Umwelt-Gemeinde-Service

Nachhaltige Landnutzung

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für Planung um Umsetzung einer nachhaltigen Landnutzung

Im Projekttyp Nachhaltige Landnutzung fördert der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) Projekte zur Planung und Umsetzung, die eine nachhaltige Landnutzung und intakte Kulturlandschaft zum Ziel haben. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2023.

Gefördert werden

Projekte die im überwiegenden Ausmaß die Planung und Umsetzung einer nachhaltigen Landnutzung und umweltschonender Wirtschaftsweise der Landwirtschaft zum Ziel haben. Das umfasst auch Projekte zur Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe mit landwirtschaftlicher Beteiligung und Projekte zur Schonung und Wiederherstellung von natürlichen Ressourcen durch Stärkung der Bodengesundheit sowie duch Leistungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimaschutz.

  • Maßnahmen, die zur nachhaltigen Landnutzung, zur Verbesserung der Wirtschaftsweise und zum Bodenschutz im Sinne der Erhaltung einer intakten Kulturlandschaft beitragen
  • Aufwendungen für Evaluierung, Monitoring, Projektbetreuung und Beratung, Planung und Sensibilisierung
  • Pilotprojekte, Projekte der angewandten Forschung und Demonstrations- und Bildungsprojekte
  • Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung umweltschonender Wirtschaftsweisen
  • Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit

Wenden Sie sich schon in der Ideenphase an die zuständige Fachabteilung für eine Erstberatung.

Förderhöhe

  • Zuschuss zu Sach- und Personalaufwand im Ausmaß von bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten

Höchstsätze für jährliche Prämien je nach Flächennutzung/Kultur:

  • Einjährige Kulturen max. € 600 pro ha/Jahr
  • Mehrjährige Sonderkulturen max. € 900 pro ha/Jahr
  • Sonstige Flächennutzungen max. € 450 pro ha/Jahr

Förderdetails

  • Umweltschonende Wirtschaftsweisen sind Fruchtfolge und Bodenbedeckung, Intensität und Form der Ausbringung von Dünger, Schlaggröße, Grünland: Schnitthäufigkeit, Beweidung, Pflanzenzusammensetzung,
  • Zur Durchführung der Maßnahmen darf es keine gesetzlichen Verpflichtungen geben.
  • Naturschutzfachliche sowie regionale und landesweite Konzepte sind bei der Projektumsetzung zu berücksichtigen.
  • Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 3.000,- Euro betragen.
  • Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen, Beihilfen, zinsbegünstigte Darlehen, Zinsenzuschüsse sind der Förderstelle bekannt zu geben.
  • Die Umsetzung der Flächenfördermaßnahmen erfolgt subsidiär bzw. ergänzend eine Kofinanzierung zum österreichischen Programm Ländliche Entwicklung. Es ist auf die Vermeidung einer Doppelfinanzierung zu achten. Die Höhe der Prämie richtet sich nach Bewirtschaftungsauflagen und Nutzungseinschränkungen.
  • Für investive Maßnahmen besteht über den Zeitraum von 5 Jahren ab Endauszahlung eine Erhaltungsverpflichtung.

Einreichung

Förderanträge müssen vor Projektbeginn bei der LAFO-Geschäftsstelle (LF3) eingereicht werden - Projekttyp nachhaltige Landnutzung. Einreichung, Bearbeitung, Evaluierung und Erledigung der Förderansuchen erfolgt bei der LAFO Geschäftsstelle.

Die fachliche Beurteilung und Abwicklung der Förderansuchen erfolgt durch die zuständigen Dienststellen. Für den Projekttyp nachhaltige Landnutzung ist dies die NÖ Agrarbezirksbehörde.

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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