Fernwärmeanschluss ab 100 kW
Förderung für den Anschluss an die Fernwärme ab 100 Kilowatt Leistung
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde
Förderhöhe: max. 45 % bzw. pauschal pro kWth
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht!
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Serviceteam Fernwärmeanschluss ab 100 kW
+43 1 316 31-713
umwelt@publicconsulting
KPC
Infoblatt Bund
Online-Antrag
Gefördert werden
- Fernwärmeanschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem ab 100 kWth thermischer Leistung (kWth).
- Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage
Förderbare Anlagenteile:
- Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
- Übergabestation inklusive Montage
- Einbindung ins Heizungssystem
- Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
- Speicher, Boiler
- Grabungsarbeiten
- Anschlussgebühren, Baukostenzuschüsse
Förderhöhe
Investitionszuschuss bis zu 45 % der förderungsfähigen Kosten bzw. pauschal:
- für die ersten 100 kW Grundpauschale 11.500 Euro
- für jedes weitere kW Förderungspauschale 100 Euro pro kW
Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der ermittelten Förderung für Betriebe.
Förderdetails
- Der Anschluss muss überwiegend öffentlich/betrieblich genutzt werden
- Nur jene Anlagenteile werden gefördert, die sich innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers befinden.
- klimafreundlich=mindestens 50 % der Energie aus erneuerbaren Quellen bzw. Abwärme, 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 % aus einer Kombination dieser Energien/Wärmen
- hocheffizient=mindestens 90 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 10 % eingesetzt werden.
- Für die Endabrechnung bzw. Auszahlung der Förderung ist ein gültiger Wärmeliefervertrag vorzulegen.
- nicht förderfähig: Fernwärmeanschluss im Neubau oder Anschlüsse, welche bestehende erneuerbare Anlagen zur Wärmeversorgung ersetzen.
Weitere Informationen
- Förderung für den Anschluss von Gemeindegebäuden an Biomasse Nahwärmeanlagen
- Förderung des Bundes für den Fernwärmeanschluss unter 100 kW Leistung
- Energieberatung für Gemeinden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)