, etc.)
  • 70 % -  90 % für Wettbewerbsteilnehmer nach AGVO (Unternehmen, gewinnorientierte Vereine etc.) 

im sechsten Call maximal Fördersumme € 400.000 pro Projekt 

Förderfähige Kosten sind: 

  • Personalkosten
  • Materialkosten
  • Reisekosten
  • Drittkosten (Vergabe an SubauftragnehmerInnen)
  • Sonstige Kosten

Förderdetails

  • Die Mindestprojektsumme beträgt 15.000 Euro
  • Vorliegen der für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen – insbesondere auch naturschutzrechtliche – Bewilligungen als Einreichunterlage erforderlich. Nachreichung in begründeten Ausnahmefällen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung möglich.
  • Der Förderwerber verfügt über allenfalls notwendige Zustimmungserklärungen von Grundeigentümern – insbesondere hinsichtlich der Betretung von Flächen.
  • Einreichungen werden von der KPC formal und inhaltlich anhand von Bewertungskriterien als förderwürdiges Projekt gereiht. Danach erfolgt eine Beratung in der Biodiversitätsfonds-Kommission - die Auswahlempfehlungen werden danach zur Genehmigung an die Bundesministerin übermittelt. Nach Genehmigung durch das BMK erfolgt über die KPC der Vertragsabschluss.
  • Die Projektbeschreibung sollte Bezug auf die Bewertungskriterien nehmen. Die Projektbeschreibung hat eine Begründung der Kosten zu beinhalten.
  • Weitere Einreichunterlagen (Kostenschätzungen, CV/Lebenslauf MitarbeiterInnen etc) sind im jeweiligen Leitfaden zum Fördercall zu finden.
  • Neben der Kostenschätzung sind bei Anlagenteile bzw. Kostenpositionen, die mehr als 10 % der genehmigten Projektkosten ausmachen oder mehr als 10.000 Euro betragen ein Angebot für den Nachweis der Angemessenheit der Kosten erforderlich.
  • Beginn der Umsetzung innerhalb 1 Jahres ab Förderzusage/-vertrag.
  • Die Laufzeit der Projekte wird im Förderungsvertrag festgelegt. Im 5ten Call beträgt die maximale Laufzeit inklusive Endabrechnung 3 Jahre.
  • Im 6ten Call sind Grundankauf, Pacht, Nutzungsentgang sowie die Herstellung von Ausgleichsflächen nicht förderfähig!
  • Einhaltung aller vergabegesetzlichen Bestimmungen
  • Förderwerber verpflichtet sich, dass die geförderte Anlage durch fachkundige Personen gewartet wird
  • Förderfähig sind nur direkte Projektkosten, also Kosten die für die Umsetzung des beantragten Vorhabens nötig sind. Eigenleistungen sind unter gewissen Voraussetzungen förderbar, müssen aber genau dokumentiert werden.
  • Umsatzsatzsteuer ist nur dann förderbar, wenn FörderungswerberIn nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist
  • Nicht förderbar sind u.a. gesetzlich oder berhördlich verpflichtende Maßnahmen (z.B. Kompensationsmaßnahmen, Erfüllung vorgeschriebener nationaler sowie internationaler Berichtspflichten), Versicherungsprämien, Gerichts-, Rechtsanwalts- oder Notariatsgebühren, Verwaltungsabgaben und -gebühren und Steuern (ausgenommen die Umsatzsteuer bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerbenden), Finanzierungskosten, Bewirtungskosten.
  • Ab 1 Mio. Euro Projektvolumen ist die Einhaltung der green-event Vorgaben für Veranstaltungen sowie des österreichischen Umweltzeichnes für Produkte und Dienstleistungen einzuhalten und die öffentliche Beschaffungen muss nach dem Aktionsplan Nachhaltige öffentliche Beschaffung erfolgen. Für alle geringeren Projektvolumina wird die Anwendung dieser Vorgaben empfohlen.
  • Planung und Durchführung durch befugte und befähigte Personen oder Unternehmen
  • Zwischen- und Endberichte sind erforderlich.
  • Innerhalb von 6 Monaten nach Projektabschluss muss die Endabrechnung erfolgen.
  • Vorfinanzierung zum Teil erforderlich.
    Die Auszahlung der bewilligten Fördersumme erfolgt in der Regel in drei  Tranchen: 20 % Vorauszahlung der bewilligten Fördersumme bei Vertragsabschluss, danach Zwischenrate(n) bei Abnahme eines Zwischenberichtes (Erstattung nachgewiesener Kosten - abzüglich 10% Deckungsrücklass). Die Restzahlung erfolgt nach Projektabschluss und Abnahme des Endberichts durch die KPC. 

Fördereinreichung

  • Vor Auftragsvergabe - online bei der KPC
  • nur während der calls möglich - jährliche Ausschreibung
  • 6ter Call: 1. Juni – 15. September 2026

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)