Umwelt-Gemeinde-Service

Effizienzsteigerung der Heizungsanlage

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für den Heizungspumpentausch und Heizungs Effizienzsteigerung in Gemeinden

Das Land NÖ fördert beruhend auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) und Informationsblättern über die "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" (ESPG-BZ) Heizungsoptimierungen in den in der Richtlinie genannten öffentlichen Gebäuden.

Gefördert werden

Austausch von Heizungspumpen und Maßnahmen zur Heizungs Effizienzsteigerung in ausgewählten Gemeindegebäuden

Beispiele förderbarer Maßnahmen:

  • Tausch von bestehenden Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungs-Verteilanlage
  • Modernisierung der Steuer- und Regeltechnik
  • Umbau Heizungsverteiler
  • Änderung/Anpassung der Steuer- und Regelungsanlagen
  • Heizungs-Armaturen und Regulierventile zur Verbesserung der hydraulischen Bedingungenwie Differenzdruck und Wassermenge/Durchfluss
  • Einbindung in die Visualisierung und Leittechnik
  • Wärmemengenzähler

Förderhöhe

max. 30% bzw. max. 5.000 Euro

Förderdetails

  • Vor der Heizungsumstellung wird eine NÖ-Energieberatung (Potentialanalyse) dringend empfohlen.
  • Die ESPG-BZ Heizungspumpentausch und Heizungs-Effizienzsteigerung ist mit der ESPG-BZ Heizungsumstellung kombinierbar und wird in Summe mit 30 % bzw. max. 15.000 Euro unterstützt.

Einreichung

  • nach Projektabschluss mit Rechnung/Zahlungsbelegen und dem Datenblatt Pumpentausch jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres
  • online über den Portalverbund Kommunalnet (Kommunalnet/Werkzeuge/E-Formulare für NÖ Gemeinden/Ansuchen um Bedarfszuweisung Energiesparende Maßnahmen).

Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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