Umwelt-Gemeinde-Service

Förderung von Abfalltrennbehältern

Zwei neue Förderungen des Landes NÖ stärken Abfalltrennung.

abfalltrennbehaelter

Im öffentlichen Raum und an Bildungseinrichtungen:

Mit März 2025 starteten auf Grundlage der von der NÖ Landesregierung beschlossenen „Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz“ zwei neue Förderaktionen. Mit den beiden Förderungen unterstützt das Land NÖ die Errichtung von Abfalltrennbehältern im öffentlichen Raum sowie an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche und stärkt die Abfalltrennung im Land NÖ. Die Aufstellung von Trennbehältern im öffentlichen Raum reduziert das achtlose Wegwerfen von Abfällen in der Natur ("Littering"). An Bildungseinrichtungen unterstützt die Maßnahme das Bewusstsein für die richtige Trennung von Abfällen und die Schonung von Ressourcen bei Kindern und Jugendlichen. 

Die beiden Förderung richten sich an:

  • NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Schulerhalter der NÖ Schulen (Primar- und Sekundarstufen)
  • Betreiber von elementaren Bildungseinrichtungen und schulischer Nachmittagsbetreuung

Was wird gefördert:

  • Abfalltrennbehälter für den öffentlichen Raum inklusive Ständer/Halterung und Beschriftung
  • Abfallbehälter an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche inklusive Ständer und Beschriftung

Förderhöhe:

  • Im öffentlichen Raum: max. 10 % der förderfähigen Investitionskosten und max. 10.000 €
  • An Bildungseinrichtungen: max. 25 % der förderfähigen Investitionskosten und max. 1.000 € pro Jahr und Bildungseinrichtung

Rahmenbedingungen für Förderung:

  • Die Abfalltrennstation (Microsammelinsel) im Öffentlichen Raum muss zumindest je einen Sammelbehälter für Restmüll (Farbe: Schwarz/Grau), „Gelbe Tonne“ (alle Verpackungen außer Glas und Papier, Farbe: Gelb), Altpapier (Farbe: Rot), Altglas, bunt (Farbe: Grün) umfassen.
  • Die Abfalltrennbehälter an Bildungseinrichtungen müssen in den Klassenzimmern bzw. Betreuungsräumlichkeiten und Gemeinschaftsräumen aufgestellt werden und jeweils einen Behälter für Restmüll (Farbe: Schwarz/Grau), „Gelbe Tonne“ (alle Verpackungen außer Glas und Papier, Farbe: Gelb), Altpapier (Farbe: Rot), Biogene Abfälle (Farbe: Braun)
  • Die Beschriftung der Behälter hat entsprechend landesweit einheitlicher Sujets (Bereitstellung der Vorlagen über die NÖ Umweltverbände) zu erfolgen. Die Farbgebung hat ebenfalls den landesweiten Vorgaben (siehe oben) zu entsprechen

Einreichung:

  • Das Ansuchen ist vor Projektbeginn bei der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) mittels der bereit gestellten Formulare auf der Förderwebsite einzubringen. 

Weitere Informationen:

wl