Dämmen von Schule & Kindergarten
Förderung für Neubau und Sanierung von Pflichtschulen und Kindergärten
Short Facts
Förderwerber: Gemeinde, Gemeindeverband, Schulgemeinde
Förderhöhe: 25 % bei Investitionen bis € 100.000,-, über 100.000,- Zinszuschuss von 7 %
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: bei Investitionskosten < € 100.000,- bis zu 3 Jahre nach Umsetzung; bei Investitionskosten > € 100.000,- vor Projektbeginn
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen (K4)
Martin Fischer
+43 2742 9005 13 229
post.k4@noel.gv.at
Land NÖ
Richtlinien
Die Förderung wird vom NÖ Schul- und Kindergartenfonds gewährt.
Was wird gefördert?
Bauliche bzw. energietechnische Maßnahmen wie:
- Thermische Gebäudedämmung der Außenhülle
- Fenster und Portale
- Lüftungs- und andere haustechnische Anlagen (z.B. erneuerbares Heizsystem)
Förderhöhe
- bei Investitionen bis 100.000 Euro Investitionszuschuss von 25 %
- bei Investitionen von mehr als 100.000 Euro Zinszuschuss von 7 % für ein fiktives Darlehen auf 15 Jahre.
Förderdetails
- Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000 Euro betragen. Es können mehrere Maßnahmen zusammengezogen werden.
- Für Räume in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein wirksamer Sonnenschutz vorzusehen
- Bei Neu- und Zubauten können für klimatechnische Maßnahmen (z.B. begrüntes Dach, begrünte Fassaden, etc.) zusätzlichen Kosten nach Fertigstellung des Projektes anerkannt und gefördert werden. Diese Maßnahmen sind getrennt abzurechnen.
- nicht förderfähig: Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder feste fossile Brennstoffe
- ad Fördersatz über 100.000: Die Höhe des fiktiven Darlehens beträgt 50 % von den vom Fonds anerkennbaren Baukosten. Die halbjährliche Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Schußrechnung.
Fördereinreichung
- bei Investitionen unter 100.000 spätestens 3 Jahre nach Umsetzung
- bei Investitionen über 100.000 vor der Umsetzung
- Das Ansuchen ist mittels Förderantragsformular einzubringen.
Weitere Informationen
- Förderungen für Photovoltaik-Anlagen
- Förderungen für Wärmeversorgungsanlagen
- Energieberatung für Gemeinden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)