Holzheizung < 100 kW
Förderung für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine Holzheizung unter 100 kW Leistung
Short Facts
Förderwerber: Gemeinde
Förderhöhe: max. 18 % der förderfähigen Kosten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung, spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Serviceteam Kesseltausch
+43 1 316 31 714
klimaschutz@publicconsulting.at
Infoblatt ab 01.04.2026
Liste förderfähige Heizsysteme
KPC
Online Antrag
Der Bund fördert im Rahmen der Umweltförderung im Inland 'Kesseltausch' die Umstellung auf umwelt- und klimafreundliche Wärmeerzeuger.
Was wird gefördert?
Kesselanlagen für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie zur zentralen Wärmeerzeugung von Gebäuden (Hackgut, Stückholz, Pellets, Holz-Kombikessel) mit weniger als 100 kW thermischer Leistung (kWth):
- Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Koks oder Strom) durch eine Holzheizung unter 100 kW Leistung
- Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage
- Holzheizung ist nur dann förderfähig wenn die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten zumindest 25% unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.
Förderfähige Anlagenteile sind beispielsweise:
- Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen
- neue Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung
- Heizhaus, Kamin
- Hacker, Zerspaner, Spänesilo
- Einbindung ins Heizsystem
- Neue Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung
- Wärmespeicher
- Weitere, für den Betrieb relevanten Anlagenteile
Förderhöhe:
Abhängig von Nennwärmeleistung bzw. Anschlussleistung wird die Förderung in Form eines Pauschalsatzes berechnet.
Nachfolgend sind die Fördersätze für Gemeinden angeführt:
- Anlagen bis 50 kW: € 5.100,-
- Anlagen größer 50 kW und kleiner 100 kW: Für jedes kW über 50 kW zusätzlich € 60,-
Die Gesamtförderung ist mit maximal 18 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Förderdetails
- Gemeinden erhalten im Vergleich zu Betrieben eine um 40 % reduzierte Förderung. Gemeindebetriebe mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert.
- Komponenten zur Wärmeverteilung im Objekt sind nicht förderungsfähig.
- Leistung ≤ 50 kW: Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 (2025) im Volllastbetrieb für Heizkessel und eines Kesselwirkungsgrades von mind. 85 %. Für Holzheizungen, die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten, reduziert sich die ermittelte Förderung um 20%.
- Leistung: > 50kW: Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie
UZ 37 (2021) im Volllastbetrieb für Heizkessel und eines Kesselwirkungsgrades von mind.
85 %. - Liste der förderungsfähigen Holzheizungen unter Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme beachten!
- Pauschalrechnungen ohne Aufgliederung der Leistungsinhalte der beantragten Maßnahmen können nicht anerkannt werden. Eine detaillierte Rechnungsaufgliederung ist für die Förderung erforderlich.
- Die Förderung wird als Investitionszuschuss in Form einer „De-Minimis“-Beihilfe vergeben.
- Die Anlagenteile müssen im Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin sein.
Weitere Informationen
- Energieberatung für Gemeinden
- Erneuerbare Mikronetze
- Heizungsumstellung Land NÖ
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)