Umwelt-Gemeinde-Service

Touristische Einrichtungen

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für Naherholung, Erlebnis-Wanderwege und Naturparke Tourismusangebote

Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) fördert im Projekttyp Touristische Einrichtungen - Vorhaben, die die Errichtung oder Erhaltung jener Einrichtungen zum Ziel haben, die für Naherholung und Tourismus von Bedeutung sind. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2023.

Gefördert werden

  • Schaffung und Attraktivierung von touristischen Erlebnis-Wanderangeboten
  • Touristische Maßnahmen im Bereich von Naturparken

Beispielsweise Beschilderungen, Wanderwege, Werbe- und Kartenmaterial.

Förderhöhe

  • bis zu 100 % der anrechenbaren Kosten als Zuschuss zum Sachaufwand und Personalaufwand
  • bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten als Zuschuss zu Investitionen

FörderwerberIn

  • Gebietskörperschaft, Gemeinde
  • Natürliche und juristische Personen

Förderdetails

  • Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens  5.000,-  Euro betragen.
  • Für investive Maßnahmen besteht über den Zeitraum von 5 Jahren ab Endauszahlung eine Erhaltungsverpflichtung.
  • Entwicklungskonzepte und fachspezifische Leitlinien des Landes NÖ  (Leitbilder, Kursbuch, Raumordnungskonzepte, Entwicklungskonzepte, etc.) sind zu berücksichtigen.
  • Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen wie Beihilfen, zinsbegünstigte Darlehen, Zinsenzuschüsse, sind der Förderstelle bekannt zu geben.

Die Beurteilung eines Förderantrages erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Landschaftliche Gegebenheiten
  • Landschaftsverbrauch
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
  • Harmonisierung Nutzungen-Synergien
  • Historische, kulturelle, soziale und ökologische Gesichtspunkte der touristischen Nutzung

Einreichung

  • Förderanträge vor Projektbeginn bei der LAFO Geschäftsstelle (LF3) - Projekttyp Touristische Einrichtungen
  • Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
  • Fachliche Beurteilung durch die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie (WST3)

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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