Umwelt-Gemeinde-Service

Gewässerökologie in landwirtschaftlichen Zonen

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für die Verbesserung der Gewässerökologie und des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet

Förderung auf Grundlage des Österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2023-2027 durch die Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung (SRL LE Projektförderungen) unter der Vorhabensarten (VHA) 4.4.1 - Kapitel 13.

Ziel ist die Sicherung und Verbesserung der Wasserressourcen im ländlichen Raum zur Erhaltung und Gestaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft und zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Boden und Wasser. Weiters die Verbesserung des ökologischen Zustands von Fließgewässern, der Rückhalt von Wasser und Sediment und die Schaffung von Feuchtflächen.

Gefördert werden

Nichtproduktive Investitionen für Maßnahmen zur

  • Restrukturierung morphologisch veränderter Gewässerstrecken
  • Verbesserung des ökologischen Zustands von kleinen Gewässern, Uferbereichen und Feuchtflächen im Zusammenhang mit Fließgewässern
  • Verbesserung des Wasser- und Sedimenthaushalts durch Wasser- und Sedimentrückhalt, Verbesserung der Abflusssituation im Einzugsgebiet und Verminderung von Bodenerosion mittels Mulden, Gräben, Rückhaltebecken, Geländegestaltungen und anderen wasserbaulichen und kulturtechnischen Maßnahmen

FörderwerberIn

  • Gemeinde
  • BewirtschafterIn land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe, Agrargemeinschaft, Zusammenlegungsgemeinschaft. Wassergenossenschaft, Wasserverband

Förderhöhe

  • Für Gemeinden beträgt die Förderhöhe etwa 60%, der Eigenanteil somit etwa 40 %.
  • Die Förderung enthält als EU-Förderung Bundes- und Landesanteile.

Einreichung

  • Vor Umsetzung/Investitionsbeginn einreichen. Richten Sie zunächst ein formloses Ansuchen an die Abteilung Wasserbau.
  • Es können laufend Anträge gestellt werden. Die vollständig eingelangten Anträge, werden in regelmäßig wiederkehrenden Auswahlverfahren beurteilt. Die nächsten Stichtage für die Auswahlverfahren erhalten Sie beim angegebenen Kontakt bzw. werden diese online veröffentlicht.
  • Die Sonderrichtlinie (SRL) zur Umsetzung von Projektmaßnahmen läuft im Rahmen des Österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung (LE) 2023-2027 und ist offen für Einreichungen.

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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