Holzheizung ab 100 kW
Förderung von Holzheizungen ab 100 Kilowatt Leistung
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde
Förderhöhe: max. 45 % der umweltrelevanten Investitionskosten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht!
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung
+43 1 316 31-713
umwelt@publicconsulting.at
KPC
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Online-Antrag
Gefördert werden
Investitionskosten für Anlage sowie Planung und Montage von Kesselanlagen ab 100 kW thermischer Leistung (kWth Nennwärmeleistung), die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden und zur zentralen Wärmeerzeugung eines Gebäudes oder zur Erzeugung von Prozessenergie.
Förderhöhe
Einmaliger Investitionskostenzuschuss von max. 45 % der umweltrelevanten Investitionskosten:
- bis 100 kW eine Grundpauschale von 13.500 Euro
- ab 100 kW bis 500 kW Förderungspauschale 200 Euro pro KW
- jedes weitere KW mit 120 Euro
- 30 Euro pro KW Nennwärmleistung regionaler Ressourcenzuschlag bei Einsatz von mindestens 80 % regional aufgebrachter Biomasse aus dem Einzugsgebiet von bis zu 50 Kilometer.
Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der ermittelten Förderung für Betriebe.
Förderbar sind Investitionen für Kessel inklusive Montage, Rauchgasreinigung, Kamin, Pufferspeicher, Heizungstechnik, Heizhaus, Brennstofflager, Planungskosten bis max. 10 % der materiellen Kosten, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen.
Förderdetails
- Die im Leitfaden gelisteten jeweiligen Grenzwerte (Emissionen etc) sind einzuhalten.
- Nicht förderfähig sind u.a. sämtliche Kesselanlagen im Neubau oder Anlagen, welche bestehende, erneuerbare Anlagen zur Wärmeversorgung ersetzen, Wärmeverteilung im Gebäude (Heizkörper etc), Kachelöfen, Anlagen in denen nicht holzartige Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird
- Holzheizungen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine biogene Fernwärmeversorgung besteht. Ausnahmen sind möglich, wenn der Fernwärmebetreiber bestätigt, dass ein Anschluss für das Objekt nicht möglich ist.
- Förderung für Holzheizung < 100 kW sind in der Förderaktion Raus aus dem Öl erfasst.
Weitere Informationen
- Förderfähige Kesselanlagen
- Förderung für die Errichtung von Holzheizungen bis 100 kW
- Energieberatung für Gemeinden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)