Heizkesseltausch
Förderung der Umstellung fossiler auf erneuerbare Wärmeversorgung
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: max. 30 % bzw. max. € 10.000,-
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Energie- und Umweltwirtschaft
post.ru3@noel.gv.at
Info Heizungsumstellung (pdf 23 KB)
Land NÖ mit Richtlinie
Antragstellung mit Gemeindekennzahl und Gemeinde eigener Berechtigung
Login Kommunalnet
Das Land NÖ fördert beruhend auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) und Informationsblättern über die "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" (ESPG-BZ) den Austausch von fossil betriebenen oder ineffizienten Heizungsanlagen in den in der Richtlinie genannten öffentlichen Gebäuden.
Gefördert werden
folgende Heizungsumstellung:
Ersatz von Öl-, Gas- Kohle- bzw. Kokskesseln, Elektro-Direkt und Elektro-Nachtspeicherheizungen durch den Einbau von Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Hackgut, Peletts oder Wärmepumpe (Wasser/Wasser, Sole/Wasser, Luft/Wasser) in ausgewählten öffentlichen Gebäuden.
Förderhöhe
max. 30 % bzw. maximal 10.000 Euro
Förderdetails
- Vor der Heizungsumstellung wird eine NÖ Energieberatung (Potentialanalyse) dringend empfohlen.
- Nicht im Rahmen der ESPG-BZ förderbar sind folgende öffentliche Gebäude: Schulen&Kindergärten, Wohnbauten. Weiters ausgeschlossen - abgesehen von positiver Einzelförderfallprüfung - sind auch Wasserversorgungsanlagen und Abwasserentsorgungsanlagen.
- Es gibt in Summe 7 Maßnahmen, die im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde gefördert werden - Jede Maßnahme wird auch einzeln gefördert - die Förderpauschale gilt pro einzelnes Umsetzungsprojekt.
- im Rahmen der Aktion ESPG-BZ können mehr als 3 Projekte pro Kalenderjahr eingereicht werden.
- Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich gegen Jahresende nach Genehmigung durch die Landesregierung.
- Die ESPG-BZ Heizungspumpentausch und Heizungs-Effiziensteigerung ist mit der ESPG-BZ Heizungsumstellung kombinierbar und wird in Summe mit 30 % bzw. max. 15.000 Euro unterstützt.
Einreichung
- nach Projektabschluss mit Rechnung/Zahlungsbelegen und Zulassungsschein und Abmeldung des fossilen Fahrzeugs jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres
- online über den Portalverbund Kommunalnet (Kommunalnet/Werkzeuge/E-Formulare für NÖ Gemeinden/Ansuchen um Bedarfszuweisung Energiesparende Maßnahmen)
Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- ESPG-BZ Heizungspumpentausch und zur Heizungs Effizienzsteigerung
- ESPG-BZ Umstellung Straßenbeleuchtung
- ESPG-BZ Photovoltaikanlagen
- ESPG-BZ Ersatz kommunaler Kraftfahrzeuge durch e-Fahrzeuge
- ESPG-BZ Anschlusskosten öffentlicher Gebäude an Nahwärmeanlagen
- ESPG-BZ Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)