Wärmerückgewinnung unter 100 kW
Förderung für Umluftsysteme sowie Wärmerückgewinnung aus Kälte- und Lüftungsanlagen unter 100 kW
Short Facts
Förderwerber: Gemeinde
Förderhöhe: max. 18 %, Pauschalsätze abhängig von der Nennwärmeleistung
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: nach Umsetzung, spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Serviceteam Energiesparen
+43 1 316 31 714
klimaschutz@publicconsulting.at
KPC
Infoblatt
Online-Antrag
Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen sowie Umluftsysteme
Wärmerückgewinnung mit einer Wärmetauscher- Leistung bis zu 100 kW
- bei Kälteanlagen, das sind Kühlanlagen, Tiefkühlanlagen, Prozesskälteanlagen, Klimaanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme
- Lüftungsanlagen - soferne diese nicht im Rahmen der OIB RL 6 igF vorgeschrieben sind.
Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h:
- Absauganlagen mit Luftrückführung (z.B. bei Schweiß-, Gieß- oder Schneidprozessen)
- Hallenlüftungen (z.B. für diffusen Staub, etc.)
Beispiele für förderungsfähige Anlagenteile
- Wärmetauscher
- Pufferspeicher
- Steuerungselektronik
- Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
- Absauganlage (Zentraleinheit)
- Luftrückführung
- Luftfilter (nur bei Umluftsystemen)
Förderhöhe
Investitionskostenzuschuss - max. 18 % der förderfähigen Kosten
Wärmerückgewinnung aus Kälte- oder Lüftungsanlagen (Leistung des Wärmetauschers unter 100 kWth):
- € 96 pro kW für 0-30 kW Nennwärmeleistung,
- € 48 pro kW für jedes weitere kW 31-99 kW
Umluftsysteme Volumenstrom unter 50.000 m³/h
- € 360 pro 1.000 m³/h Nennvolumenstrom des Umluftsystems
Förderdetails
- kein Einsatz einer Wärmepumpe zur Erschließung der Abwärme
- Umluftsysteme - durch die Umsetzung muss eine messbare Einsparung an Heizenergie erzielt werden.
- Pauschalrechnungen ohne Aufgliederung der Leistungsinhalte können nicht anerkannt werden.
- Nicht förderfähig ist die Wärmerückgewinnung für raumlufttechnische Zu- und Abluftanlagen (Neubau oder Erneuerung) bei konditionierten Gebäuden (lt. OIB RL).
Hinweis: OIB-Richtlinie 6 Pkt. 4.13 Wärmerückgewinnung: "Raumlufttechnische „Zu- und Abluftanlagen“ (darunter ist die Kombination aus einer Zu- und einer Abluftanlage zu verstehen und nicht eine Zu- oder Abluftanlage alleine) sind bei ihrem erstmaligen Einbau oder bei ihrer Erneuerung mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung auszustatten." - Die Umrüstung für die Wärmerückgewinnung bzw. der Ersatz der Umluft-Anlage darf nicht durch behördliche oder arbeitsrechtliche Vorgaben vorgeschrieben sein (z.B. Bescheid).
- Projekte von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert.
Hinweis: Förderungen für andere Wärmerückgewinnungsmaßnahmen bzw. für die Nutzung bisher ungenutzter Wärmeströme wie etwa Druckluftkompressoren, Industrieprozesse, Abwärme aus Abwässern sowie für Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme oder Wärmerückgewinnungsmaßnahmen mit größerer Leistung bzw. größerem Volumenstrom finden Sie unter https://www.foerderzentrum.at/foerderung-heizungsoptimierung-ab100kw
Fördereinreichung
- nach Umsetzung, spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung
- Antragestellung online bei der KPC
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)