Umwelt-Gemeinde-Service

Energie-Spar-Pfarre

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung zum Einsatz von erneuerbaren Energien und für das Energiesparen in Kirchen, Gebetshäusern und Pfarrhöfen.

Kirchen, Gebetshäuser und Pfarrhöfe sind bedeutende Enegieverbraucher und können wesentlich zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Landes Niederösterreichs beitragen. Grundlage für diese Förderaktion ist die von der NÖ Landesregierung beschlossene "Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz".

Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen der Initiative Energie-Spar-Pfarre den Einsatz von erneuerbaren Energien und Energiesparmaßnahmen in Niederösterreichs Pfarren. 

Gefördert werden

  • Thermische Sanierung von Gebäuden
  • Umstieg auf LED-Beleuchtung
  • Photovoltaikanlage und/oder Stromtankstelle, Stromspeicher
  • Optimierung der Heizungsanlage, Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage, Einbau bzw. Umstellung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung, Sitzbankheizung
  • Solaranlage oder Brauchwasserpumpe

FörderwerberIn

  • Gemeinden als Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern, Parrhöfen und Pfarrheimen anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften, deren Gebäude sich in Niederösterreich befindet.
  • Pfarren in Niederösterreich, Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern, Parrhöfen und Pfarrheimen anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften, deren Gebäude sich in Niederösterreich befindet.

Förderhöhe

direkter Zuschuss von max. 30 % bzw. max. 15.000,- Euro pro FörderwerberIn im gesamten Förderzeitraum

  • pro Vorhaben werden max. 5.000,- Euro gefördert
  • beim Vorhaben Tausch einer Öl- und Gasheizung auf einen nicht-fossilen Heizträger werden bis zu max. 10.000,- Euro gefördert

Eine Kombination mit anderen Förderungen von Bund, Land oder Gemeinde sind möglich, sofern dies in den jeweiligen Richtlinien nicht eingeschränkt ist.

Förderdetails

  • Fördervorraussetzung ist eine unabhängige vor Ort Energieberatung mit Protokollerstellung und Empfehlungen für das Vorhaben durch den/die EnergieberaterIn. Anmeldung bei der "Energieberatung NÖ" online oder unter 02742/22 14 44.
  • Viele kirchliche Gebäude und Pfarrhöfe stehen unter Denkmalschutz und die Errichtung einer PV-Anlage kann im Widerspruch zu den Vorgaben stehen.
  • Eigenleistungen können nicht gefördert werden.
  • Förderfähig sind nur die Nettoinvestitionskosten.

Einreichung

  • nach Umsetzung
  • Ansuchen der Förderung mit dem vorgesehenen Antragsformular und den Beilagen (Beratungsprotokoll des Energieberaters, Rechnungskopien und Zahlungsnachweise sowie eine einfache fotografische Dokumentation zum Vorhaben).

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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