Umwelt-Gemeinde-Service

Nah­verkehrs­­infra­struktur

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für Gemeindebus, Anrufsammeltaxi und Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Das NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm fördert die Kosten für die Vorbereitungen und den Start der Initiative (Erstantrag), die Folgejahre (Folgeantrag) und bauliche Maßnahmen.

Gefördert werden

  • Kosten für vorbereitende Untersuchungen
  • Kosten für die Errichtung oder Verbesserung der erforderlichen Nahverkehrs-Infrastruktur, z.B. Umsteigestellen an Verkehrsknotenpunkten, Park & Ride-Anlagen, Informations- und Kommunikationssysteme
  • Kosten für betriebliche Maßnahmen, wie:
    • Erweiterung und Verdichtung des Verkehrsangebotes auf bestehenden Linien
    • Verlängerung von Linien
    • Betrieb neuer Linien
    • Einführung und Betrieb bedarfsgesteuerter Formen des öffentlichen Nahverkehrs, z.B. Anrufsammeltaxis, Rufbusse, Gemeindebusse

Förderdetails

  • Das Projekt muss mit den Zielsetzungen des Landes, vor allem mit dem Landesmobilitätskonzept, übereinstimmen.
  • Betriebliche Projekte müssen mit den NÖ Verkehrsverbünden durchgeführt werden.
  • Das Projekt muss ein Höchstmaß an ökologischer Verträglichkeit erfüllen.
  • Bedarf und Wirtschaftlichkeit sind nachzuweisen.
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausbezahlt. Die Förderung beträgt 30 bis 40 % der effektiven Kosten, abhängig von der Finanzkraftkopfquote der Gemeinde.
  • Sonstige beantragte oder zugesagte Förderungen, sowie Zahlungen von Dritten sind bei Antragstellung anzugeben.

Gemeindebus

Ab 1.1.2022 tritt die Neue Regelung der Gemeindebus Förderung in Kraft. Unbedingt bereits in der Planungsphase mit der Förderstelle Konatkt aufnehmen, um die Einreichung bestmöglich vorzubereiten!

Fördermodalitäten Betrieb

  • förderbar sind 50% der Betriebskosten, max. jedoch 3.000 Euro
  • Auszahlung am Ende des 1. Betriebsjahres (bis max. Ende 2. BJ)
  • förderbar sind nur Rechnungen, die im Förderzeitraum an den Verein ausgestellt sind und
  • Ansuchen und Abrechnung erfolgen mit den dafür online zur Verfügung gestellten Antrags- und Abrechnungsformularen

Fördermodalitäten für Option „Fahrzeugförderung“

  • Zusätzlich bis zu 2.000 Euro für Neufahrzeuge; bzw. 3.000 Euro für neue E-Fahrzeuge, Gebrauchtfahrzeug max. 50% der FZ Kosten
  • Auszahlung FZ-Förderung 1. Hälfte am Ende des 1. Betriebsjahres, 2. Hälfte am Ende des 3. Betriebsjahres (wird das Projekt vor Ende des dritten Betriebsjahres eingestellt entfällt die Auszahlung der zweiten Förderrate.

Weitere Informationen

e-Fahrtendienst in NÖ
Begleitung Mobilitätsprojekte

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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