Umwelt-Gemeinde-Service

PV-Überdachung auf Parkplätzen

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen als Überdachung von bestehenden Parkplätzen

Zur Erreichung der NÖ Klima- und Energieziele, ist es notwendig die Produktion von Strom aus Photovoltaikanlagen weiter auszubauen. Um in Niederösterreich das Potential der Sonnenenergie zu nutzen, lassen sich beispielsweise auch auf bereits versiegelten Flächen, wie zum Beispiel Parkplätzen, Photovoltaikanlagen installieren. Eine Überdachung von Parkplätzen durch Photovoltaikanlagen hat dabei einen mehrfachen Nutzen: versiegelte Flächen werden zur Produktion von Sonnenstrom genutzt und zusätzlich bringt eine Überdachung einen Komfortgewinn für ParkplatznutzerInnen durch Schutz vor Niederschlag und Überhitzung. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen in dieser NÖ Landesförderung 8 Mio Euro zur Verfügung.

Gefördert werden

Die Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf mindestens 10 bestehenden und befestigten Parkplätzen in NÖ mit einer Leistung von mindestens 20 kWp.

Unter einer befestigten Fläche ist eine Fläche zu verstehen, die durch menschliches Einwirken so verdichtet wurde, dass die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens verändert wurde. Umfasst sind insbesondere Flächen eines Grundstückes, deren Oberfläche mit Asphalt, Beton, Pflastersteinen, Rasenpflastersteinen, etc. versehen sind.

Förderbare Kosten sind:

  • Aufständerung und Dachkonstruktion
  • Fundamentierungsarbeiten und Wiederherstellung der betroffenen Parkplatzfläche
  • Entwässerung
  • Blitzschutz
  • PV-Anlage und zugehörige Komponenten, sowie Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
  • Planungskosten und Gutachten im Ausmaß von maximal 10 % der Projektkosten
  • E-Ladestelle(n)

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gemeindeverband
  • Unternehmen, Verein, konfessionelle Einrichtung

Förderhöhe

Die für den wirtschaftlichen Betrieb benötigte Förderung ist von der FörderwerberIn oder Förderwerber anzugeben. Basis für die Berechnung bilden die umweltrelevanten Mehrkosten. D.h. zur Förderungsberechnung werden von den tatsächlichen Investitionskosten die fiktiven Kosten einer fossilen Referenzanlage abgezogen. Beispiel zur Berechnung des Investitionszuschusses siehe unter: Informationsblatt in der Fassung vom 1.9.2023 (https://www.noel.gv.at) ab Seite 5.

Die Förderung beträgt: max. 1.000 Euro kWp Modulleistung, max. 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten (netto), max. 500.000 Euro pro Projekt.

Förderdetails

  • Parkplätze müssen mindestens 8 Stunden/Tag und 5 Tagen pro Woche kostenfrei und öffentlich zugänglich sein.
  • Vergabe der Förderung durch einen Juryentscheid nach folgenden Kriterien (Infoblatt Seite 2):
    • Eingangsdatum
    • vollständige und nachvollziehbare Antragsunterlagen
    • Fördereffizienz (Förderbedarf pro kWp), Gewichtung 70 %
    • Errichtung einer e-Ladestelle für e-Pkw, Gewichtung 10 %
    • Einbindung der Anlage in eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, Gewichtung 10 %
    • nach der Eigenbedarfsdeckung des erzeugten Stromes, Gewichtung 10 %
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen ist bis zur Höchstgrenze von 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten möglich (beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen nach Art. 41 AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014)).
  • Gefördert werden maximal zwei Projekte pro Förderungswerber pro Fördercall.
  • Nicht gefördert werden:
    • unternehmenseigene Parkplätze, unbefestigte Flächen.
    • natürliche Personen, sowie generell PV-Überdachungen von Abstellplätzen bei Wohnbauten.

Einreichung

  • Vor Beauftragung (vor Umsetzung bzw. vor der rechtsverbindlichen Bestellung). Erst nach schriftlicher Förderzusage darf die rechtsverbindliche Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) erfolgen. Eine vorzeitig begonnene Umsetzung führt zum Verlust der Förderung.
  • Einbringung der Anträge erfolgt laufend. Alle zum jeweiligen Stichtag der Ausschreibung eingelangten Anträge werden der Jury zur Entscheidung vorgelegt. Nächste Stichtage:  31.05.2024 und 30.11.2024
  • Förderabrechnung innerhalb von 16 Monaten nach Förderzusage.

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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