Umfassende Sanierung
Bundesförderung für thermische Gebäudesanierung auch mit Begrünung
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde
Förderhöhe: max. 30 %
Laufzeit: unbefristet.
Antragszeitpunkt: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung
+43 1 316 31-712
umwelt@publicconsulting.at
KPC
Infoblatt umfassende Sanierung
FAQ
Antrag online
Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI).
Gefördert werden
Sanierungsmaßnahmen an Nicht-Wohngebäuden (deren Energieeffizienz im Bestand der Klasse D oder schlechter entspricht):
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
Gebäudebegrünungen zur Reduktion der sommerlichen Erwärmung - gleichzeitig mit der thermischen Sanierung:
- begrünte Fassade bei fassadengebundenen Begrünungen
- begrünte Fassade bei bodengebundenen Begrünungen
- begrünte Dachfläche
Förderhöhe
Maximal 4,5 Mio Euro pro Projekt und max. 30 % der Investitionsmehrkosten bzw. einmaliger Investitionskostenzuschuss als Pauschale je nach Qualitätsstufe (Bedingungen und Formeln für HWB und fGEE - siehe Infoblatt):
- Signifikante Unterschreitung der Anforderungen der Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinie 6, Stand 2019)
- 15,60 Euro/m3 für die ersten 1.000 m³ Bruttovolumen vor der thermischen Sanierung
- 10,20 Euro/m3 jeder weitere m³ Bruttovolumen vor der thermischen Sanierung
- Unterschreitung der Anforderungen der OIB-Richtlinie gegenüber unsanierten Zustand bzw. bei Denkmal- und Ensembleschutz (Reduktion des Heizwärmebedarf um mind. 25 %):
- 10,80 Euro/m3 für die ersten 1.000 m³ Bruttovolumen vor der thermischen Sanierung
- 9,00 Euro/m3 jeder weitere m³ Bruttovolumen vor der thermischen Sanierung
- Reduktion des Heizenergiedarfs gegenüber unsanierten Zustand um 50 %
- 7,20 Euro/m3 für die ersten 1.000 m³ Bruttovolumen vor der thermischen Sanierung
- 3,60 Euro/m3 Bruttovolumen vor der thermischen Sanierung
Zuschläge:
- 3,6 Euro/m3 Bruttovolumen für Einsatz von zumindest 25 % Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (Flachs, Hanf, Schafwolle, Holzfaserdämmplatten sowie Einblas- und Schüttdämmstoffe aus Holzfasern, Holzschnitzel- und Späne (Einblas- und Schüttdämmstoffe), Baumwolle, Kokosfaser, Stroh, Wiesengras, Schilfrohr, Getreidegranulat, Kork, Zellulose)
Begrünungen gleichzeitig mit der thermischen Sanierung
- 72,00 Euro/m² begrünte Fassade bei fassadengebundenen Begrünungen
- 36,00 Euro/m² begrünte Fassade bei bodengebundenen Begrünungen
- 10,80 Euro/m² begrünte Dachfläche
Förderdetails
- Voraussetzung ist die Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärmbedarf (HWB) gemäß OIB Richtlinie 6, Stand 2019 laut Formel im Infoblatt und des Gesamt-Energieeffizienzfaktors (fGEE)
- oder Reduktion des Heizwärmebedarfs gegenüber unsanierten Zustand um mind. 50 % bzw. bei denkmal- oder ensemblegeschützten Gebäuden 25 % (Bestätigung und Abstimmung mit Bundesdenkmalamt erforderlich).
- Bei Gebäudeerweiterung wie Aus- und Zubauten, Dachgeschossausbauten, muss der Charakter einer thermischen Gebäudesanierung gegeben sein. Die Reduktion des HWB muss maßgeblich durch die Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Die Erweiterungen werden anteilig von der Förderungsbasis abgezogen. Geben Sie jedenfalls die gesamten Sanierungskosten bei der Einreichung an.
- Wird ein Gebäude teilweise abgerissen, kann es gefördert werden, wenn der überwiegende Teil der tragenden Bauteile (Fundamente und Bodenplatten zählen nicht dazu) bestehen bleiben und dieser Teil auch thermisch saniert wird. Ansonsten gilt das Gebäude als Neubau.
- Der Wert für das Bruttovolumen wird dem Energieausweis vor thermischer Sanierung entnommen.
- Bei Lager- und Produktionhallen etc. sind die Energieausweise auf Grundlage der am ehesten zutreffenden Gebäudekategorie (Kat. 1-12 nach OIB RL 6/15 bzw. 4-12 nach OIB RL 6/19) zu ermitteln. Berechnungsanleitung in den FAQs.
- Wird ein Gebäude teilweise (max. 49 % der beheizten Bruttogrundfläche) privat oder für Wohnzwecke genutzt, kann dieser Anteil mitgefördert werden. Die überwiegende Nicht-Wohnnutzung (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche) ist Voraussetzung für die Förderung. Werden Gebäudeteile wie beispielsweise nur das Erdgeschoß auf eigene Rechnungen saniert, so gelten die Anforderung der überwiegenden Nutzung für diesen Gebäudeteil.
- Unterliegt der Antragsteller den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten. Entsprechende Nachweise und Unterlagen (auch für Direktverfahren) sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen.
- Kostenschätzung für die Leistungen zur Reduktion des Heizenergiebedarfes bzw. Begrünungen genügen für die Einreichung. Vorlage von Vergleichs-Angeboten erst bei Endabrechnung.
- Verbindliche Bestätigung über die projektgemäße Umsetzung der thermischen Sanierung entsprechend der vorgelegten Energieausweise ist im Zuge der Endabrechnung erforderlich.
- Das Vorhaben muss 24 Monate ab Genehmigungsdatum laut Vertrag jedenfals bis zum 31.12.2029 fertig umgesetzt sein.
Einreichung
- vor Bestellung/Auftrag
- online bei der KPC
Weitere Informationen
- Energieberatung für Gemeinden
- Kommunales Investitionsprogramm
- Beratung Begrünung von Gemeindegebäuden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)