Solarthermie Wärme und Kälte
Förderung thermischer Solaranlagen ab 100 m² und Solaranlagen zum Antrieb von Kühlanlagen
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde
Förderhöhe: bis zu 12 %
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor Auftrag/Bestellung
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Serviceteam Solaranlage ab 100 m2
+43 1 316 31 723
umwelt@publicconsulting.at
KPC
Infoblatt
Onlineantrag
Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland für Investitionen in die Planung und Errichtung von Solaranlagen.
Was wird gefördert?
thermische Solaranlagen ab 100 m² Bruttokollektorfläche für
- Warmwasserbereitung
- Raumheizung
- Prozesswärme
- und Solaranlagen unabhängig von der Kollektorfläche für den Antrieb von Kühlanlagen
Förderhöhe
- max. 12 % der förderfähigen Kosten
- Je eingesparter Tonne CO2 werden max. € 1.500,- als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausbezahlt.
- Zuschläge für EMAS zertfizierte Unternehmen/Gemeinden
Förderungsfähige Anlagenteile
- Solaranlage
- Verrohrung
- Verteilernetz
- Wärmespeicher
- Luftkollektoren
- weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Förderdetails
- Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 Euro.
- Zu erreichen ist eine Mindesteinsparung von vier Tonnen CO2/Jahr (Berechnung durch die Förderstelle mit vergleichbarem Standardobjekt).
- Die Solaranlage muss überwiegend betrieblich/öffentlich genutzt werden.
- Lieferant der Kollektoren führt das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar oder die Kollektoren sind nach dem 'Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen' bzw. nach der 'Solar Keymark'-Richtlinie zertifiziert oder entsprechen nachweislich den hierfür zu Grunde liegenden Kriterien.
- Nicht förderfähig sind Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper etc.), Elektroheizstäbe/-patronen, Hybrid- und Schwimmbadkollektoren
Fördereinreichung
- online bei der KPC
- vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung die die Investition unumkehrbar macht.
Weitere Informationen
Thermische Solaranlagen unter 100 m2
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)