Umwelt-Gemeinde-Service

PV-Überdachung auf Parkplätzen

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen als Überdachung von bestehenden Parkplätzen

Zur Erreichung der NÖ Klima- und Energieziele, ist es notwendig die Produktion von Strom aus Photovoltaikanlagen weiter auszubauen. Um in Niederösterreich das Potential der Sonnenenergie zu nutzen, lassen sich beispielsweise auch auf bereits versiegelten Flächen, wie zum Beispiel Parkplätzen, Photovoltaikanlagen installieren. Eine Überdachung von Parkplätzen durch Photovoltaikanlagen hat dabei einen mehrfachen Nutzen: versiegelte Flächen werden zur Produktion von Sonnenstrom genutzt und zusätzlich bringt eine Überdachung einen Komfortgewinn für ParkplatznutzerInnen durch Schutz vor Niederschlag und Überhitzung. In Summe stehen in dieser NÖ Landesförderung noch 2 Mio Euro zur Verfügung.

Gefördert werden

Die Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf mindestens 10 bestehenden und befestigten Parkplätzen in NÖ mit einer Leistung von mindestens 20 kWp.

Unter einer befestigten Fläche ist eine Fläche zu verstehen, die durch menschliches Einwirken so verdichtet wurde, dass die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens verändert wurde. Umfasst sind insbesondere Flächen eines Grundstückes, deren Oberfläche mit Asphalt, Beton, Pflastersteinen, Rasenpflastersteinen, etc. versehen sind.

Förderbare Kosten sind:

  • Aufständerung und Dachkonstruktion
  • Fundamentierungsarbeiten und Wiederherstellung der betroffenen Parkplatzfläche
  • Entwässerung
  • Blitzschutz
  • PV-Anlage und zugehörige Komponenten, sowie Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
  • Planungskosten und Gutachten im Ausmaß von maximal 10 % der Projektkosten
  • E-Ladestelle(n)
  • Einmaliges Netzzutrittsentgelt

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gemeindeverband
  • Unternehmen, Verein, konfessionelle Einrichtung

Förderhöhe

Die für den wirtschaftlichen Betrieb benötigte Förderung ist von der FörderwerberIn oder Förderwerber anzugeben. Basis für die Berechnung bilden die umweltrelevanten Mehrkosten. D.h. zur Förderungsberechnung werden von den tatsächlichen Investitionskosten die fiktiven Kosten einer fossilen Referenzanlage abgezogen. Berechnungsbeispiel siehe im Infoblatt ab Seite 6.

Die Förderung beträgt: max. 750 Euro kWp Modulleistung, max. 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten (netto), max. 200.000 Euro pro Projekt.

Förderdetails

  • Der Parkplatz muss bei Antrag mindestens 3 Jahre befestigt sein. 
  • Parkplätze müssen mindestens 8 Stunden/Tag und 5 Tagen pro Woche kostenfrei und öffentlich zugänglich sein. Dies darf durch etwaige Parkplatzkennzeichnungen nicht eingeschränkt werden.
  • Vergabe der Förderung durch einen Juryentscheid nach folgenden Kriterien (Infoblatt Seite 3):
    • Fördereffizienz (Förderbedarf pro kWp), Gewichtung 70 %
    • AntragstellerIn (Gemeinde, Gemeindeverband, konfessionelle Einrichtung), Gewichtung 10 %
    • Speicher mit einer Kapazität von mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter PV Modulleistung, Gewichtung 5 %
    • Errichtung einer e-Ladestelle für e-Pkw, Gewichtung 5 %
    • Eigenbedarfsdeckung des erzeugten Stromes, Gewichtung 10 %
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen ist bis zur Höchstgrenze von 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten möglich (beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen nach Art. 41 AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014)).
  • Gefördert wird maximal ein Projekt pro Förderungswerber.
  • Beschilderung, dass der Parkplatz kostenfrei benutzt werden darf sowie 'PV-Überdachung gefördert aus MItteln des Landes NÖ'
  • Nicht gefördert werden:
    • unternehmenseigene Parkplätze: Mitarbeiterparkplätze, betrieblich erforderliche Abstellflächen (Gebraucht- und Neuwagenstellplätze)
    • PV-Überdachungen von Abstellplätzen bei Wohnbauten.
    • sonstige befestigte oder versiegelte Flächen

Einreichung

  • Vor Beauftragung (vor Umsetzung bzw. vor der rechtsverbindlichen Bestellung). Erst nach schriftlicher Förderzusage darf die rechtsverbindliche Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) erfolgen. Eine vorzeitig begonnene Umsetzung führt zum Verlust der Förderung.
  • Einbringung der Anträge erfolgt laufend. Alle zum jeweiligen Stichtag der Ausschreibung eingelangten Anträge werden der Jury zur Entscheidung vorgelegt. Juryentscheid: 30.9.2026. Es liegen uns noch keine Informationen zu einer Weiterführung vor.
  • Förderabrechnung innerhalb von 18 Monaten nach Förderzusage.

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)