Bodenschutzhecke und Krautstreifen
Förderung zur Errichtung von Bodenschutzanlagen in der Kulturlandschaft durch die NÖ Agrarbezirksbehörde
Short Facts
Förderhöhe: bis zu max. 90% der Gesamtkosten
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn
Tipp: Wenden Sie sich bereits in der Ideenphase an die angegebenen Kontakte für eine Erstberatung
Kontakt & Links
NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB)
post.abb@noel.gv.at
Ing. Erwin Piribauer - Most- und Industrieviertel
+43 676 812 182 15
erwin.Piribauer@noel.gv.at
Stefan Lehner BSc. - Wein- und Waldviertel
+43 676 812 182 62
Förderwebsite
Das Land NÖ fördert die Errichtung und Wiederbegründung von Bodenschutzanlagen.
Bodenschutzanlagen sind in der Kulturlandschaft angelegte Streifen bzw. Flächen mit heimischen Gehölzen und krautiger Vegetation. Sie dienen der Landwirtschaft zur Sicherung ihrer Produktion, bieten der natürlichen Fauna und Flora Lebensraum und Biotopverbund an und der Bevölkerung ein abwechslungsreiches Landschaftsbild. Die Neuanlage von Bodenschutzanlagen stellt eine Möglichkeit zur Bindung von bereits emittiertem CO2 dar. Die Bäume entnehmen der Atmosphäre während ihres Wachstums Kohlendioxid und lagern den enthaltenen Kohlenstoff in ihrer Biomasse ein. Im Durchschnitt kann ein Verbrauch von 6 kg CO2 pro Tag und Baum angenommen werden. Für den Aufbau einer Tonne Holz sind 1.851 kg CO2 und 1.082 kg Wasser nötig. Daraus entstehen neben der Tonne Holz 541 kg sauberes Wasser und 1.392 kg Sauerstoff.
Früher Windschutzgürtel genannt, werden sie heute entsprechend ihren Funktionen, ihrem Aufbau oder ihrer Situierung als Bodenschutzanlagen, Baum/Strauchhecken oder auch als Mehrnutzungshecken bezeichnet.
Bodenschutzanlagen dienen folgenden Zwecken:
- Verbesserung des Kleinklimas insbesondere durch Verringerung der Windgeschwindigkeit
- Bremsung der Bodenerosion durch Wind und Wasser
- Schaffung von naturnahen Lebensräumen in der Kulturlandschaft
- Vernetzung bestehender Biotope
- Belebung des Landschaftsbildes mit neuen Landschaftselementen
Gefördert werden
Beratung, individuelle Planung, Pflanzung und 3- bis 5-jährige Anwuchspflege, durchgeführt von der NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) mit den ihr zur Verfügung stehenden Fahrzeugen und Geräten, für folgende Hecken:
- Bodenschutzanlagen: Streifen von 4 bis 12 Meter zum Schutz von landwirtschaftlichen Grundstücken vor Winderosion, Wassererosion oder anderen Naturgefahren, zur Verbesserung des Kleinklimas, zur Verringerung negativer Auswirkungen auf die Umwelt, zur Erhöhung der Artenvielfalt, etc..
- Mehrnutzenhecken sind als Agroforst angelegte Hecken mit überwiegend Sträuchern und Obstbäumen, welche direkt an Ackerflächen und nicht an Wald oder flächige Landschaftselemente angrenzen.
- Flächenbepflanzungen mit landschaftsgestaltendem Charakter oder ökologischem Wert, Einfriedungen für Brunnenschutzgebiete, zur Abschirmung von landwirtschaftlichen Sonder- und Spezialkulturen wie z.B. Obst, Wein, Gemüse sowie landwirtschaftlichen Betriebsobjekten wie beispielsweise Stallungen, die außerhalb des Ortsgebietes liegen und Windeinflüssen oder anderen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind.
- Ökologische Begleitpflanzungen zum Beispiel an Fließ- oder Stillgewässern dienen insbesondere zur Abschirmung und Beschattung von Gewässern und sind wichtige ökologische Achsen in der agrarischen Kulturlandschaft.
- Sonstige Anlagen, die nicht ausschließlich die vorstehend angeführten Funktionen erfüllen, welche aber an der Grenze zu anderen Widmungsarten (z.B. Siedlungs-, Gewerbe- und Industriegebiete) oder Ersatzaufforstungen liegen.
FöderwerberIn
- Gemeinde
- Gemeinschaft (Agrargemeinschaften, etc.)
- Private (natürliche und juristische Personen als Eigentümer oder Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke)
FörderwerberIn
- Gemeinden
- Gemeinschaften (Agrar-, Erhaltungs-, Flurbereinigungs-, Zusammenlegungs- und Windschutzgemeinschaften)
- Private natürliche und juristische Personen als Eigentümer bzw. Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
Förderhöhe
Es ist ein einmaliger pauschaler Kostenbeitrag zu den Errichtungs- und Pflegekosten pro Hektar zu leisten. Diese Pauschale ist je nach Projektart gestaffelt.
- Für Bodenschutzanlagen, Mehrnutzenhecken und Flächenbepflanzungen € 3.999,60 pro ha inkl. 20 % Ust.
- Für Ökologische Begleitbepflanzungen € 7.999,20 pro ha inkl. 20 % Ust.
- Für Sonstige Anlagen € 19.998,00 pro ha inkl. 20 % Ust.
Förderdetails
- Einholung einer Zustimmungserklärung, wenn die Förderwerberin/der Förderwerber nicht Grundeigentümer/in ist.
- Die Förderwerberin/der Förderwerber muss die für die Errichtung erforderlichen Flächen bereitstellen.
- Das Gelände der Bodenschutzanlage muss maschinell befahrbar sein.
- Für die nach der Anwuchspflege erforderlichen periodischen Erhaltungsmaßnahmen ist die Grundeigentümerin bzw. der Grundeigentümer oder die Bewirtschafterin bzw. der Bewirtschafter zuständig.
- Im Falle einer Mehrnutzenhecke ist diese binnen 10 Jahren bei der zuständigen Bezirksforstinspektion als Agroforstfläche anzumelden, um eine Waldwerdung laut Forstgesetz zu vermeiden.
Einreichung
- Bezüglich der Vorlaufzeiten und Einreichung wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontaktpersonen.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)