Umwelt-Gemeinde-Service

Radschnellverbindungen

Symbol Fördergeber Bund

Förderung von Schnellverbindungen für Fahrten mit dem Fahrrad - klimaaktiv mobil

Diese Bundesförderung beruht auf dem Aktionsprogramm 'klimaktiv mobil - Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement' des Klima- und Energiefonds. Radschnellverbindungen sollen dem Radverkehr Routen ermöglichen, welche über größere Entfernungen wichtige Quell- und Zielbereiche verbinden und durchgängig ein sicheres und attraktives Befahren und eine hohe Reisegeschwindigkeit ermöglichen.

Gefördert werden

Investitionen in Radschnellverbindungen, die mindestens 5 Kilometer lang und im Planungsdokument des Bundeslandes (Korridor- bzw. Netzplanung) festgelegt sind und deren Wirkungsabschätzung (bspw. Veränderung der Fahrraderreichbarkeit) ein Potential von mindestens  2.000 Radfahrenden pro 24h aufweisen sowie:

  • Linienführung direkt, weitgehend umweg- und steigungsfreie
  • niveaufrei mit dem KFZ-Verkehr bzw. Bevorrangung an niveaugleichen Kreuzungen
  • Verkehrsraumbreite muss bei Zweirichtungsradweg ≥ 4,0m, bei Einrichtungsradweg ≥ 2,0m je Fahrtrichtung sein
  • Steigung max. 6%
  • sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Geschwindigkeiten (Projektierungsgeschwindigkeit 30 km/h
  • Kurvenradien von min. 20 Meter; in Kreuzungsbereichen ist eine Reduktion der Kurvenradien auf 8 Meter (Projektierungsgeschwindigkeit 20 km/h) zulässig. 
  • Schutzstreifen zur KFZ-Fahrbahn bei straßenbegleitendem Radweg
  • Parkstreifen sind neben dem Radfahrstreifen bei Radschnellverbindungen nicht zulässig
  • hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton)
  • Markierung von Randlinien
  • Begleitender Gehweg mit taktiler oder baulicher Trennung

Von diesen Eigenschaften darf nur auf kurzen Abschnitten mit Begründung im Ausnahmefall abgegangen werden.

Förderfähig sind Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage und Betriebskosten für 5 Jahre ab Umsetzungsbeginn:

  • Radweg - selbständig geführter Radweg, straßenbegleitender Radweg, Radfahrstreifen, Fahrradstraße - als Radschnellverbindung, der getrennt vom KFZ-Verkehr und vom Fußgängerverkehr zu führen ist.
  • Radabstellanlagen in Kombination mit den Radwegen
  • Beschilderung, Wegweisung, Leiteinrichtungen, Bodenmarkierungen auch auf Sammelrouten
  • Dauerzählstellen (Die Daten müssen kostenfrei öffentlich gestellt werden unter www.data.gv.at)
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen für Aktive Mobilität
  • Beleuchtung - Ausführung mit warmem Licht, LED, „Full-Cut-Off-Leuchten“, Leuchtpunkthöhe < 2 Meter, dichtes Leuchtengehäuse mit Bewegungsmelder empfohlen
  • Baumpflanzungen entlang von Radinfrastruktur, wenn diese nachweislich der Attraktivierung der Infrastruktur - insbesondere zur Beschattung - dient (Ausgleichsaufforstungen nach Rodungen sind nicht förderbar).
  • Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehenden immateriellen Leistungen (Planung, Beratung, Digitalisierungen, Studien etc)

FörderwerberIn

Gemeinde, öffentliche Gebietskörperschaften

Förderhöhe

Einmaliger nicht rückzahlbarer Kostenzuschuss von max. 50% der förderfähigen Investitionsmehrkosten.

  • für nicht-wettbewerbsrelevanten Vorhaben 40 % (ansonsten 20 %)

Zuschläge von je 5% bis zu in Summe max. 10% für:

  • Kombination von mehreren (mind. zwei) Maßnahmen
  • Umsetzung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen
  • Einbeziehung weiterer Betriebe/Gebietskörperschaften bzw. weiterer Entscheidungstrager/Akteure

Förderdetails

  • Mobilitäts- und Verkehrskonzept erforderlich
  • Bestätigung des jeweiligen Bundeslandes, dass die Radschnellverbindung als Netzplanung in Planungsdokumente des Bundeslandes aufscheint
  • Gebietskörperschaften müssen den Nachweis erbringen, dass 15 % der Investitionskosten für die förderungsfähige Maßnahme selbst getragen werden.
  • Eintragung des gefördeten Radweges/streifens in die Graphenintegrationsplattform (www.gip.gv.at)
  • Einrichtung von mindestens 1 Dauerzählstelle
  • Radinfrastruktur muss hauptsächlich dem Radverkehr dienen (keine Güterwege)
  • Umsatzsteuer ist nicht förderbar

Einreichung

  • Antragstellung VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Fahrzeugen, Anlagenteilen vor Lieferung, Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht; wobei der fruheste dieser Zeitpunkte masgebend ist.
  • Es muss ein Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzept mit Berechnung des Umwelteffektes vorliegen (inkl. Radschnellverbindungen).
  • Nutzen Sie dazu die kostenfreie Beratung durch die von klimaktivmobil beauftragten BeraterInnen.
  • online bei der KPC

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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