Touristische Einrichtungen
Förderung für Naherholung, Erlebnis-Wanderwege und Naturpark-Tourismusangebote
Short Facts
Förderwerber: Gemeinde, natürliche oder juristische Person
Förderhöhe: max. 50 % bei Investitionen
bis zu 100 % für Sach- und Personalaufwand
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor der Umsetzung
Tipp: Wenden Sie sich bereits in der Ideenphase für eine Erstberatung an die zuständige Fachabteilung (Wirtschaft, Tourismus, Technologie WST3)
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Technologie (WST3)
Ansprechpartner: Gerhard Kellner
+43 2742 9005 16130
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Geschäftsstelle NÖ–Landschaftsfonds
+43 2742 9005 16051
+43 2742 9005 46435
post.lf3@noel.gv.at
LAFO
Förderansuchen
Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) fördert im Projekttyp Touristische Einrichtungen - Vorhaben, die die Errichtung oder Erhaltung jener Einrichtungen zum Ziel haben, die für Naherholung und Tourismus von Bedeutung sind. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2023.
Was wird gefördert?
- Schaffung und Attraktivierung von touristischen Erlebnis-Wanderangeboten
- Touristische Maßnahmen im Bereich von Naturparks
Beispielsweise Beschilderungen, Wanderwege, Werbe- und Kartenmaterial.
Förderhöhe
- bis zu 100 % der anrechenbaren Kosten als Zuschuss zum Sachaufwand und Personalaufwand
- bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten als Zuschuss zu Investitionen
Förderwerber
- Gemeinde (Gebietskörperschaft)
- Natürliche oder juristische Person
Förderdetails
- Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 5.000,- Euro betragen.
- Für investive Maßnahmen besteht über den Zeitraum von 5 Jahren ab Endauszahlung eine Erhaltungsverpflichtung.
- Entwicklungskonzepte und fachspezifische Leitlinien des Landes NÖ (Leitbilder, Kursbuch, Raumordnungskonzepte, Entwicklungskonzepte, etc.) sind zu berücksichtigen.
- Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen wie Beihilfen, zinsbegünstigte Darlehen, Zinsenzuschüsse, sind der Förderstelle bekannt zu geben.
Die Beurteilung eines Förderantrages erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Landschaftliche Gegebenheiten
- Landschaftsverbrauch
- Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
- Harmonisierung Nutzungen-Synergien
- Historische, kulturelle, soziale und ökologische Gesichtspunkte der touristischen Nutzung
Fördereinreichung
- Vor Projektbeginn - mittels Förderansuchen bei der LAFO Geschäftsstelle. Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
- Die fachliche Beurteilung und Abwicklung der Förderansuchen erfolgt durch die zuständige Fachabteilung des Landes. Für den Projekttyp Touristische Einrichtungen ist dies die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie (WST3).
Weitere Informationen
- Leitfaden NÖ Wanderwege
- Weitere Fördermöglichkeit für NÖ Gemeinden für touristische Infrastruktur
- ecoplus-Förderschwerpunkt Wandern
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)