Umwelt-Gemeinde-Service

Wohnbauförderung NÖ Sanierung

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderungen für die Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern

Die Förderung Wohnungssanierung wird für Objekte im Eigentum von natürlichen (ab einer zu sanierenden (Wohn)Nutzfläche von 500 m²) oder juristischen Personen zuerkannt.
Achtung, die NÖ Wohnbauförderung für Private finden Sie hier.

Gefördert wird

  • die Sanierung von Wohnhäusern
  • die Sanierung von Wohnungen
  • die Sanierung von Ordinationen für Humanmediziner und Räumlichkeiten für therapeutische Behandlungen (jedoch nur in Verbindung mit Förderung von Wohnungen)
  • die Sanierung von Wohnheimen
  • der Einbau von Wohnungen in bisher nicht zu Wohnzwecken gewidmeten Gebäuden
  • der Auf- oder Einbau von Wohnungen in Dachböden als Nachverdichtung
  • Werden im Zuge einer Sanierung Wohnungen im Sinne einer Grundstücksverdichtung auf derselben Liegenschaft errichtet, kann die Förderung ebenfalls im Rahmen der Wohnungssanierung erfolgen.
  • Ankaufsförderung für den Erwerb von Sanierungsobjekten im Wohnbauland durch gemeinnützige Bauträger oder Gemeinden im Zusammenhang mit einer thermischen Gesamtsanierung.

Beispiele für förderungswürdige Maßnahmen

  • Wärmeschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauches
  • schalldämmende Maßnahmen
  • behindertengerechte Maßnahmen
  • Erhaltungsarbeiten zur Bestandsicherung des Objektes
  • die Vereinigung oder Teilung von Wohnungen
  • die Sanierung oder Errichtung von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Räumen oder Anlagen, wie Wasserleitungs-, Stromleitungs- und Sanitäranlagen, Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Anschluss an Fernwärme. Die Sanierung von Gasleitungsanlagen.
  • im Zusammenhang mit anderen überwiegenden Sanierungsmaßnahmen bei Wohnungssanierungsförderung auch die Errichtung oder Umgestaltung von Außenanlagen und Nebengebäuden, z.B. Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, Abstellräumen, Erneuerung und Herstellung allgemein genutzter Anlagen und Räume, z.B. Stiegenhausmalerei
  • Sicherheitspaket
  • Heizungsanlagen mit und ohne Warmwasseraufbereitung mit erneuerbarer bzw. mit Umweltenergie
  • Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz
  • Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in Folge von Hochwasserschäden an Wohngebäuden einschließlich des Kellers.

FörderwerberIn

Gemeinde, Gebietskörperschaft, Natürliche und juristische Person, Gemeinnützige Bauvereinigung, EigentümerIn oder Bauberechtigter

Förderhöhe

  • max. 4 % jährlich zu den Annuitäten von Ausleihungen (10-15 Jahre), die max. 30 % der Sanierungskosten betragen dürfen. Die Berechnung der Förderung erfolgt bei wärmedämmenden Maßnahmen (mit Energieausweis) oder bei Sanierungen von denkmalgeschützten bzw. historisch erhaltenswerten Gebäuden jedoch nach einem Punktesystem. 1 Punkt entspricht 1% der Sanierungskosten. Maximal 100 Punkte sind erreichbar.
  • Zusatz-Punkte u.a. für begrünte Dächer und begrünte Fassaden, ökologische Baustoffe, Solar- oder PV-Anlage, Aufzug, Verschattungen usw.
  • Förderbare Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten sind € 1.000,- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche (Vorangegangene Sanierungsförderungen, die in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Einreichung des neuen Ansuchens zugesichert wurden, sind in diesen Höchstbetrag einzurechnen)
  • Achtung - in der Zeit von 1.Juni 2022 bis 31. Dezember 2025 liegt die Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten  von € 1.200,- je Quadratmeter Wohnnutzfläche,

Förderdetails

  • Die förderbare Nutzfläche beträgt höchstens 130 m² pro Wohnung.
  • Energetische Mindeststandards (Energiekennzahl für umfassende Sanierungen sowie U-Werte für Einzelbauteilsanierungen) finden sich in der Richtlinie (Abschnitt VII)

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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