Wohnbauförderung NÖ Neubau
Förderung für den Neubau von Wohnungen, Reihenhäuser und Wohnheimen
Förderhöhe: bezuschusstes Darlehen - Zuschuss abhängig von Punktebewertung und Anzahl der Quadratmeter Nutzfläche.
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor der Umsetzung, Baubeginn darf erst nach der Bewilligung der Förderung, der Bestellung der örtlichen Bauaufsicht und Bekanntgabe des Baubankkontos
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
+43 2742 9005 148 42
post.f2auskunft@noel.gv.at
Einreichung Land NÖ
Wohnungsförderungsrichtlinie 2019
Achtung, die NÖ Wohnbauförderung für Private finden Sie hier.
Was wird gefördert?
- Im Wohnungsbau wird die Errichtung von Wohnungen, Reihenhäusern sowie von Wohnheimen (baubehördliche Bewilligung als Wohnheim) gefördert.
- Die Errichtung von Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung und Geschäftsräumen in Mehrfamilienhäusern werden gefördert, wenn die geförderte und nicht geförderte Wohnfläche mehr als 50 % der geförderten und nicht geförderten Gesamtnutzfläche des Gebäudes beträgt.
Förderwerber
- Gemeinden
- Gemeinnützige Bauvereinigung
- juristische Person und Personengesellschaften im EWR Raum
- juristischen Personen, die gemeinnützigen also sozialen, karitativen Zwecken dienen zur Errichtung von Wohnheimen.
Förderhöhe
Die Förderung Wohnungsbau erfolgt degressiver Zuschuss zur Ausleihung eines Darhlehen oder zum Eigenmitteleinsatz einer gemeinnützigen Bauvereinigung in Höhe von 85 % des förderbaren Nominales. Die Quadratmetern Nutzfläche werden mit der erreichten Punkteanzahl errechnet, wobei ein Punkt mit 16,00 bewertet wird. Die endgültige Festsetzung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Bestandspläne aufgrund der durch eine befugte Person gutachterlich festgestellten Wohnnutzfläche.
Das förderbare Nominale wird nach einem Punktesystem ermittelt:
- Basisförderung von 80 Punkten mit Zusatz-Punkte für energietechnische, ökologische, sicherheitstechnische Maßnahmen maximal 100 Punkte erreichbar.
Zusatzpunkte bis maximal 100 Punkte für
- Photovoltaikanlage (soferne nicht für Mindeststandard Basisförderung erforderlich) - 5 Punkte
- Errichtung Stromspeicher - je nach Leistung je WE - 10 bis 15 Punkte
- Solaranlage (soferne nicht für Mindeststandard Basisförderung erforderlich) - je nach m² pro WE 10 bis 15 Punkte
- Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (soferne nicht für Mindeststandard Basisförderung erforderlich) - 10 Punkte
- Erreichen eines HWB Ref,RK bis zu 10x(1+3/lc) - 10 Punkte
- ökologische Baustoffe - bis 10 Punkte
- ökologische Garten- und Freiraumgestaltung und Regenwasserversickerung auf Eigengrund - 3 Punkte
- begrüntes Dach - bis 4 Punkte
- begrünte Fassade - 6 Punkte
- Sicherheitspaket - 5 Punkte
- Parkgaragen - bis 2 Punkte
Zusatzpunkte über das Maximum von 100 Punkten hinaus für Aufzug, Abwanderungsregion, Lagequalitäten sowie zielgruppenspezifisch Junges Wohnen, Begleitetes Wohnen und Barrierefreies Wohnen
Förderdetails
- Als Mehrfamilienhaus gilt ein Gebäude mit mindestens drei Wohnungen.
- Voraussetzung für ein Förderansuchen ist die Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat oder die Durchführung eines Architektur- und Planungsauswahlverfahrens.
- Der Förderungswerber hat vor Zusicherung schriftlich zu erklären, ob die Wohnungen in Miete, in Miete mit Kaufoption, in Eigentum oder in sonstige Nutzung vergeben werden.
- Es besteht die Verpflichtung ausschließlich Baumaterialien zu verwenden, welche im Verlauf des Lebenszyklus keine klimaschädigenden halogenierten Gase in die Atmosphäre freisetzen.
- Der Einsatz hocheffizienter alternativer Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage (mind. 0,5 kWp je WE) ist Voraussetzung. Eine dezentrale direkt-elektrische Warmwasserbereitung in Kombination mit einer Photovoltaikanlage mit mindestens 1 kWp je Wohnung ist zulässig. Weitere Anforderug ist ein außenliegender beweglicher Sonnenschutz.
- Das Kriterium zur Mindestenergie-Kennzahl gemäß NÖ-Bauordnung bzw. NÖ-Bautechnikverordnung muss für die Basisförderung erfüllt sein.
- Zielgruppenspezifische Mindestanforderungen für Begleitetes, Barrierefreies und Junges Wohnen.
- Das Höchstausmaß der geförderten Fläche von Wohnungen beträgt 80 m² und von Reihenhäusern 110 m².
- Das Höchstausmaß der geförderten Fläche von Einrichtungen, die der Gesundheitsversorgung dienen, ausgenommen Primärversorgungseinheiten gemäß Primärversorgungsgesetz, und von Geschäftsräumen
beträgt 130 m². - Das Mindestausmaß der geförderten Fläche beträgt 40 m², ausgenommen Geschäftsräume.
- Die endgültige Festsetzung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Bestandspläne aufgrund der durch eine befugte Person gutachterlich festgestellten Wohnnutzfläche.
- Vergabe von Aufträgen durch den Auftragnehmer an Subunternehmen ist nur mit Zustimmung des Förderungswerbers möglich.
- Verpflichtung, die Wohnungen nur an förderungswürdige Personen (siehe Förderrichtlinie 2019) zu vergeben und dies zu prüfen. Ist der Förderungswerber eine gemeinnützige Bauvereinigung, eine Gemeinde oder wird der Förderungswerber von diesen oder einer gewerblich befugten Verwaltung betreut, so hat er das Prüfergebnis in Form einer Erklärung im Zuge der Endabrechnung der Landesregierung bekannt zu geben.
Fördereinreichung
- vor der Umsetzung
- Ansuchen ist mit den erforderlichen Formularen, siehe Website des Land NÖ, einzubringen.
- Baubeginn darf erst nach der Bewilligung der Förderung, der Bekanntgabe und Bestellung der örtlichen Bauaufsicht und der Bekanntgabe des Baubankkontos erfolgen.
Weitere Informationen
Energieberatung für Gemeinden
NÖ Bauordnung
NÖ Bautechnikverordnung
Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)