Klimawandelanpassung KLAR-Region
Förderung zur Weiterführung von Klimawandelanpassungs-Regionen (KLAR)
Short Facts
Förderwerber: bestehende KLAR! Regionen
Förderhöhe: max. 75 % bzw. 85 %
Fördereinreichung: 23. Dezember 2025 bis 30. April 2026, 12:00 Uhr (Vorgezogene Einreichfrist 30. Jänner 2026)
Hinweis: Die aktuelle Ausschreibung bezieht sich auf KLAR! Weiterführungen
Kontakt & Links
Beratung (inhaltlich-fachliche Fragen)
KLAR! Serviceplattform
klar@umweltbundesamt.at
+43 664 245 7584
KLAR-Regionen
Klima- und Energiefonds
Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Bearbeitungsteam Klimawandel-Anpassungsmodellregionen
+43 131 631 721
umwelt@publicconsulting.at
Leitfaden KLAR 2025
KPC
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert Gemeindezusammenschlüsse, die Ihre Region klimafit gestalten wollen. Das Programm gibt Regionen die Möglichkeit sich auf den Klimawandel vorzubereiten - an die Gegebenheiten anzupassen - Nachteile in Folge des Klimawandels zu minimieren und sich eröffnende Chancen zu nutzen. Gegenständliches Programm trägt zur Umsetzung der Ziele des nationalen Energie- und Klimaplans sowie der Österreichischen Anpassungsstrategie bei.
Was wird gefördert?
Die Umsetzung von KLAR! -Weiterführungen in einer dreijährigen Weiterführungsphase:
- Aktualisierung des Umsetzungskonzeptes
- Planung und Umsetzung von mind. 6 Maßnahmen im Maßnahmenpool
Grundsätzlich steht eine breite Palette von Anpassungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- 'Graue', rein technische Maßnahmen wie etwa technische Anlagen zum Hochwasserschutz oder zur Hangstabilisierung
- 'Grüne' und 'blaue' naturbasierte Maßnahmen, die die natürlichen Funktionen von Ökosystemen erhalten oder verbessern und somit Resilienzen schaffen, die Klimafolgen puffern können
- Softe oder smarte' Aktivitäten, die auf eine Bewusstseinssteigerung und auf Wissenszuwachs fokussieren, ökonomische Anreize schaffen und institutionelle Rahmenbedingungen für die Anpassung ermöglichen.
Förderhöhe:
Je nach Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner und der Gemeinden:
- max. 75 %, ab € 215.000,- bis max. € 278.000,-
Förderdetails:
- Einreichberechtigt sind KLAR! Regionen, welche die Aktivitäten der Umsetzungs- oder Weiterführungsphase bis spätestens 31.03.2027 fertigstellen (Stichtag ist die Abgabe des Endberichts bei der KPC) und inaktive Regionen, wo zwischen Auszahlung der letzten Tranche und dem Einreichdatum max. 2 Jahre vergangen sind.
- Der Klima- und Energiefonds beteiligt sich finanziell in Form von Personalkosten und Drittkosten (Kosten für zugekaufte Dienstleistungen). Material- und Reisekosten müssen über Eigenmittel der Region gedeckt werden.
- Für das Modellregionsmanagement besteht eine Mindeststundenverpflichtung je nach Größe der Region.
- Die KLAR!-Managerin bzw. der KLAR!-Manager muss in einem Angestelltenverhältnis stehen (Werkvertrag, Selbstständigkeit oder ähnliches sind nicht möglich). Das Bruttogehalt muss mindestens bei 3.500,- Euro Vollzeitäquivalent liegen.
- Bei neuen Modellregionen dürfen diese zwischen Mangerin bzw. Manager und Assistenz aufgeteilt werden, wobei die Assistenz nicht mehr Stunden machen darf wieder die Mangerin oder der Manager. Werden die Stunden aufgeteilt gilt auch für die Assistenz das Mindestgehalt.
- Auswahlverfahren - nach formaler Prüfung durch die KPC beurteilt eine externe Fachjury die Einreichungen. Kriterien siehe Leitfaden.
- Modellregionen müssen zumindest von zwei Gemeinden in Form einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP) gebildet werden. Mindestens 3.000 und maximal 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner je Region.
- KLAR-Region kann ident sein mit Klima- und Energiemodellregion (KEM), es gelten für das gesamte Modellregions-Mangement (KLAR! und KEM) maximal zwei Vollzeitäquivalente.
- Gemeinde/Öffentlicher Träger: Abgabe einer Kofinanzierungsverpflichtung von 25 % der Gesamtprojektkosten in Form von Barleistungen. Unbare Eigenleistungen werden nicht als Eigenmittel anerkannt.
- Für die Material- und Reisekosten der KLAR! ist ein Jahresbudget zu erstellen und seitens der Gemeinden zu dotieren, auf die das KLAR!-Management Zugriff hat.
- Die Bestimmungen des BVergG sowie die Vorgaben des arbeitgebenden Organisation des Modellregions-Managements sind einzuhalten.
- Abstimmung mit geographisch überschneidenden LEADER-Regionen muss im Vorfeld der Einreichung verpflichtend erfolgen. Dies ist im entsprechenden Formular zu dokumentieren und der Prozess dazulegen, wie die regelmäßige Abstimmung mit Leader Regionen erfolgen wird.
Fördereinreichung:
- vor Beginn/Start
- vorgezogene Einreichfrist: 30. Jänner 2026 12:00 Uhr, Ende der Ausschreibung: 30. April 2026, 12:00 Uhr
- online bei der KPC
Weitere Informationen:
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)