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Ländliche Innovationssysteme

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Förderung für regionale Kooperationen zur Umsetzung innovativer Projekte in ländlichen Regionen

Fördergeber ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML). Die Förderung ist die Maßnahme 77-03 aus dem GAP-Strategieplans Österreich (2023-2027) und wird 'Ländliche Innovationssysteme' bezeichnet. Die Fördermaßnahme soll ländliche Innovationssysteme in den unterschiedlichen Phasen - regionale Ideenfindung und Weiterentwicklung sowie Aufbau/Koordination und Umsetzung - unterstützen. 

Gefördert werden

  • Regionaler Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozess FG 1- abgeschlossen
    Konzeption, Organisation und Durchführung von innovativen regionalen Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozessen inkl. Projektskizze und Aktionplan; Laufzeit max. 1 Jahr, Kooperation von mind. 2 Akteurinnen und Akteuren
  • Ländliches Unterstützungsnetzwerk (LIN) - FG 2.1. - abgeschlossen
    Förderung regional verankerter multifunktioneller Innovationsunterstützungsnetzwerke (LINs) für die Kooperation in ländlichen Regionen zur Vorbereitung und Durchführung von innovativen Projekten; Laufzeit max. 3 Jahre (+ Verlängerungsmöglichkeit mit Neuantrag), Kooperation von mind. 2 Akteurinnen und Akteuren
  • Ländliche Innovationspartnerschaft (LIP) - FG 2.2
    Umsetzung ländlicher Innovationspartnerschaften (LIPs), um die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren zu verbessern und neuartige Lösungen entlang der Wertschöpfungskette vorzugsweise branchenübergreifend zu entwickeln (Laufzeit max. 2 Jahre), Kooperation von mind. 3 Akteurinnen und Akteuren - davon mind. 1 KMU

FörderwerberIn

  • Gemeinde als Kooperationspartnerin
  • Juristische Personen
  • Personenvereinigungen, Zusammenschlüsse von natürlichen und/oder juristischen Personen als Personenvereinigung bzw. eingetragenen Personengesellschaften (mind. 2 Akteurinnen bzw. Akteure)

Förderhöhe

  • Regionaler Ideenfindungs- und Weiterbildungsprozess inkl. Projektskizze (Sach- und Personalkosten):
    • max. 15.000 Euro
    • Aktionsplan (VKO-Pauschale): 10.000 Euro
    • Gesamt max. 25.000,00 Euro, Fördersatz max. 100 %
  • Ländliches Innovationsunterstützungsnetzwerk (LIN)
    • VKO-Pauschlale: 70.000 Euro pro Jahr für max. ein Vollzeitäquivalent VZÄ + 35 % Restkostenpauschale: 24.500 Euro pro Jahr (in Summe 94.500 Euro pro Jahr), 283.500 Euro für 3 Jahre; Fördersatz 100 %
    • Alternativ: Sachkosten für externe Expertise in der Höhe von max. 25.000 Euro pro Jahr; gesamt max. 75.000 Euro für 3 Jahre, Fördersatz 100 %
       
  • Ländliche Innovationspartnerschaft (LIP)
    • max. 350.000 Euro
    • Sach- und Personalkosten sowie Investitionskosten im untergeordneten Ausmaß von max. 20 %
    • Fördersatz: Sach- und Personalkosten 100 %, Investitionen 65 %

Förderdetails

  • Das Förderprojekt wird im ländlichen Gebiet umgesetzt. Definition ländliches Gebiet (siehe Merkblatt auf Seite 8 zur Fördermaßnahme): maximale Einwohnerinnen und Einwohnergröße bis 30.000 pro Gemeinde
  • Neuartigkeit: neue Form der Zusammenarbeit oder Aufnahme einer neuen Tätigkeit bei bestehender Form der Zusammenarbeit.
  • Eine Einreichung von Kleinregionen, KEM- und KLAR-Regionen ist möglich, sofern eine Doppelförderung (wenn z.B. Ideenfindungs- und Weiterentwicklunsgprozess bereits durchgeführt, daher Einreichung ab LIN möglich) ausgeschlossen werden kann. Und es muss sich entweder um eine neue Kooperation handeln oder ume eine bereits bestehende, die eine neue Tätigkeit im Rahmen des LIN aufnimmt (siehe oben)
  • Beispiele zu Organisationsformen: Verein, Gebietskörperschaft, eingetragene Personengesellschaften
  • Aktionsplan für die Umsetzung der LIP, gegliedert in Meilensteine.
  • Die Kooperation muss entlang von Wertschöpfungsketten, vorzugsweise bereichs- oder branchenübergreifend erfolgen
  • Wenn ein LIN in der Region besteht, ist dieses bei der Erstellung des Projekts und Förderantrags nachweislich einzubinden, sofern ein direkter Bezug zum eingereichten Projekt hergestellt werden kann.
  • Die Kooperation (beim LIP) besteht aus mindestens 3 Akteuren bzw. Aktuerinnen, davon mindestens ein KMU.
  • Weitere Fördervoraussetzungen zur jeweiligen Maßnahme/Modul siehe Merkblatt.

Einreichung

  • online - vor Projektbeginn: Förderanträge können laufend über die Plattform https://www.eama.at auf der Digitalen Förderplattform (DFP) bei der AgrarMarkt Austria (AMA) eingereicht werden. Für die Einreichung ist eine Registrierung auf der Plattform erforderlich. Dafür unbedingt Zeit einplanen.
  • Die Bewertung erfolgt nach Auswahlkriterien durch ausgewählte Expertinnen und Experten. 

Weitere Informationen

EK

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)