Umwelt-Gemeinde-Service

Interreg Kleinprojektefonds KPF SK-AT

Symbol Fördergeber EU

Förderung für grenzüberschreitende Kleinprojekte zwischen der Slowakei und Österreich

Kleinprojektefonds (KPF) sind ein spezielles Instrument für die Förderung kleiner Projekte mit lokaler und regionaler Bedeutung. Kleinprojektefonds sollen die Zusammenarbeit zwischen Institutionen, Organisationen, der öffentlichen Verwaltung sowie den BürgerInnen auf beiden Seiten der Grenze unterstützen und ausbauen.

Gefördert werden:

Folgende Kostenkategorien sind zulässig:

  • Personalkosten
  • Büro- und Verwaltungskosten
  • Reise- und Unterbringungskosten
  • Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
  • Ausrüstungskosten
  • Kosten von Infrastruktur und Bauarbeiten

Die Arten der Kosten und Abrechnungsoptionen werden im Projektantrag definiert.

Förderhöhe:

  • EFRE-Kofinanzierung von bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten, max. 32.000 €
  • Alle Partner, die EFRE-Mittel erhalten, müssen mindestens 20 % an öffentlichen oder privaten Beiträgen aufbringen (nicht aus anderen EU-Finanzierungsquellen).
  • Die Partnerbeiträge können in bar oder als Sachleistungen erfolgen.

FörderwerberIn:

Gemeinden, Kleinregionen, NGOs, Vereine, Schulen und Bildungsinstitutionen im Programmgebiet:
Österreich: Niederösterreich-Süd, Sankt Pölten, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland/Nordteil, Wiener Umland/Südteil; Nordburgenland; Wien. Projektpartner aus Wien können am Projekt als dritter Partner teilnehmen, dürfen jedoch keine Kosten abrechnen und haben keinen Anspruch auf eine EFRE-Förderung.
SlowakeiBratislavský kraj und Trnavský kraj

Einreichung:

Aktueller Aufruf Kleinprojektefonds Bürger- und Bürgerinnenbegegnungen (people-to-people): 30.1.2026, 14:00 Uhr
Link zur Antragstellung: Antrag online

Förderdetails:

  • Die einzelnen Kleinprojekte sind durch mindestens einen österreichischen und einen slowakischen Projektpartner durchzuführen. Das jeweilige Projekt muss auf das gemeinsame Fördergebiet positive Auswirkungen und grenzüberschreitende Wirkung haben.
  • Die Laufzeit eines Kleinprojektes beträgt in der Regel 12 Monate.
  • Kleinprojektefonds für Bürgerinnen- und Bürgerbegegnungen (people-to-people): Grenzüberschreitende Interaktionen zwischen Bürgerinnen und Bürgern sollen ausgebaut werden, das gegenseitige Verständnis gefördert und die Kommunikation zwischen den Menschen im Grenzgebiet gestärkt werden. Investitionsmaßnahmen sind in diesem Schwerpunkt nicht möglich.

Beispielhafte Aktivitäten:

  • Grenzüberschreitende institutionelle Zusammenarbeit 
  • Begegnungsmaßnahmen, Know-how-Transfer 
  • Austauschaufenthalte, Exkursionen, Camps
  • Seminare, Workshops, Konferenzen 
  • Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Festivals, Ausstellungen, Kunstworkshops usw.) 
  • Sprachausbildung 
  • Sportliche Veranstaltungen 

Tipp:

Sollten Ihre Gemeinde oder Kleinregion Unterstützung bei der Initiierung einer Projekteidee zur Umsetzung mit einem oder mehreren Partnern in der Slowakei haben, bietet die NÖ.Regional als EU-Service-Agentur Unterstützung an.

Weiterführende Informationen:

EU-Service Agentur KPF Kleinprojetefonds

EK und WL

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)