LED Straßenbeleuchtung
Förderung für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Systeme
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: max. 30 % bzw. € 100,- je Lichtpunkt
bei "intelligenter Straßenbeleuchtung" erhöht sich der Pauschalsatz auf € 150,- je Lichtpunkt!
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
+43 2742 9005 126 19
post.ru3@noel.gv.at
Infoblatt Umrüstung Straßenbeleuchtung (pdf 380 KB)
Land NÖ mit Richtlinie
Antragstellung mit Gemeindekennzahl und Gemeinde eigener Berechtigung
Login Kommunalnet
Das Land NÖ fördert beruhend auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) und Informationsblättern über die "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" (ESPG-BZ) die Umrüstung bestehender Straßenbeleuchtung in Gemeinden
Gefördert werden
Umrüstung - Ersatz und die notwendige Verdichtung - bestehender Lichtpunkte auf LED Straßenleuchten, soferne für die Planung eine firmenunabhängige Beratung durch die NÖ Energieberatung für die Umstellung der Straßenbeleuchtung erfolgte.
nicht förderbar:
- reiner Leuchtmittel Austausch (z.B. Metalldampflampe gegen LED)
- Umrüstsätze (Austausch des „Innenlebens“ einer Lampe)
Förderhöhe
max. 30% bzw. max. folgende Pauschalen
- 100 Euro pro Lichtpunkt
- 150 Euro pro intelligentem Lichtpunkt
Förderdetails
- Als Intelligenter Lichtpunkt gilt ein Lichtpunkt, wenn zumindest 1 der folgenden Kriterien erfüllt ist: situative Beleuchtung (Detektierung), Steuerung von Absenkzeiten inkl. Absenkung auf bis zu 25% Helligkeit in Kombination mit situativer Beleuchtung, Online-Plattform für Lichtsteuerung.
- Vor Beginn der Planung/Bestellung verpflichtende Schwerpunkt-Beratung durch die NÖ Energieberatung (Potentialanalyse). NÖ Gemeinden erhalten pro Jahr 3 NÖ Energie-Beratungstage zu 100% gefördert.
- Das Beratungsprotokoll der NÖ Energieberatung ist bei jedem Antrag hochzuladen - wenn das darin beratene Umstellungsprojekt in mehreren Tranchen realisiert wird, gilt das ursprüngliche Beratungsprotokoll weiterhin. Lediglich für die erhöhte intelligente Lichtpunkteförderung muss eine Beratung in jedem Jahr in dem eine ESPG-BZ für die „Intelligente Straßenbeleuchtung“ beantragt wird, erfolgen.
- Weitere Details und Anforderungen (Zustandserhebung, Anlagenbuch, Umsetzungskonzept, 20jährige Vollkostenrechnung, Anlagenübergabe, Überprüfungsbefund) siehe Informationsblatt
- Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich gegen Jahresende nach Genehmigung durch die Landesregierung
- Es gibt in Summe 7 Maßnahmen, die im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde gefördert werden - Jede Maßnahme wird einzeln mit den angegebenen Förderpauschalen gefördert.
- Es gibt hier im Gegensatz zur Bundesförderung keine Beschränkungen betreffend Anzahl der umgestellten Lichtpunkten.
- im Rahmen der Aktion ESPG-BZ können mehr als 3 Projekte pro Kalenderjahr eingereicht werden.
Einreichung
- nach Projektabschluss mit Rechnung/Zahlungsbelegen jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres
- online über den Portalverbund Kommunalnet (Kommunalnet/Werkzeuge/E-Formulare für NÖ Gemeinden/Ansuchen um Bedarfszuweisung Energiesparende Maßnahmen)
Weitere Förderungen im Rahmen der Aktion Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- ESPG-BZ Heizungsumstellung
- ESPG-BZ Heizungspumpentausch und Heizung Effizienzsteigerung
- ESPG-BZ für Photovoltaikanlagen
- ESPG-BZ Ersatz kommunaler Kraftfahrzeuge durch e-Fahrzeuge
- ESPG-BZ Anschlusskosten öffentlicher Gebäude an Nahwärmeanlagen
- ESPG-BZ für Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen
Weitere Informationen
- Bundesförderung Umstellung Straßen-/Aussenbeleuchtung und Flutlicht-Achtung VOR Bestellung beantragen
- Vor-Ort NÖ-Energie-Beratung zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
- Beleuchtung Verpflichtungen
- Individuelle Förderberatung
- Österreichischer Leitfaden für Außenbleuchtung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)