Umwelt-Gemeinde-Service

Klimawandelanpassung KLAR-Region

Symbol Fördergeber Bund

Förderung zur Weiterführung von Klimawandelanpassungs-Regionen (KLAR)

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert Gemeindezusammenschlüsse, die Ihre Region klimafit gestalten wollen. Das Programm gibt Regionen die Möglichkeit sich auf den Klimawandel vorzubereiten - an die Gegebenheiten anzupassen - Nachteile in Folge des Klimawandels zu minimieren und sich eröffnende Chancen zu nutzen. Gegenständliches Programm trägt zur Umsetzung der Ziele des nationalen Energie- und Klimaplans sowie der Österreichischen Anpassungsstrategie bei. Weiters leistet es einen Beitrag zu den Vorgaben aus dem von Österreich ratifizierten Weltklimaabkommen und unterstützt die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union, insbesondere der EU Mission Adaptation.

Gefördert werden

die Umsetzung von KLAR! -Weiterführungen in einer dreijährigen Weiterführungsphase:

  • Aktualisierung des Umsetzungskonzeptes
  • Planung und Umsetzung von mind. 6 Maßnahmen im Maßnahmenpool

Grundsätzlich steht eine breite Palette von Anpassungsmöglichkeiten zur Verfügung

  • 'graue', rein technische Maßnahmen wie etwa technische Anlagen zum Hochwasserschutz oder zur Hangstabilisierung
  • 'grüne' und 'blaue' naturbasierte Maßnahmen, die die natürlichen Funktionen von Ökosystemen erhalten oder verbessern und somit Resilienzen schaffen, die Klimafolgen puffern können
  • 'softe oder smarte' Aktivitäten, die auf eine Bewusstseinssteigerung und auf Wissenszuwachs fokussieren, ökonomische Anreize schaffen und institutionelle Rahmenbedingungen für die Anpassung ermöglichen. 

Förderhöhe

je nach Anzahl der EinwohnerInnen und der Gemeinden: 

  • max. 75 %, max. 215.000 bis max. 278.000 Euro

Förderdetails

  • Einreichberechtigt sind KLAR! Regionen, welche die Aktivitäten der Umsetzungs- oder Weiterführungsphase bis spätestens 31.03.2027 fertigstellen (Stichtag ist die Abgabe des Endberichts bei der KPC) und inaktive Regionen, wo zwischen Auszahlung der letzten Tranche und dem Einreichdatum max. 2 Jahre vergangen sind.
  • Der Klima- und Energiefonds beteiligt sich finanziell in Form von Personalkosten und Drittkosten. Material- und Reisekosten müssen über Eigenmittel der Region gedeckt werden.
  • Für das Modellregionsmanagement besteht eine Mindeststundenverpflichtung je nach Größe der Region.
  • Die KLAR!-Managerin bzw. der KLAR!-Manager muss in einem Angestelltenverhältnis (Werkvertrag, Selbstständigkeit oder ähnliches sind nicht möglich). Das Bruttogehalt muss mindestens bei 3.500,- Vollzeitäquivalent liegen.
  • Bei neuen Modellregionen dürfen diese zwischen Mangerin bzw. Manager und Assistenz aufgeteilt werden, wobei die Assistenz nicht mehr Stunden machen darf wieder die Mangerin oder der Manager. Werden die Stunden aufgeteilt gilt auch für die Assistenz das Mindestgehalt.
  • Auswahlverfahren - nach formaler Prüfung durch die KPC beurteilt eine externe Fachjury die Einreichungen. Kriterien siehe Leitfaden.
  • Modellregionen müssen zumindest von zwei Gemeinden in Form einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP) gebildet werden. Mindestens 3.000 und maximal 100.000 EinwohnerInnen je Region.
  • KLAR-Region kann ident sein mit Klima- und Energiemodellregion (KEM).
  • Gemeinde/Öffentlicher Träger: Abgabe einer Kofinanzierungsverpflichtung von 25 %. Unbare Eigenleistungen werden nicht als Eigenmittel anerkannt.
  • Für die Material- und Reisekosten der KLAR! ist ein Jahresbudget zu erstellen und seitens der Gemeinden zu dotieren, auf die das KLAR!-Management Zugriff hat. Die Bestimmungen des BVergG sowie die Vorgaben des arbeitgebenden Organisation des Modellregions-Managements sind einzuhalten.
  • Abstimmung mit geographisch überschneidenden LEADER-Regionen muss im Vorfeld der Einreichung verpflichtend erfolgen. Dies ist im entsprechenden Formular zu dokumentieren und der Prozess dazulegen, wie die regelmäßige Abstimmung mit Leader Regionen erfolgen wird. 

Einreichung

  • Vor Beginn/Start
  • Vorgezogene Einreichfrist: 30.01.2026 12:00 Uhr, Ende der Ausschreibung: 30.04.2026, 12:00 Uhr
  • online bei der KPC

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

  

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)