Umwelt-Gemeinde-Service

LED Straßen­beleuchtung

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Systeme

Das Land NÖ fördert beruhend auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) und Informationsblättern über die "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" (ESPG-BZ) die Umrüstung bestehender Straßenbeleuchtung in Gemeinden 

Gefördert werden

Umrüstung - Ersatz und die notwendige Verdichtung - bestehender Lichtpunkte auf LED Straßenleuchten, soferne für die Planung eine firmenunabhängige Beratung durch die NÖ Energieberatung für die Umstellung der Straßenbeleuchtung erfolgte.

nicht förderbar:

  • reiner Leuchtmittel Austausch (z.B. Metalldampflampe gegen LED)
  • Umrüstsätze (Austausch des „Innenlebens“ einer Lampe)

Förderhöhe

max. 30% bzw. max. folgende Pauschalen

  • 100 Euro pro Lichtpunkt 
  • 150 Euro pro intelligentem Lichtpunkt

Förderdetails

  • Als Intelligenter Lichtpunkt gilt ein Lichtpunkt, wenn zumindest 1 der folgenden Kriterien erfüllt ist: situative Beleuchtung (Detektierung), Steuerung von Absenkzeiten inkl. Absenkung auf bis zu 25% Helligkeit in Kombination mit situativer Beleuchtung, Online-Plattform für Lichtsteuerung.
  • Vor Beginn der Planung/Bestellung verpflichtende Schwerpunkt-Beratung durch die NÖ Energieberatung (Potentialanalyse). NÖ Gemeinden erhalten pro Jahr 3 NÖ Energie-Beratungstage zu 100% gefördert.
  • Das Beratungsprotokoll der NÖ Energieberatung ist bei jedem Antrag hochzuladen - wenn das darin beratene Umstellungsprojekt in mehreren Tranchen realisiert wird, gilt das ursprüngliche Beratungsprotokoll weiterhin. Lediglich für die erhöhte intelligente Lichtpunkteförderung muss eine Beratung in jedem Jahr in dem eine ESPG-BZ für die „Intelligente Straßenbeleuchtung“ beantragt wird, erfolgen.
  • Weitere Details und Anforderungen (Zustandserhebung, Anlagenbuch, Umsetzungskonzept, 20jährige Vollkostenrechnung, Anlagenübergabe, Überprüfungsbefund) siehe Informationsblatt
  • Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich gegen Jahresende nach Genehmigung durch die Landesregierung
  • Es gibt in Summe 7 Maßnahmen, die im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde gefördert werden - Jede Maßnahme wird einzeln mit den angegebenen Förderpauschalen gefördert. 
  • Es gibt hier im Gegensatz zur Bundesförderung keine Beschränkungen betreffend Anzahl der umgestellten Lichtpunkten.
  • im Rahmen der Aktion ESPG-BZ können mehr als 3 Projekte pro Kalenderjahr eingereicht werden.

Einreichung

  • nach Projektabschluss mit Rechnung/Zahlungsbelegen jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres
  • online über den Portalverbund Kommunalnet (Kommunalnet/Werkzeuge/E-Formulare für NÖ Gemeinden/Ansuchen um Bedarfszuweisung Energiesparende Maßnahmen)

Weitere Förderungen im Rahmen der Aktion Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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