Jugend(T)Räume
Förderung von Maßnahmen gegen Vereinsamung und Isolation von Jugendlichen
Short Facts
FörderwerberIn: Gesunde Gemeinde
Förderhöhe: bis zu 100 %
Laufzeit: 30.06.2028
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn bis 31.03.2026
Kontakt & Links
Tut Gut Gesundheitsvorsorge GmbH
Dipl. Ing. Katharina Peherstorfer
+43 676 858 70 34417
Katharina.Peherstorfer@noetutgut.at
Tut Gut
Infoblatt
Richtlinie
Mit dem Förderprojekt 'Jugend(T)träume', der vom Fonds Gesundes Österreich finanziell unterstützt wird, sollen Projekt-Ideen mit Jugendlichen erarbeitet und umgesetzt werden, die der Vereinsamung entgegenwirken und Möglichkeiten der Reintegration geschaffen werden.
Gefördert werden
Kleinst- und Kleinprojekte die sozialer Isolation und Vereinsamung von Jugendlichen entgegenwirken.
Förderhöhe
bis zu 100 % möglich und max. 9.000,- für den gesamten Projekt-Zeitraum
- max. 3.000 jährlich für Kleinprojekte von 'Gesunden Gemeinden', Schulen, Vereinen oder lokalen Einrichtungen
- max. drei Kleinstprojekte zu je max. 300,- jährlich
Förderdetails
- Anerkennbare Kosten (Honorar- und Sachkosten): Kosten für Referentinnen und Referenten, Trainerinnen und Trainker, Materialien für Workshops, Materialien für Maßnahmenumsetzung (Kochworkshop, Hochbeete, Unterstände, etc.), Verpflegungskosten für Projektzielgruppe der Jugendlichen im Rahmen der Maßnahmenerarbeitung- und umsetzung.
- Aktive Partizipation der Dialoggruppe der Jugendlichen bei der Projektentwicklung- und umsetzung, mindestens 10 Jugendlichen pro Kleinrprojekt.
- Die Zusammenarbeit der 'Gesunden Gemeinde' mit mindestens einer Partnerorganisation (Schule, Verein, Jugendeinrichtung) ist Voraussetzung.
- Förderfähig sind pro Gemeinde max. 3 Klein- und max.3 Kleinstprojekte.
- Maßnahmenumsetzung bis 30. Juni 2028
Einreichung
- 20. Jänner bis 31. März 2026, die Zu- bzw. Absage erfolgt im April 2026
- Einreichzeitpunkt vor Beginn der beantragten Aktivitäten
- Mittels Projektantrag (Vorlage) an die zuständige Projektleitung der 'Tut Gut' Gesundheitsvorsorge GmbH durch die initiierende 'Gesunde Gemeinde'
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)