Verbesserung Wasserhaushalt in ländlichen Regionen
Förderung für die Verbesserung des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet
Short Facts
Förderhöhe: 80 %
Laufzeit: bis 2027+
Antragszeitpunkt: Vor Projektbeginn
Tipp: Wenden Sie sich bereits in der Planungsphase an den angegebenen Kontakt.
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Wasserbau (WA3)
post.wa3@noel.gv.at
Dipl. Ing. Werner Jester
+43 2742 9005 14316
Werner.jester@noel.gv.at
Förderwebsite
Förderung auf Grundlage des Österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2023-2027 durch die Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung (SRL LE Projektförderungen) unter 73-06
Ziel ist die Erhöhung der Versickerung (Grundwasseranreicherung), der Rückhalt von Wasser und Sediment zur Minderung von Hochwasserspitzen im landwirtschaftlichen Einzugsgebiet sowie zur Minderung der Auswirkungen von Trockenheit. Weitere Ziele sind die Reduktion von Nähr- und Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer und Schaffung von Feuchtflächen.
Gefördert werden
Investitionen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes:
- Mulden, Gräben
- Rückhaltebecken
- Geländegestaltungen
zur Erhöhung des Wasser- und Sedimentrückhalts sowie zur Verbesserung der Abflusssituation im landwirtschaftlichen Einzugsgebiet
FörderwerberIn
- Gemeinde als Teil von:
- Wassergenossenschaften und Wasserverbänden, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und deren Zusammenschlüsse, Agrargemeinschaften, Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsgemeinschaften sowie Personenvereinigungen
Förderhöhe
- Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Investitionskosten
- Die Förderung enthält als EU-Förderung Bundes- und Landesanteile.
Einreichung
- Nach Beratung
- Online eAma
- Vor Umsetzung/Investitionsbeginn
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)