Abfalltrennbehälter
Förderung für die Anschaffung von Abfalltrennbehälter
Short Facts
Förderhöhe: je nach Fördergegenstand zwischen 10 % und 25 %
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3)
+43 2742 9005 14 204
post.ru3@noel.gv.at
Förderwebsite Bildungseinrichtungen
Förderwebsite Öffentlicher Raum
Die Förderung basiert auf der von der NÖ Landesregierung beschlossenen "Richtlinie zur Förderung von Investitonen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz". Mit der Förderaktion soll das achtlose Wegwerfen von Abfällen in der Natur vermieden werden und die getrennte Sammlung von Abfällen forciert werden. Zudem wird das Bewusstsein für das Abfall sammeln und trennen und die Schonung von Ressourcen gefördert.
Gefördert werden
- Abfalltrennbehälter für den öffentlichen Raum inkl. Ständer/Halterung und inklusive Beschriftung
- Abfallbehälter an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche inkl. Ständer und Beschriftung
FörderwerberIn
Gemeinden und NÖ Gemeindeverbände (auch als Erhalter von (elementaren) Bildungseinrichtungen, Primar- und Sekundarstufe, schulische Nachmittagsbetreuung)
Förderhöhe
- im öffentlichen Raum: max. 10 % der förderfähigen Investitionskosten und max. 10.000,-
- Bildungseinrichtungen: max. 25 % der förderfähigen Investitionskosten und max. 1.000,- pro Jahr und Bildungseinrichtung
Förderdetails
- Bei Bildungseinrichtungen: Die Abfalltrennbehälter müssen in den Klassenzimmern bzw. Betreuungs- und Gemeinschaftsräumlichkeiten aufgestellt werden und jeweils einen Behälter für Restmüll, Gelbe Tonne, Altpapier und biogene Abfälle umfassen.
- Im öffentlichen Raum hat eine Abfalltrennstation zumindest die Sammelbehälter Restmüll, Gelbe Tonne, Altpapier und Altglas zu umfassen.
- Die Beschriftung der Behälter hat entsprechend des landesweit einheitlichen Sujets zu erfolgen (Bereitstellung durch die Umweltverbände).
- Die Farbgebung hat den landesweiten Vorgaben zu entsprechen:Restmüll (schwarz/grau), Gelbe Tonne (Farbe: gelb), Altpapier (Farbe: rot), biogene Abfälle (Farbe: braun), Altglas (Farbe: grün).
- Bei der Abrechnung ist neben den Abrechnungsunterlagen eine Fotodokumentation vorzulegen.
Einreichung
Das Ansuchen ist vor Projektbeginn bei der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) mittels der bereit gestellten Formulare auf der Förderwebsite einzubringen.
Weitere Informationen
- NÖ Abfallwirtschaftsberichte
- Abfallwirtschaftsförderungen im Überblick
- ReVital
- Abfallvermeidungskonzepte
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)