Sanierungsbonus Mehrgeschoßiger Wohnbau
Förderung einer umfassenden Sanierung im mehrgeschoßigem Wohnbau
Short Facts
FörderwerberIn: GebäudeeigentümerInnen bzw. deren Vertretung
Förderhöhe: max. 30 %
Laufzeit: 2.11.2025 bis längstens 31.12.2026 bzw. solange Budget vorhanden
Antragszeitpunkt: vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Serviceteam Sanierungsbonus
+43 1 316 31-264
klimaschutz@publicconsulting.at
Sanierungsoffensive
Infoblatt Sanierungsbonus 2026 - mehrgeschoßiger Wohnbau oder Reihenhausanlage
FAQ_sanierungsbonus_2026_MGW
Antrag online
Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI).
Gefördert werden
thermische Sanierungen im mehrgeschossigem Wohnbau:
- Umfassende Fenstersanierung
- Umfassende Sanierung guter Standard
- Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard
Förderbar sind Material, Montage und Planung:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
- Tausch der Fenster und Außentüren
Förderhöhe
max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss bzw. pauschal:
- Umfassende Fenstersanierung - 2.500 Euro/Wohnung
- Umfassende Sanierung guter Standard - 100 Euro/m² Umfassende Sanierung guter Standard
- Umfassende Sanierung klimaaktiv Standaord - 150 Euro/m²
Förderdetails
- Wichtige Neuerung: Bei Registrierung ist ein Energiebratungsprotokoll der Energieberatung NÖ vorzulegen.
- Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein.
- Für die Förderung müssen mindestens drei getrennt begehbare Wohnheiten vorhanden sein (vor Sanierung).
- Die überwiegende Wohnnutzung des Gebäude (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche) ist Voraussetzung für diese Förderschiene.
- Bei der umfassenden Fenstersanierung muss der Heizwärmebedarf des Gebäudes um mind. 20 % reduziert werden (U-Wert des Gesamtfensters 1,1 W/m²K).
- klima-aktiv und guter Standard sind mit Kennwerten definiert, diese sind dem Infoblatt zu entnehmen.
- Der Nachweis für die Ausgangslage und die Erreichung der Standards ist im Formular 'Technische Details Energieausweis' von einer Person, die zur Erstellung eines Energieauseises befugt ist, zu bestätigen.
- Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden ist der HWB um mindestens 25 % zu reduzieren - Bestätigung und Abstimmung mit Bundesdenkmalamt erforderlich. Zusätzlich muß die Reduktion des Standortklima-HWB zumindest 20 % betragen.
- Unterliegt der Antragsteller den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten. Entsprechende Nachweise und Unterlagen (auch für Direktverfahren) sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen.
- Eine verbindliche Bestätigung über die projektgemäße Umsetzung der thermischen Sanierung entsprechend der vorgelegten Unterlagen ist im Zuge der Endabrechnung erforderlich.
- Die Inanspruchnahme einer Landesförderung ist bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze (30 % für Großunternehmen, 40 % mittlere Unternehmen, 50 % KU) möglich.
- Bei der Antragstellung sind die Maßnahmen und Kosten anzugeben.
- Die bautechnischen Vorschriften des Bundeslandes sind einzuhalten.
- Zubauten, Hauserweiterungen, Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen, Neubauten sind nicht förderfähig.
Tipp
Projekte, die von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit durchgeführt werden, können die Förderungen als Betrieb beantragen.
Einreichung
- ab 24.11.2025 und bis spätestens 31.12.2026 bzw. solange Budget vorhanden.
- Mit der Online-Antragstellung sind die Budgetmittel reserviert.
- Die Umsetzung und Endabrechnung muss bis 30.09.2029 erfolgen.
Weitere Informationen
- Energieberatung NÖ
- Heizungstausch im mehrgeschoßigem Wohnbau
- Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
- Heizungstausch Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)