Solarthermie für Sportanlagen & Freizeiteinrichtungen
Förderung von Solaranlagen auf Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: max. 30 % bzw. max. € 5.000,-
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Energie- und Umweltwirtschaft
post.ru3@noel.gv.at
Land NÖ mit Richtlinie
Antragstellung mit Gemeindekennzahl und Gemeinde eigener Berechtigung
Login Kommunalnet
Das Land NÖ fördert beruhend auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) und Informationsblättern über die "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" (ESPG-BZ) die Installation einer thermischen Solaranlage auf einer öffentlichen Sportanlage oder Freizeiteinrichtung.
Gefördert werden
Installation einer thermischen Solaranlage auf einer öffentlichen Sportanlage oder Freizeiteinrichtung
Förderhöhe
max. 30 % bzw. max. 5.000 Euro
Förderdetails
- Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich gegen Jahresende nach Genehmigung durch die Landesregierung
- Es gibt in Summe 7 Maßnahmen, die im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde gefördert werden. Jede Maßnahme wird auch einzeln gefördert - Die Förderpauschale gilt pro einzelnes Umsetzungsprojekt.
- im Rahmen der Aktion ESPG-BZ können mehr als 3 Projekte pro Kalenderjahr eingereicht werden.
Einreichung
- nach Projektabschluss mit Rechnung/Zahlungsbelegen jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres
- online über den Portalverbund Kommunalnet (Kommunalnet/Werkzeuge/E-Formulare für NÖ Gemeinden/Ansuchen um Bedarfszuweisung Energiesparende Maßnahmen)
Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- ESPG-BZ Umstellung Straßenbeleuchtung
- ESPG-BZ Photovoltaikanlagen
- ESPG-BZ Ersatz kommunaler Kraftfahrzeuge durch e-Fahrzeuge
- ESPG-BZ Anschlusskosten öffentlicher Gebäude an Nahwärmeanlagen
- ESPG-BZ Erneuerung der Wärmeversorgung (Kesseltausch)
- ESPG-BZ Heizungspumpentausch und Heizung Effizienzsteigerung
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)