Umwelt-Gemeinde-Service

LEADER Regionen

Symbol Fördergeber EU

Förderung für die Entwicklung ländlicher Regionen unter Einbindung der lokalen Bevölkerung.

Der nationale GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 im Rahmen der europäischen gemeinsamen Agrarpolitik ist die Basis für Förderungen im ländlichen Raum, um attraktive ländliche Räume zu schaffen und weiter zu entwickeln. LEADER nimmt in der Regionalentwicklung in ländlichen Räumen eine zentrale Rolle ein. Voraussetzung für den Erhalt von LEADER-Mittel ist der Zusammenschluss und die Vernetzung von ländlichen Gemeinden, mit lokalen Akteurinnen und Akteuren aus den unterschiedlichsten Bereichen, zu einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Unter Einbindung der lokalen Bevölkerung (Bottom-up-Ansatz) wurde eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) für die jeweilige Region erarbeitet. Die LES ist Grundlage für die Auswahl von Projekten, die aus Mitteln aus dem GAP-Strategieplan unter EU-Beteiligung gefördert werden.

Die Mitgliedsgemeinden einer LEADER-Region leisten Beiträge und ermöglichen der Bevölkerung somit Fördermittel aus dem LEADER Topf für Ihre Projekte zu beanspruchen. 

Fördergegenstand

Projekte in folgenden Themenfelder je nach LES der jeweiligen LEADER-Region:

  • Steigerung der Wertschöpfung
  • die Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes
  • Stärkung der für das Gemeindwohl wichtigen Strukturen und Funktionen sowie
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

Ausgewählte Fördermaßnahmen: Allgemeine Informationen zum Programm Ländliche Entwicklung 2023 - 2027 - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Förderweber/Förderwerberin

  • Gemeinde
  • Natürliche und juristische Personen,
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse

Förderdetails

  • In der jeweiligen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region sind die Auswahlkriterien für die Förderprojekte und die möglichen Fördersätze festgelegt. 
  • LEADER Förderungen sind Co-Finanzierungen, der Eigenmittelanteil variiert je nach Projekt bzw. Region. Eine Vorfinanzierung des Projekteinreichers ist nötig.
  • Das LEADER Programm baut auf die Menschen und deren Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort, daher können auch die Projekte sehr unterschiedlich ausfallen.
  • Die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte wird angestrebt.
  • Voraussetzungen: Das Projekt muss dem LEADER-Gebiet zu gute kommen und einen positiven Beitrag zur Umsetzung der LES leisten. Es gibt für das Projekt keine oder unzureichende alternative Fördermöglichkeiten. Die Förderwerberin oder der Förderwerber kann die Eigenmittel und Vorfinanzierung bereit stellen. 
  • Es können auch über die Regionsgrenzen hinweg Kooperationsprojekte mit anderen LEADER-Regionen zur Bearbeitung gemeinsamer Themen und zur Vernetzung lokaler Partnerschaften gefördert werden.
  • LEADER-Managerinnen und LEADER-Manager beraten und unterstützen die Gemeinden bei der Umsetzung von Projekten und informieren über die Förderdetails. Das Projekt muss zu den Zielen der lokalen Entwicklungsstrategie der jeweiligen LEADER Region beitragen. 
  • Die Einreichung erfolgt zu den ausgeschriebenen Calls. Die Projektauswahl erfolgt durch ein Projektauswahlgremium (PAG) in der Region. Dieses Gremium ist für eine nicht diskriminierende und transparente Auswahl der vorgelegten Projekte nach objektiven Kriterien verantwortlich.

Einreichung

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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