Umwelt-Gemeinde-Service

Fernwärme­anschluss < 100 kW

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch einen hocheffizienten oder klimafreundlichen Nah-/Fernwärmeanschluss unter 100 kW Leistung

Der Bund fördert im Rahmen der Umweltförderung im Inland 'Kesseltausch' die Umstellung auf umwelt- und klimafreundliche Wärmeerzeuger.

Was wird gefördert?

  • Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Koks oder Strom) durch einen hocheffizienten oder klimafreundlichen Nah-/Fernwärmeanschluss unter 100 kW Leistung
  • Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage

Förderfähige Anlagenteile sind beispielsweise:

  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen
  • Wärmespeicher, Pufferspeicher
  • Wärme-Übergabestation
  • Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
  • Grabungsarbeiten
  • Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse
  • Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile

Förderhöhe:

Abhängig von Nennwärmeleistung bzw. Anschlussleistung wird die Förderung in Form eines Pauschalsatzes berechnet.

Nachfolgend sind die Fördersätze für Gemeinden angeführt:

  • Anlagen bis 50 kW: € 3.900,-
  • Anlagen größer 50 kW und kleiner 100 kW: Für jedes kW über 50 kW zusätzlich € 60,-

Die Gesamtförderung ist mit maximal 18 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Förderdetails:

  • Gemeinden erhalten im Vergleich zu Betrieben eine um 40 % reduzierte Förderung. Gemeindebetriebe mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert.
  • Komponenten zur Wärmeverteilung im Objekt sind nicht förderungsfähig.
  • Klimafreundlich: Mindestens 50 % der Energie stammen aus erneuerbaren Quellen bzw. 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 % einer Kombination dieser Energien/Wärmen.
  • Hocheffizient: Mindestens 90 % der Energie stammen aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20 % eingesetzt werden
  • Pauschalrechnungen ohne Aufgliederung der Leistungsinhalte der beantragten Maßnahmen können nicht anerkannt werden. Eine detaillierte Rechnungsaufgliederung ist für die Förderung erforderlich.
  • Die Förderung wird als Investitionszuschuss in Form einer „De-Minimis“-Beihilfe vergeben.
  • Die Anlagenteile müssen im Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin sein.

Weitere Informationen:

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)