Umwelt-Gemeinde-Service

Flächenrecycling - Raumplanung Leerstand

Symbol Fördergeber Bund

Förderung zur Reduktion von Bodenverbrauch und Leerstand

Die Bundesförderung unterstützt Projekte, die zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet dienen mit dem Ziel den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Die Förderung ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes (ÖARP) bzw. in weiterer Folge des Umweltförderungsgesetzes (UFG).

Gefördert werden

Für Flächen und Objekte/Objektteile im Ortsgebiet, die derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotential genutzt werden:

  • Erstellung von Entwicklungskonzepten zur Ermittlung der künftigen Nutzung, insbesondere
    Bedarfserhebungen, Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Kostenschätzungen, Konzepte zu Energieeffizient/Klimaschutz/Umweltzustandsverbesserung, BürgerInnenbeteiligung, -befragungen und -information
  • Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz, falls dies für das Entwicklungskonzept zweckmäßig ist
  • Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes durch Identifikation und Definition des Mehraufwandes, Vorplanung und Kostenschätzung - aber erst nach Abschluss eines Entwicklungskonzeptes

Hinweis: Standortpotential = die aktuelle Nutzung der angrenzenden Flächen oder die künftig im öffentlichen Interesse angestrebte Nutzung des Grundstückes bzw. der Gründstücke im Hinblick auf eine Verringerung der weiteren Flächeninanspruchnahme an Ortsrändern und außerhalb des Ortsgebietes oder eine Verbesserung des Umweltzustandes. 

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gemeindeverband - nur mit Information an alle betroffenen Grund-/ObjekteigentümerInnen
  • GrundeigentümerIn - nur mit Information an die Gemeinde
  • Naturliche oder juristische Personen - nur mit Zustimmung der Grundeigentümer und Information an die Gemeinde

Förderhöhe

Einmaliger Investitionskostenzuschuss von max. 50 % bzw. max. 75 % der förderfähigen Kosten bzw. folgende Pauschalen:

  • Entwicklungskonzept: € 60.000 - max. 75 %
  • Untersuchungen: € 50.000 - max. 75%
  • Vorplanung standortbedingter Mehraufwand: € 15.000 - max. 50%

Förderdetails

  • Flächen/Objekte befinden sich im geschlossen bebauten Ortsgebiet
  • Untergrundkontamination der Fläche ist nicht erforderlich
  • Umsetzungswahrscheinlichkeit muss mittels Involvierung, Unterstützung oder aktiven Beteiligung der betroffenen Gemeinde/n nachweisbar gegeben sein.
  • Durchführung durch fachlich befugte und befähigte Personen oder Einrichtungen
  • Berücksichtigung von Klimaschutz, Energieeffizienz und der Verbesserung des Umweltzustandes bei der Definition und Bewertung der Nutzungsvarianten.
  • Die Anforderungen an das Entwicklungskonzept zur Ermittlung der künftigen Nutzung - wie öffentliche Entwicklungsziele, realistische Nutzungsvarianten, vergleichende Bewertung der Varianten mittels nachvollziehbarer ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Bewertungskriterien, begründete Empfehlung einer Variante - sind einzuhalten. Details dazu sind im Informationsblatt zu finden.
  • nicht förderbar sind Eigenleistungen, Kosten für Bewirtung/Unterhaltung, Umsatzsteuer sowie Konzepte, Untersuchungen und Planungen die aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Raumplanung erstellt werden wie beispielsweise Flächenwidmungspläne, örtliche Entwicklungskonzepte.
  • Förderwerber werden in die Transparenzdatenbank eingetragen
  • Entwicklungskonzepte und Untersuchungen in 1 Förderansuchen gemeinsam einreichen
  • Ein Antrag Vorplanung Mehraufwand ist erst nach Abschluss eines Entwicklungskonzeptes möglich.
  • Bei der Antragstellung sind auch Fotos zur derzeitigen Situation sowie ein Lageplan und Auflistung der betroffenen Grundstücke erforderlich.

Einreichung

  • Vor Beauftragung bzw. vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht
  • online bei der KPC mit Formblättern
  • Förderungsanträge können laufend eingereicht werden. Förderzusagen erst nach Kommissionssitzungen. Der Stichtag für Einreichungen, die in der nächsten Kommissionssitzung am 11. September 2024 behandelt werden ist Freitag 19. Juli 2024
  • Einreichung endet voraussichtlich im Frühjahr 2027.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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