Emissionsfreie Nutzfahrzeuge
Förderung für mehrere emmissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur für das Laden und Betanken
Short Facts
Förderhöhe: je nach Ausschreibung 60 % der Mehrinvestitionskosten für Nutzfahrzeuge, 40 % der Investitionskosten für Infrastruktur (60 % bei kombiniertem Verkehr)
Laufzeit: bis 30.6.2026
Antragszeitpunkt: Vor der Bestellung und während einer Ausschreibung - jährlich sind 2 Ausschreibungen vorgesehen
Kontakt & Links
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Mag. (FH) Nicole Lugscheider (Programmleitung)
+43 577555033
nicole.lugscheider@ffg.at
FFG
Liste Sonderfahrzeuge
Im Rahmen von eMove Austria der Dachmarke des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) werden Förderungen, Kommunikationsschwerpunkte und Rahmenbedingungen gebündelt. In der Säule eTruck der Dachmarke wird mit dem Förderprogramm ENIN - Emissionsfreie Nutzfahrzeuge, die Klimaschutzziele am Verkehrssektor unterstützt. Durch die Umstellung von derzeit fossil betriebenen Nutzfahrzeugen auf emissionsfreie Antriebe und gleichzeitigem ausschließlichem Einsatz von erneuerbarer Energie sollen umweltschädliche Emissionen gesenkt werden. Die Fahrzeugklassen N1, N2, N3 sollen auf emissionsfreie Modelle umgestellt und die für den Betrieb notwendigen Infrastrukturen installiert werden.
Gefördert werden
Die Anschaffung von Fahrzeugen (N1 bis zu 3,5t, N2, N3, Sonderfahrzeuge) und zugehöriger Lade-/Betankungs-Infrastruktur:
- Batterie-elektrische Nutzfahrzeuge, die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug rein elektrisch angetrieben werden.
- Nutzfahrzeuge und Sonderfahrzeuge mit Oberleitungssystemen, die ihren Fahrstrom mittels Stromabnehmern aus einer über der Fahrbahn gespannten Oberleitung beziehen
(bei Überbrückung oberleitungsfreier Strecken ist emissionsfreier Antrieb (batterie-elektrisch) erforderlich) - Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb (N2 und N3), die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug angetrieben werden
- Sonderfahrzeuge der Klassen N2 und N3 (mit Straßenzulassung oder im Werksverkehr), die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug rein elektrisch oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb angetrieben werden sowie eine Umrüstung auf einen emissonsfreien Antrieb
- direkt zugehörige Lade-, Oberleitungs- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur - jedoch nur in Kombination mit der Anschaffung von Fahrzeugen
Förderfähige Kosten sind beispielsweise
- Anschaffung emissionsfreier Nutzfahrzeugflotten und Sonderfahrzeuge
- Umrüstung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Sonderfahrzeuge
- Kosten für die Planung der Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur
- Investitionskosten für die notwendige Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur
- Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen (Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur, Hardware-Investitionskosten des benötigten Anschlusses an die jeweilige Netzebene)
Förderbare Kosten müssen mittels Rechnung nachgewiesen werden und nachweislich nach Einreichung des Vorhabens angefallen sein.
FörderwerberIn
- Gemeinde, Gemeindeverband (öffentliche Hand)
- Konsortium z.B. von Gemeinden
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderhöhe
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % der Mehrinvestitionskosten bzw. der förderbaren Kosten:
- Nutzfahrzeuge: 60 % der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung emissionsfreier Nutzfahrzeuge
- Umrüstung: 60 % der Umrüstungskosten
- Infrastruktur: 40 %, (60 % im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs) der beihilfefähigen Investitionskosten
Förderdetails
- Bei N1 müssen mindestens 10 Nutzfahrzeuge angeschafft werden. Bei N2 und N3 keine Mindestanzahl.
- Es könnte auch ein Konsortialvorhaben eingereicht werden. Das Konsortium bildet mehrere FörderwerberInnen.
- Für den Förderantrag und Berichtslegung ist kein externer Berater notwendig.Bei Unterstützung und fragen zu emissionsfreier Mobilität kann das kostenlose Angebot von klimaaktiv mobil genutzt werden.
- Zum Start einer Ausschreibung gibt es online ein Kick off das aufgezeichnet wird und nachgesehen werden kann. Das Kick off wird auf der jeweiligen Ausschreibungsseite verlinkt.
- Falls Fragen offen sind kann ein Beratungsgespräch unter enin@ffg.at vereinbart werden. Die zugehörige Projektskizze (zum Herunterladen auf der ENIN Homepage) ist drei Werktage vor dem Beratungstermin an enin@ffg.at zu senden.
- Die Förderentscheidung wird voraussichtlich 3 Monate nach Auschreibungsende vorliegen.
- Kombinierbarkeit mit KIP 2023 bei Gemeinden möglich, Landeszuschüsse werden im Einzelfall geprüft. Keine Kombinierbarkeit mit Bundes- und weiteren EU-Förderungen
- Gesamtkonzept mit Schätzung der jährlichen Fahrleistung bei der Einreichung erforderlich.
- Zwischen- und Endberichte bei der Förderabrechnung erforderlich
- 5 Jahre Behaltefrist/Betriebsverpflichtung mit jährlichem Bericht (Monitoringdaten Fahrkilometer)
- Leasingvarianten, bei denen das Investitionsgut in das wirtschaftliche Eigentum des Leasingnehmers übergeht, sind unter bestimmten Kriterien möglich.
- Die Bewertung der Förderansuchen erfolgt von FFG internen und externen Expertinnen und Experten anhand von vier Hauptkriterien:
- Qualität des Förderansuchens (Gesamtkonzept, Umsetzung)
- Eignung der Projektbeteiligten hinsichtlich Kompetenz, Ressourcen
- Nutzen und Verwertung (Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung)
- Relevanz des Förderungsansuchens in Bezug auf die Ausschreibung (Bewertung der Projektziele wie Anzahl der Nutzfahrzeuge, Fördereffizienz der Fahrleistung und Treibhausgasminderung).
Einreichung
- vor Projektbeginn / vor Bestellung
- während einer Ausschreibung
- ausschließlich online über den e-call der FFG
- Registrierung für e-call Zugang erforderlich - Zeit einplanen!
- Wie die Einreichung über den e-call funktioniert (z.B. welche Daten sind erforderlich, Inhaltliche Beschreibung, Kosten) ist im Ausschreibungsleitfaden beschrieben.
Weitere Informationen
- Beratung Fuhrparkumstellung auf e-Mobilität
- Bundesförderung leichte e-Nutzfahrzeuge - Anschaffung ab ein e-Fahrzeug
- Kommunale Investitionen
- e-Quote für CO2 Einsparung - jährliche e-Prämie
- öffentlicher Personenverkehr - EBIN-Förderung
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)