Wohnbauförderung NÖ Sanierung
Förderungen für die Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern
Short Facts
Förderhöhe: max. 4 % jährlich zu den Annuitäten, die max. 30 % der Sanierungskosten betragen dürfen.
Bei umfassenden energetischen Sanierungen und Denkmalschutz jedoch abhängig von erreichbaren Punkten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: Vor Beginn der Sanierung, Baubeginn darf erst nach Annahme der Zusicherung erfolgen!
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
+43 2742 9005 148 42
post.f2auskunft@noel.gv.at
Einreichung Land NÖ
Wohnungsförderungsrichtlinien
Die Förderung Wohnungssanierung wird für Objekte im Eigentum von natürlichen Personen mit einer bestehenden (Wohn)Nutzfläche von mehr als 500 m² oder im Eigentum von juristischen Personen zuerkannt.
Die NÖ Wohnbauförderung für Private finden Sie hier.
Was wird gefördert?
- die Sanierung von Wohnhäusern
- die Sanierung von Wohnungen
- die Sanierung von Ordinationen für Humanmediziner und Räumlichkeiten für therapeutische Behandlungen (jedoch nur in Verbindung mit Förderung von Wohnungen)
- die Sanierung von Wohnheimen
- der Einbau von Wohnungen in bisher nicht zu Wohnzwecken gewidmeten Gebäuden
- der Auf- oder Einbau von Wohnungen in Dachböden als Nachverdichtung.
- Werden im Zuge einer Sanierung Wohnungen im Sinne einer Grundstücksverdichtung auf derselben Liegenschaft errichtet, kann die Förderung ebenfalls im Rahmen der Wohnungssanierung erfolgen.
Beispiele für förderungswürdige Maßnahmen
- Wärmeschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauches
- schalldämmende Maßnahmen
- behindertengerechte Maßnahmen
- Erhaltungsarbeiten zur Bestandsicherung des Objektes
- die Vereinigung oder Teilung von Wohnungen
- die Sanierung oder Errichtung von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Räumen oder Anlagen, wie Wasserleitungs-, Stromleitungs- und Sanitäranlagen, Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Anschluss an Fernwärme. Die Sanierung von Gasleitungsanlagen.
- im Zusammenhang mit anderen überwiegenden Sanierungsmaßnahmen bei Wohnungssanierungsförderung auch die Errichtung oder Umgestaltung von Außenanlagen und Nebengebäuden, z.B. Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, Abstellräumen, Erneuerung und Herstellung allgemein genutzter Anlagen und Räume, z.B. Stiegenhausmalerei
- Sicherheitspaket
- Heizungsanlagen mit und ohne Warmwasseraufbereitung mit erneuerbarer bzw. mit Umweltenergie
- Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz
- Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in Folge von Hochwasserschäden an Wohngebäuden einschließlich des Kellers.
Förderwerber
Gemeinden, und sonstige juristische Personen, sowie natürliche Personen, wenn die zu sanierende (Wohn)Nutzfläche mehr als 500 m² beträgt, Gemeinnützige Bauvereinigungen
Antragsberechtigt ist der EigentümerIn oder der Bauberechtigte.
Förderhöhe
- max. 4 % jährlich zu den Annuitäten von Ausleihungen (Mindestlaufzeit der Aulseihung 10 Jahre), die max. 30 % der Sanierungskosten betragen dürfen. Im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung können, unter Einhaltung von Mindestanforderungen für Wärmeschutzstandards, bis zu 100% der Sanierungskosten zur Förderungsberechnung anerkannt werden. Die Berechnung nach einem Punktesystem. Maximal 100 Punkte sind erreichbar.
- Zusatz-Punkte u.a. für begrünte Dächer und begrünte Fassaden, ökologische Baustoffe, Solar- oder PV-Anlage, Aufzug, Verschattungen usw.
- Förderbare Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten liegen bei max. € 1.200,- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche.
Förderdetails
- Die förderbare Nutzfläche beträgt höchstens 130 m² pro Wohnung.
- Energetische Mindeststandards (Energiekennzahl für umfassende Sanierungen sowie U-Werte für Einzelbauteilsanierungen) finden sich in der Richtlinie (Abschnitt VII).
- Es hat die Aufnahme eines Darlehen durch den Förderwerber zu erfolgen, nach Aufnahme kann der Zuschuss für die Rückzahlung angefordert werden.
- Erst mit Annahme der Zusicherung darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Das genaue Baubeginndatum und der voraussichtliche 50 %ige Baufortschritt sind der Förderstelle bekannt zu geben.
- Die Fertigstellung hat grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Beginn der Arbeiten zu erfolgen. Der Förderwerber hat die Fertigestellung bekannt zu geben.
- Änderungen zum Energieausweis sind mittels Vorlage bzw. Neuvorlage eines Energieauseises/Gebäudedatenblatt bekannt zu geben.
Fördereinreichung
- Der Antrag ist per Antragsformular und den erforderlichen Beilagen an das Amt der NÖ Landesregierung zu übermitteln. Solange die Mindesterfordernisse nicht erfüllt werden, wird das Ansuchen nicht angenommen.
- Es erfolgt eine örtliche Besichtigung.
- Die Bewilligung erfolgt durch die NÖ Landesregierung nach Begutachtung durch den Wohnungsförderungsbeirat. Mit der Bewilligung erhält der Förderwerber die Komplettierungsunterlagen (Energieausweis, Gebäudedatenblatt, Baukontobekanntgabe, etc.), diese sind ausgefüllt und unterzeicnet der Förderstelle zu übermitteln.
- Ausstellung der Zusicherung ist erst nach vollständigen und ordnungsgemäßen Vorliegen der Komplettierungsunterlagen möglich. Wichtig: Erst nach Ausstellung des Fördervertrages darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Weitere Informationen
- Energieberatung für Gemeinden
- NÖ Raus aus dem Öl Aktion für Eigentümer und Nutzer in Reihenhäusern, Ein- und Zweifamilienhäusern
- Förderung Lärmschutz Maßnahmen an NÖ Landesstraßen - 5 Jahre im Nachhinein
- Bundesförderung Gruppenpraxis Arzt und Primärversorgungseinheiten
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)