Umwelt-Gemeinde-Service

Energiemanagement

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für kommunikationsfähige und automatisierte Energiemanagementsysteme

Der Klima- und Energiefonds unterstützt mit dem Förderprogramm die Installation von Energiemanagementsystemen in Gemeinden. Ziel ist es, durch automatisierte und kommunikaiotnsgestützte Steuerung von Verbrauchs-, Speicher- und Erzeugungsanlagen positive Umwelt- und Kosteneffekte zu erreichen und die Nutzung der Netzinfrastruktur und das erneuerbare-Energie-Angebot zu verbessern. 

Was wird gefördert?

Anschaffung , Installation, Konfiguration automatisierter, kommunikationsfähiger Energiemanagement und begleitende Beratungsleistungen, im Detail nachfolgend:

  • Beratungs- und Planungsleistung zur Einführung eines automatisierten, kommunikationsfähigen Energiemanagementsystems
  • Steuerungseinheit des Energiemanagmentsystems - einmalige Anschaffung einer Software und gegebenenfalls Hardware
  • Messtechnik: Komponenten zur Messung, Erfassung, Verarbeitung und Integration von Mess- und Abrechnungsdaten
  • Kommunikations- und Steuerungstechnik: Komponenten wie z.B. Datenkabel, Gateways, Schalttechnik (Relais), Steueurngseinheiten zur Herstellung der Ansteuerbarkeit von Geräten
  • Installation, Systemkonfiguration und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb

FörderwerberIn

  • Gemeinden
  • konfessionelle Einreichtungen und Vereine
  • Betriebe

mit Verteileranschluß im Niederspannungsbereich (Netzebene 6 und 7)

Hinweis: Energiegemeinschaften sind nicht Zielgruppe der Ausschreibung. Für diese Zielgruppe steht die Ausschreibung 'Energiegemeinschaften 2025' bzw. die geplante Folgeausschreibung 'Gemeinsame Energienutzung und Innovationen für eine optimierte Systemintegration'.

Förderhöhe

30 % der förderbaren Kosten für Gemeinden, max. 20.000,-

Förderdetails

  • Für die Planung der Umsetzung eines Energiemanagementsystems ist jedenfalls eine Standortanalyse erforderlich. Dies umfasst die Erhebung der Ausgangslage zu den vorhandenen und geplanten Erzeugungs- Verbrauchs- und Speicherlanlagen, deren Erzeugungs-/Verbauchs- und Lastprofile, siehe Formular Standortanalyse.
  • Weitere Anforderungen zu förderbaren Energiemangementsystemenm Mindest Umfang förderfähiger Systeme und empfohlener Funktionsumfang siehe Leitfaden.
  • Die Umsetzung kann ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen, Voraussetzung für die Förderung ist ein aufrechter Förderungsvertrag. Das Fertigstellungsdatum wird grundsätzlich sechs Monate nach Genehmigung festgelegt und wird im Fördervertrag angeführt.
  • Eine Kombination mit weiteren öffentlichen Förderung (Bund, Land, Gemeinden) für die gleichen Maßnahmen und Investitionen ist nicht möglich.
  • Planungsleistungen können vor der Einreichung anerkannt werden.

Einreichung

  • vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen
  • online bis spätestens 15.04.2027, 12:00 Uhr
  • Die Reihung und Beurteilung erfolgt nach dem Eingangszeitpunkt der vollständigen Antragsunterlagen
  • Nach positiver Beurteilung der Antragsunterlagen werden die Projekte vom Präsidium des Klima- und Energiefonds bei ausreichender Budgetmittel genehmigt.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der vollständigen Endabrechnungsunterlagen, siehe Leitfaden.

Weitere Informationen

EK

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)