Umwelt-Gemeinde-Service

LED Außenbeleuchtung

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für die Umstellung bestehender Beleuchtungssysteme auf LED Systeme

Im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) fördert der Bund auch die Beleuchtungsoptimierung zum Energiesparen.

Gefördert werden

Maßnahmen zur Umstellung auf LED-Systeme bei

  • Straßen- und Aussenbeleuchtung wenn mindestens 20 Lichtpunkten (LP) umgestellt werden
  • Sportstätten im Außenbereich wie Flutlichtanlagen wenn mindestens 4 LP umgestellt werden
  • Innenbeleuchtung ab 20 kW Anschlusswert der installierten LED-Leuchten

Förderhöhe

Einmaliger Investitionskostenzuschuss von max. 18 % der förderungsfähigen Kosten bzw. Pauschalbeträge:

  • Außen- und Straßenbeleuchtung € 30,- je Lichtpunkt (LP) und Zuschlag für situative Beleuchtung von € 12,- je LP
  • Sportstätten im Außenbereich € 150,- je LP und Zuschlag für nutzungsgerechte Steuerung von  € 30,- je LP
  • Innenbeleuchtung € 240,- je kW Anschlusswert (neu) und Zuschlag für Lichtsteuerung von € 60,- je kW

Förderdetails

  • Nutzungsgerechte Steuerung bei Sportstätten ist beispielsweise Präsenz-, Trainings- oder Wettkampfmodus
  • Situative Beleuchtung umfasst verkehrsflussbasierte Nachtabsenkung und alle Formen der sensorgesteuerten Beleuchtung.
  • Die Kombination mit Landesförderungen ist verpflichtend.
  • Aussenbeleuchtungen mit maximal 0,5% ULOR. Diesen Wert gegen Lichtverschmutzung sehen Sie im Produktdatenblatt bzw. erhalten Sie beim Hersteller.
  • Außenbeleuchtung braucht austauschbare Module, Ersatzteilgarantie von mindestens 10 Jahren und normgerechte Lichtplanung!
  • Innenbeleuchtung braucht Farbwiedergabe von mind. CRI 80, Lebensdauer mind. 50.000h (L80 B50) und normgerechte Lichtplanung!
  • Effizienzanforderung der LED-Leuchten bei Straßen- und Außenbeleuchtung sowie Innenbeleuchtung: mind. 120 lm/W je LED-Leuchte.
  • Effizienzanforderung bei Sportstätten-Außenbereich: mind. 30% Reduktion der elektrischen Leistung bei äquivalentem Beleuchtungsniveau.
  • Bei Sportstätten im Außenbereich wird im Regelfall ein Lichtpunkt (LP) pro Mast anerkannt.
  • Nicht förderfähig sind Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen, nichtzertifizierte Leuchtmittel, Plug-In Lösungen, Verteilersanierung, Werbe- und indirekte Beleuchtung, Maste, Fundamente. Detailliste siehe Infoblatt.

Einreichung

  • online bei der KPC
  • Vor Bestellung/Umsetzung

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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