Umwelt-Gemeinde-Service

Klima- & Energie-Modellregionen KEM

Symbol Fördergeber Bund

Förderung von neuen Klima- & Energie-Modellregionen (KEM) und der Weiterführung bestehender Regionen

Im Rahmen des Programms beteiligt sich der Klima- und Energiefonds finanziell an den Kosten für die Etablierung eines Modellregions-Managements (Personalkosten) sowie an Kosten von Drittleistungen. Weiters bringt der Klima- und Energiefonds Leistungen in die Kooperation mit den Regionen ein und finanziert ein begleitendes Qualitätsmanagement.

Gefördert werden

  • Neue Klima- und Energie-Modellregionen
  • Weiterführung bestehender KEM-Regionen
  • Qualitätsmanagement (KEM-QM): Verplichtende Unterstützung der Modellregions-ManagerInnen zur Sicherung der Erfolge in der Region und Begleitung vor Ort
  • Leitprojekte: Im Rahmen der Leitprojekte werden Projekte gesucht, die besonders hohen Nutzen für das Programm Klima- und Energie-Modellregionen bzw. die Akteur:innen der Klima- und Energie-Modellregionen haben. Besonders vielversprechende neue Projektansätze bzw. Projekte, die als Vorbildprojekte durchgeführt und danach auf weitere Klima- und Energie-Modellregionen übertragen werden, können im Rahmen dieser Ausschreibungunterstützt werden. Spezialthema 2023: Arbeits-/Fachkräftemangel vorrangig im Bereich der Energiewende (Ausbau erneuerbarer Energie, Energieeffizienz etc.) in Klima-und Energie-Modellregionen

Förderhöhe

  • maximal 75 %, bzw. Pauschalbeträge je nach Anzahl der EinwohnerInnen und der Gemeinden in der Region
  • Mit den Bonusmaßnahmen kann die Förderhöhe bis zu 85 % betragen.
  • Leitprojekte werden wie folgt unterstützt: max. 36.000 Euro inkl. USt. für kleine Projekte (Kategorie 1), max. 66.000 Euro inkl. USt für mittlere Projekte (Kategorie 2), max. 90.000 Euro für große Projekte (Kategorie 3). 

Förderdetails

  • Verpflichtung für neue KEM-Regionen: Beratungsgespräch mit der KEM-Plattform (siehe Kontakte) vor der Antragstellung. Die Bestätigung der Einreichberatung ist dem Antrag beizugeben.
  • Die finanzielle Beteiligung der Förderschiene beschränkt sich auf Personal- und Drittkosten. Sach- und Reisekosten sind über die Eigenmittel Region abzudecken.
  • NEU: Modellregions-ManagerInnen neuer Klima- und Energie-Modellregionen müssen spätestens 6 Monate nach Vertragsannahme und vor Abgabe des Konzepts in einem Anstellungsverhältnis stehen. Es gibt keine Vorgaben, bei welcher Organisation/Institution das Modellregions-Management angestellt sein soll.
  • NEU: Das nachzuweisende Bruttogehalt muss für ein Vollzeitäquivalent bei mindestens 3.200 Euro liegen. Das Budget erlaubt Flexibilität bei den Personalkosten und es wird empfohlen, bei gegebener Qualifikation des Modellregions-Managements Löhne über dem hier angegebenen Mindestlohn auszubezahlen. Das Anforderungsprofil des Modellregions-Managements erfordert umfassende Qualifikationen und die Tätigkeit soll entsprechend entlohnt werden.
  • NEU: Je nach Regionsgröße ist es verpflichtend bestimmte Mindestwochenstunden für die Tätigkeit als ModellregionsmanagerIn im Dienstvertrag festzulegen (mehr dazu siehe im Leitfaden Kapitel 3.1 und Kapitel 4.1).
  • NEU: Bonusmaßnahmen - Die an der Modellregion beteiligten Gemeinden verpflichten sich zusätzlich zu den Maßnahmen der KEM (Maßnahmenpool) zu Umsetzungsprojekten mit konkreter Treibhausgasreduktion, im Wirkungsbereich der Gemeinde inkl. Gemeindebetriebe und gemeindeeigenem Fuhrpark. Auch neue Klima- und Energie-Modellregionen sind verpflichtet, Bonusmaßnahmen zu benennen. KEM-Gemeinden verpflichten sich in Steuerungsgruppentreffen vor Fertigstellung des Umsetzungskonzeptes zur Umsetzung mehrerer konkreter Bonusmaßnahmen. Eine Vorlage für die Listung der Bonusmaßnahmen inkl. Darstellung der bisherigen Aktivitäten mit direkter Treibhausgaseinsparung in der Region wird von der KPC zur Verfügung gestellt und ist verpflichtend zu verwenden.
  • NEU: Der/die Modellregions-ManagerIn MUSS spätestens sechs Monate NACH Vertragsannahme des Konzeptvertrags und sechs Monate VOR Abgabe des Konzepts angestellt werden und bei der Erstellung des Umsetzungskonzepts eingebunden sein.
  • Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen der Anträge, beurteilt eine externe Fachjury die Anträge nach Inhalten.
  • Verpflichtendes KEM-QM (Qualitätsmanagement) - KEM-QM ist nötig damit die KEM-Region förderfähig ist.
  • Spezielle Investförderungen für KEM: Die Bedingungen und förderbaren Investitionsvorhaben werden zu einem späteren Zeitpunkt (2024) veröffentlicht!

Einreichung

  • Vor Beginn/Start
  • bis spätestens:
    • Abgelehnte Weiterführungsanträge aus 2022: 04.09.2023, 12:00 Uhr
    • Weiterführungen bestehender Klima- und Energie-Modellregionen, deren aktueller Vertrag bis 30.04.2024 endet: 31.10.2023 12:00 Uhr
    • Alle sonstigen Weiterführungen, deren aktueller Vertrag bis 31.12.2025 endet, Neuanträge sowie Leitprojekte: 31.01.2024, 12:00 Uhr
    • KEM-Leitprojekte bis 31.1.2024
    • Für Investitionsprojekte sind noch keine Einreichfisten und keine Förderbedingungen veröffentlicht - voraussichtlich 2024

Weitere Informationen

KEM Leitprojekte Beispiele

Klima- und Energiefonds (KLIEN) Ausschreibungen

 Förderung Klimaschulen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

 

  

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