Nahverkehrsinfrastruktur
Förderung für vorbereitende Untersuchungen, Errichtung oder Verbesserung zum öffentlichen Nahverkehr
Short Facts
Förderwerber: Gemeinde, Organisation, Institution
Förderhöhe: max. 30 bis 40 % der effektiven Kosten (abhängig von der Finanzkraftkopfquote der Gemeinde)
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor der ersten rechtsverbindlichen Auftragsvergabe
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7)
DIin Sandra Wels-Hiller
+43 2742 9005 141 91
post.ru7@noel.gv.at
Land NÖ
Landesverkehrskonzept
Antragsformulare Bus/AST
Erstanstrag
Folgejahr
Im Rahmen des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogrammes werden die Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt.
Was wird gefördert?
- Kosten für vorbereitende Untersuchungen
- Kosten für die Errichtung oder Verbesserung der erforderlichen Nahverkehrs-Infrastruktur, z.B. Umsteigestellen an Verkehrsknotenpunkten, Park & Ride-Anlagen, Informations- und Kommunikationssysteme
- Kosten für betriebliche Maßnahmen, wie:
- Erweiterung und Verdichtung des Verkehrsangebotes auf bestehenden Linien
- Verlängerung von Linien
- Betrieb neuer Linien
- Einführung und Betrieb bedarfsgesteuerter Formen des öffentlichen Nahverkehrs, z.B. Anrufsammeltaxis, Rufbusse
Förderhöhe
30 % bis 40 % der effektiven Kosten (abhängig von der Finanzkraftkopfquote der Gemeinde).
Förderdetails
- Das Projekt muss mit den Zielsetzungen des Landes, vor allem mit dem Landesmobilitätskonzept, übereinstimmen.
- Betriebliche Projekte müssen mit den NÖ Verkehrsverbünden durchgeführt werden.
- Das Projekt muss ein Höchstmaß an ökologischer Verträglichkeit erfüllen.
- Bedarf und Wirtschaftlichkeit sind nachzuweisen.
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausbezahlt. Die Förderung beträgt 30 bis 40 % der effektiven Kosten, abhängig von der Finanzkraftkopfquote der Gemeinde.
- Sonstige beantragte oder zugesagte Förderungen, sowie Zahlungen von Dritten sind bei Antragstellung anzugeben.
Fördereinreichung
Der Antrag ist schriftlich vor Umsetzung mittels Formular bei der Förderstelle (RU7) einzubringen. Für den Antrag ist eine Projektbeschreibung, Gemeinderatsbeschluss sowie Angaben zu weiteren Förderunge/Zahlungen Dritter erforderlich.
Weitere Informationen
e-Fahrtendienst in NÖ
Begleitung Mobilitätsprojekte
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)