Umwelt-Gemeinde-Service

Holzheizung bis 100 kW

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für Holzheizungen unter 100 Kilowatt Leistung

Der Bund fördert im Rahmen der Umweltförderung im Inland mit der Aktion 'Raus aus dem Öl' die Umstellung von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, darunter fallen auch Holzheizungen. Inkludiert ist auch die Neuerrichtung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern.

Gefördert werden

  • Kesselanlagen mit weniger als 100 Kilowatt-thermischer Leistung (kWth) für Zentralheizungen bzw. zur Erzeugung von Prozessenergie zur zentralen Wärmeerzeugung von Gebäuden
  • Betrieb mit Holzpellet, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz 

Anlagenteile, die von der Förderung umfasst sind

  • Neue Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung
  • Heizhaus, Kamin, Spänesilo, Zerspaner, Hacker
  • Einbindung ins Heizsystem
  • Wärmespeicher
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen
  • Weitere, für den Betrieb relevanten Anlagenteile

Förderhöhe

Investitionszuschuss von max. 21 % bzw. pauschal:

  • Anlagen 0 bis 49 kW: 3.000 Euro 
  • Anlagen 50 bis 99 kW: 4.800 Euro 
  • 600 Euro Abzug bei Neubau oder Ersatz nicht-fossiler Altanlage

Bei Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2020/2023 für das Vorhaben ändert sich die Förderhöhe auf max. 35 % bzw. € 5.000 für Anlagen bis 49 kW und € 8.000 für die Anlagen zwischen 50 und 99 kW sowie 1.000 Euro Abzug bei Neubau oder Ersatz nicht-fossiler Altanlagen.

Förderdetails

  • Die Anlage muss überwiegend betrieblich/öffentlich genutzt werden.
  • Fördervoraussetzung ist die Beteiligung des Bundeslandes in der Höhe von 14 % oder Verwendung von Mitteln für das Vorhaben aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2020.
  • Verpflichtende Landesbeteiligung in NÖ, wenn das KIP nicht in Anspruch genommen wurde -> Bedarfszuweisungen, Klimaschutz in Gemeinden oder Schul- und Kindergartenfonds.
  • Ist der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme nicht möglich, so kann eine Holzzentralheizung gefördert werden.
  • Allesbrenner sind nicht förderfähig.
  • Die neu installierte Anlage muss im Volllastbetrieb die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie für Holzheizungen (UZ 37) und einen Kesselwirkungsgrad von mind. 85 % einhalten. Die jedenfalls förderungsfähigen Kessel finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/rausausoel-waermeerzeugung.
  • Die Förderung wird als Investitionszuschuss in Form einer 'De-Minimis'-Beihilfe vergeben.
  • Projekte von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert.

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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