Klimaschutz in Gemeinden
Kimaschutz in Gemeinden - Landesbeteiligung an Energiespar Förderungsaktionen des Bundes
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gebietskörperschaft
Förderhöhe: der in der Bundesförderung vorgeschriebene Landesbeitrag
Laufzeit: bis 31.12.2026
Antragszeitpunkt: nach Zusage Bundesförderung
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Ing. Franz Patzl
+43 2742 90 05-147 87
post.ru3@noel.gv.at
Land NÖ
Infoblatt (pdf 400 KB)
Das Land NÖ bietet für Gemeinden finanzielle Unterstützung durch die Landesbeteiligung 'Klimaschutz in der Gemeinde' an, um bei Bundesförderungsaktion unter obligatorischer Landesbeteiligung einreichen zu können.
Gefördert werden
- Thermische Gebäudesanierung
- Begrünung von Gebäuden und Entsiegelung von Parkplätzen im Ortskern.
- Energiesparen in Gebäuden
- Steigerung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beleuchtung
- Heizungsoptimierung (nur gemeinsam mit einer Thermischen Sanierung oder in Gebäuden mit 'guter Thermischer Qualität')
- Heizungsumstellung - Fernwärmeanschluss, Wärmepumpe; Holzheizung und thermische Solaranlge (nur im Rahmen einer Thermischen Gebäudesanierung oder bei gleichzeitiger Umsetzung einer Heizungsoptimierung
Förderdetails
- Die Landesförderung gibt es nur wenn eine Förderzusage des Bundes erfolgt und keine andere Standardförderung des Landes NÖ hierfür angewendet werden kann. Jede andere Landes-Förderung (z.B. Landesfinanzsonderaktion, Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde) ist vorzuziehen.
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausbezahlt.
- Antragstellung und Abwicklung
- Antrag ist formlos per E-Mail (post.ru3@noel.gv.at) einzubringen.
- Dem Ansuchen ist eine Kopie des Antrages an die KPC (elektronisch)
- und die von KPC vergebene Antragsnummer anzufügen,
- ebenso die Förderzusage der KPC.
- Sobald vom Bund das Projekt positiv geprüft ist und der mögliche Förderbetrag fest steht, wird sowohl dem Bund als auch der Gemeinde die Finanzierungsbeteiligung bestätigt. Diese Bestätigung gilt als Förderzusage.
- Mit der Übermittlung der Auszahlungsinformation durch die KPC erfolgt die Leistung des durch die Bundesförderung festgelegten Beitrags durch das Land NÖ.
Weitere Informationen
Energieberatung für Gemeinden
Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)