Umwelt-Gemeinde-Service

Nah­verkehrs­­infra­struktur

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für Nahverkehrsvorhaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs

Im Rahmen des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogrammes werden die Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt.

Was wird gefördert?

  • Erweiterung und Verdichtung des Verkehrsangebotes auf bestehenden Kraftfahrlinien
  • Verlängerung von Kraftfahrlinien
  • Betrieb neuer Kraftfahrlinien
  • Einführung und Betrieb bedarfsgesteuerter Formen des öffentlichen Nahverkehrs (Anrufsammeltaxi, Rufbus) gemäß den Richtlinien

Förderhöhe

Die Berechnung der Förderung erfolgt auf Basis der Einwohner und Einwohnerinnen, die mit dem jeweiligen Kraftfahrlinienverkehr bedient werden, und aus den Zentrentypen des räumlichen Entwicklungsleitbildes Niederösterreich 2035. Die Förderquoten sind in der Förderrichtlinie angeführt.

Förderdetails

  • Die Bedienung erfolgt mindestens von Montag bis Freitag mit einer Mindestbedienzeit pro Tag von zehn Stunden. Bei Linienverkehren mindestens im Stundentakt, bei Bedarfsverkehren eine Vorbestellzeit von maximal einer Stunde.
  • Das Projekt muss mit den Zielsetzungen des Landes, vor allem mit dem Landesmobilitätskonzept, übereinstimmen.
  • Das Nahverkehrsvorhaben muss den tariflichen Bestimmungen des Verkehrsverbundes Ost-Region (VOR) entsprechen und ist im Einvernehmen mit der Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsgesellschaft (NÖVOG) durchzuführen.
  • Zur Umsetzung des Vorhabens sind ausschließlich konzessionierte Kraftfahrlinienunternehmer, bzw. bei bedarfsgesteuertem Verkehr (z.B. Anrufsammeltaxi) weiters Taxi oder Mietwagenunternehmen, heranzuziehen und mittels Beauftragung durch die Gemeinden bzw. Bestellerorganisation (z.B. NÖVOG) unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingung durchzuführen.
  • Rechtliche Bestimmungen hinsichtlich Emissionen und Umweltverträglichkeit sind einzuhalten.
  • Die Kostendeckung muss nachgewiesen werden, sonstige beantragte oder zugesagte Förderungen, Zahlungen von Dritten, sowie die Kosten für die Gemeinde sind bei Antragstellung anzugeben

Fördereinreichung

  • Der Antrag ist mit allen erforderlichen Beilagen vor Umsetzung mittels Formular schriftlich bei der Förderstelle (RU7) einzubringen. Für den Antrag ist eine Projektbeschreibung, Gemeinderatsbeschluss sowie Kalkulation erforderlich.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der förderbaren Aufwendungen mittels Abrechnungsformular auf der Website des Land NÖ. Die Abrechnung hat innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des zu fördernden Kalenderjahres zu erfolgen.

Weitere Informationen

e-Fahrtendienst in NÖ
Begleitung Mobilitätsprojekte

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)