Umwelt-Gemeinde-Service

Fernwärme­anschluss bis 100 kW

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für den Anschluss an die Fernwärme bis 100 Kilowatt Leistung

Der Bund fördert im Rahmen der Umweltförderung im Inland mit der Aktion 'Raus aus dem Öl' die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern.

Gefördert wird

  • Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente biogene Nah-/Fernwärmeanlagen bis 100 kW thermischer Leistung (kWth
  • Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage

Anlagenteile, die von der Förderung umfasst sind

  • Übergabestation, Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Wärmespeicher
  • Grabungsarbeiten
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen
  • Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse
  • Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile

Förderhöhe

Investitionszuschuss von max. 21% bzw. pauschal

  • 3.000 Euro für Anlagen 0 bis 49 kW
  • 4.800 Euro für Anlage 50 bis 99 kW
  • 600 Euro Abzug für Neubau oder Ersatz nicht-fossiler Altanlage

Bei Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm für das Vorhaben ändert sich die Förderhöhe auf max. 35 % bzw. € 5.000 für Anlagen bis 49 kW und € 8.000 für die Anlagen zwischen 50 und 99 kW sowie 1.000 Euro Abzug bei Neubau oder Ersatz nicht-fossiler Altanlagen.

Förderdetails

  • Der Anschluss muss überwiegend öffentlich/betrieblich genutzt werden
  • klimafreundlich: mindestens 50 % der Energie stammen aus erneuerbaren Quellen bzw. 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 % einer Kombination dieser Energien/Wärmen.
  • hocheffizient: mindestens 80 % der Energie stammen aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten KraftWärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20 % eingesetzt werden
  • Fördervoraussetzung ist die Beteiligung des Landes von 14% oder die Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2020 für das Vorhaben.
  • Als Land NÖ Beteiligung sind möglich Bedarfszuweisungen oder Klimaschutz in Gemeinden.
  • Die Förderung wird als Investitionszuschuss in Form einer „De-Minimis“-Beihilfe vergeben.
  • Die Anlagenteile müssen im Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin sein.
  • Projekte von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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