Natur im Garten
Förderung naturnaher, klimafitter Grünräume und Ortszentren
Short Facts
Förderhöhe: 25 - 40 % bzw. max. 70 %
Laufzeit: unbefristet - bis auf Widerruf
Einreichzeitpunkt: vor Projektbeginn, außer bei Kleinförderungen (Förderbarwert bis € 5.000,-)
Tipp: Wenden Sie sich bereits in der Ideenphase an die Regionsberaterinnen und -berater von Natur im Garten
Kontakt & Links
„Natur im Garten“ (NIG)
Gartentelefon
+43 2742 743 33
Stefan Strobelberger
stefan.strobelberger@naturimgarten.at
NIG Beraterinnen und Berater in der Region
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3)
post.ru3@noel.gv.at
Sonja Gram
+43 2742 9005 151 96
Förderwebsite
Infoblatt "Natur im Garten" Förderung
Richtlinie des Landes
Online-Förderantrag Natur im Garten
Ziel der Förderung ist die Errichtung, Gestaltung und Pflege von öffentlichen Grünräumen gemäß den Grundsätzen und Kriterien von „Natur im Garten“ (NIG). Weiteres Ziel ist es, Grundlagen-, Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Sinne der Bewegung „Natur im Garten“ zu unterstützen und deren Ergebnisse zu verbreiten.
Was wird gefördert?
- Investitionen und investitionsgebundene Leistungen im Bereich der Garten- und Grünraumgestaltung und – anteilsmäßig – unmittelbar damit verbundene Maßnahmen wie Planung, bestimmte bauliche Maßnahmen und Eigenleistungen.
- Forschungsvorhaben zur nachhaltigen Garten- und Grünraumgestaltung und Garten- und Grünraumbewirtschaftung soferne sie wichtige Grundlagen für zukünftige Entscheidungen, Maßnahmen oder Investitionen im Rahmen der Grundsätze der Bewegung „Natur im Garten“ liefern.
Förderwerber
- Gemeinde u.a. öffentliche Institution
- Verein, Organisation, Unternehmen sofern sie nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen
Förderhöhe
Fördergegenstand 1 - Basisfördersatz 25 % bzw. maximal € 30.000,- pro Antragstellerin bzw. Antragsteller und Kalenderjahr.
Mit Zuschlägen bis zu max. 40 % bzw. bis zu € 40.0000,- pro Antragstellerin bzw. Antragsteller und Kalenderjahr:
- "NIG-Zuschlag" mit Erhöhung auf maximal € 35.000,- pro Antragstellerin bzw. Antragsteller und Kalenderjahr:
- +5 % für Bekenntnis zum biologischen Pflanzenschutz im Gemeindegebiet (Unterschrieben durch die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Gemeinde) oder
- +10 % für Natur-im-Garten Gemeinden (mit Gemeinderatsbeschluss über die Einhaltung der „Natur im Garten“ Kriterien im Gemeindegebiet)
- "Lage-Zuschlag" mit Erhöhung auf maximal € 40.000,- (bei gleichzeitigem NIG-Zuschlag) bzw. maximal € 35.000,- pro Antragstellerin bzw. Antragsteller und Kalenderjahr:
- + 5 % für Projekte, die im Bauland-Kerngebiet bzw. in ausgewiesenen Zentrumszonen umgesetzt werden
Fördergegenstand 2 - max. 70 %
Hinweis: Für besonders innovative Vorhaben (Pilotprojekt, Vorzeigeprojekt mit Wirkung auf Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Demo-Forschungsprojekte etc.) sind jeweils auch höhere Fördersatz möglich.
Förderdetails
- Förderbar sind Projekte mit Gesamtkosten von mindestens 2.000 Euro
- Der Projektzeitraum ist in der Projektbeschreibung zu definieren und wird i.R. von der Förderstelle als Umsetzungszeitraum anerkannt. Innerhalb 1 Jahres nach der Schlussrechnung muss die widmungsgemäße Verwendung spätestens nachgewiesen werden, sonst erlischt die Förderzusage.
- Zustimmung zu Veröffentlichungen und zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch NIG/Land NÖ
- Kann mit anderen Förderungen (Blau-Gelber Bodenbonus, KLAR! Invest) kombiniert werden bis max. 100 %
Für Fördergegenstand 1: Bei Planung, Errichtung und Erhaltung müssen die NIG-Kriterien/Folgendes sichergestellt sein:
- Keine Anwendung von Pestiziden, ausgenommen Pflanzenschutzmittel des Bio-Landbaus - empfohlen ist die Anwendung der NIG-Gütesiegelprodukte
- Keine Anwendung chemisch-synthetischer Düngemittel – darunter können auch als „organisch-mineralisch“ bezeichnete Dünger fallen – empfohlen ist die Anwendung der NIG-Gütesiegelprodukte.
- Keine Verwendung von Torf und torfhaltigen Produkten – auch Bio-Erden können Torf enthalten - empfohlen ist die Anwendung der NIG-Gütesiegelprodukte.
- Vielfalt an Strukturen und Arten bei der Bepflanzung.
- Verwendung standortgerechter, klimafitter, vorwiegend heimischer bzw. sonstiger ökologisch wertvoller Pflanzen bei Bepflanzungsmaßnahmen.
- Verwendung von Pflanzen mit Herkunft möglichst aus regionaler und biologischer Produktion.
- Anlagen müssen öffentlich zugänglich und mit den zur Verfügung gestellten Fördertafeln gekennzeichnet sein.
- Erhaltung für mindestens 5 Jahre in gutem Pflegezustand
- Eine Fachplanung, die den Kriterien von Natur im Garten entspricht. Es wird die geförderte Gestaltungsberatung von Natur im Garten zu Projektbeginn empfohlen. Der Förderungsgeber behält sich vor, die fachliche Qualität der Projektentwürfe bei Antragstellung zu prüfen und bei mangelnder Qualität den Antrag zurückzustellen oder abzuweisen.
- Alle an der Ausführung beteiligten Firmen sind ausdrücklich davon zu informieren, dass bei diesem Auftrag die Kriterien von Natur im Garten auch im weiteren Sinn einzuhalten sind.
- Pflege durch fachlich ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal
Hinweis:
Als ausreichend qualifiziert gelten Personen mit abgeschlossener ökologisch-gärtnerischer Ausbildung, Personen mit fachlich gleichwertiger Ausbildung bzw. Kenntnissen sowie Absolventen des Ausbildungslehrganges für Ökologische Grünraumpflege.
Fördereinreichung
- Online-Förderantrag Natur im Garten
- Einreichung jederzeit möglich
- vor Projektbeginn - bis auf Kleinförderungen
- bei Kleinförderungen - d.h. Förderbarwert bis 5.000,- ist die Antragstellung auch noch nach Projektumsetzung möglich (bis maximal 6 Monate nach Rechnungslegung)
Weitere Informationen
- Werden Sie Natur-im-Garten Gemeinde.
- NIG für Gemeinden
- NIG für Schulen und Kindergruppen
- NÖ-Grünraum-Servicestelle mit Gestaltungsberatung
- Auszeichnungen und Wettbewerbe bei NIG
- Ökologischer Pflegeplan Sportplatz
- Muster- und Referenzanlagen zum Nachahmen für Gemeinden
- NIG-Partnerbetriebe
- NIG-Gütesiegelprodukte
- klimafit Erstcheck Blaugelber Bodenbonus
- Blühende Gemeinde - Sachkostenaktion Billa-Privatstiftung Blühendes Österreich
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)