Umwelt-Gemeinde-Service

Landwirtschaftliche Wasserbauanlagen

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für die Erhaltung bestehender landwirtschaftlicher Wasserbauanlagen

Die Förderung des Landes NÖ erfolgt auf Grundlage des österreichischen Wasserbautenförderungsgesetzes. Für diese Sonderförderung sind die Mittel stark begrenzt.

Was wird gefördert?

Investitionen und Planungen im Bereich des landwirtschaftlichen Wasserbaus zur Erhaltung, Instandsetzung und Sicherung einer nachhaltigen Funktionsfähigkeit bestehender Anlagen:

  • Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen zum Wasser- und Sedimentrückhalt und zur Wasserableitung im agrarischen Bereich mit dem Ziel der Verminderung von Erosionserscheinungen sowie der Verbesserung der Abflussverhältnisse und des Bodenwasserhaushalts.
  • Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Bewässerungsanlagen bei Wein, Obst oder Spezialkultur zum Ausgleich natürlicher Regendefizite und als Schutz vor Frostschäden.

Förderwerber

  • Gemeinde
  • andere überbetriebliche Institution wie Wassergenossenschaft oder bäuerliche Gemeinschaft

Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht möglich.

Förderhöhe

Die Förderhöhe für Gemeinden beträgt max. 50 %.

Förderdetails

Planung und Umsetzung nur in technischer Abstimmung mit der Abteilung Wasserbau.

Förderung erfolgt auf Basis saldierter Rechnungen und Zahlungsnachweise.

Fördereinreichung

Einreichung vor Umsetzung bzw. Investitionsbeginn. Richten Sie zunächst ein formloses Ansuchen per Allgemeinen Anbringen an das Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wasserbau oder direkt an den Sachbearbeiter DI Werner Jester im Referat Landwirtschaftlicher Wasserbau.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)