Umwelt-Gemeinde-Service

Solar­thermie Wärme und Kälte

Symbol Fördergeber Bund

Förderung thermischer Solaranlagen ab 100 m² und Solaranlagen zum Antrieb von Kühlanlagen

Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland für Investitionen in die Planung und Errichtung von Solaranlagen.

Was wird gefördert?

thermische Solaranlagen ab 100 m² Bruttokollektorfläche für

  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung
  • Prozesswärme
  • und Solaranlagen unabhängig von der Kollektorfläche für den Antrieb von Kühlanlagen

Förderhöhe

  • max. 12 % der förderfähigen Kosten
  • Je eingesparter Tonne CO2 werden max. € 1.500,- als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausbezahlt.
  • Zuschläge für EMAS zertfizierte Unternehmen/Gemeinden

Förderungsfähige Anlagenteile

  • Solaranlage
  • Verrohrung
  • Verteilernetz
  • Wärmespeicher
  • Luftkollektoren
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile

Förderdetails

  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 Euro.
  • Zu erreichen ist eine Mindesteinsparung von vier Tonnen CO2/Jahr (Berechnung durch die Förderstelle mit vergleichbarem Standardobjekt).
  • Die Solaranlage muss überwiegend betrieblich/öffentlich genutzt werden.
  • Lieferant der Kollektoren führt das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar oder die Kollektoren sind nach dem 'Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen' bzw. nach der 'Solar Keymark'-Richtlinie zertifiziert oder entsprechen nachweislich den hierfür zu Grunde liegenden Kriterien.
  • Nicht förderfähig sind Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper etc.), Elektroheizstäbe/-patronen, Hybrid- und Schwimmbadkollektoren

Fördereinreichung

  • online bei der KPC
  • vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung die die Investition unumkehrbar macht.

Weitere Informationen

 Thermische Solaranlagen unter 100 m2

 Energieberatung für Gemeinden

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)