Fernwärme & Nahwärme
Förderung: Anschluss von Gemeindegebäuden an Biomasse Nahwärmeanlagen
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: max. 30 % bzw. max. € 5.000,-
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Energie- und Umweltwirtschaft
post.ru3@noel.gv.at
Land NÖ mit Richtlinie
Antragstellung mit Gemeindekennzahl und Gemeinde eigener Berechtigung
Login Kommunalnet
Das Land NÖ fördert beruhend auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) und Informationsblättern über die "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" (ESPG-BZ) den Anschluss an Biomasse Nahwärmeanlagen bei den in der Richtlinie genannten öffentlichen Gebäuden.
Gefördert wird
Der Anschluss gewisser öffentlicher Gebäude der Gemeinde an ein Biomasse-Nahwärmenetz
Förderhöhe
max. 30 % bzw. max. 5.000 Euro
Förderdetails
- Nicht im Rahmen der ESPG-BZ förderbar sind folgende öffentliche Gebäude: Schulen&Kindergärten, Wohnbauten. Weiters ausgeschlossen - abgesehen von positiver Einzelförderfallprüfung - sind auch Wasserversorgungsanlagen und Abwasserentsorgungsanlagen.
- Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich gegen Jahresende nach Genehmigung durch die Landesregierung
- Es gibt in Summe 7 Maßnahmen, die im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde gefördert werden - Jede Maßnahme wird einzeln mit den angegebenen Förderpauschalen gefördert.
- im Rahmen der Aktion ESPG-BZ können mehr als 3 Projekte pro Kalenderjahr eingereicht werden.
Einreichung
- nach Projektabschluss mit Rechnung/Zahlungsbelegen jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres
- online über den Portalverbund Kommunalnet (Kommunalnet/Werkzeuge/E-Formulare für NÖ Gemeinden/Ansuchen um Bedarfszuweisung Energiesparende Maßnahmen)
Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- ESPG-BZ Umstellung Straßenbeleuchtung
- ESPG-BZ Photovoltaikanlagen
- ESPG-BZ Erneuerung der Wärmeversorgung (Kesseltausch)
- ESPG-BZ Heizungspumpentausch und Heizung Effizienzsteigerung
- ESPG-BZ Ersatz kommunaler Kraftfahrzeuge durch e-Fahrzeuge
- ESPG-BZ Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen
Weitere Informationen
- Förderung des Bundes für den Fernwärmeanschluss bis 100 kW Leistung
- Förderung des Bundes für den Fernwärmeanschluss ab 100 kW Leistung
- Energieberatung für Gemeinden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)