Umwelt-Gemeinde-Service

Regionale Radnetz-ausbauprogramme inkl. Radschnellverbindungen

Symbol Fördergeber Bund

Förderung von Investitionen für den regionalen und überörtlichen Radnetzausbau - Aktionsprogramm klimaaktiv mobil 

Diese Bundesförderung beruht auf dem Aktionsprogramm 'klimaktiv mobil - Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement' des Klima- und Energiefonds. Ziel ist es den Radverkehrsanteil in der Verkehrsmittelwahl zu erhöhen.

Gefördert werden

Investitionen in Radinfrastruktur zum Ausbau überregionaler bzw. regionaler und kommunaler Radnetze im Hinblick auf die Schaffung wichtiger Verbindungen von lokalen Zentren sowie auch die Anbindung des Radverkehrs an Bahnhöfe und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Auch Investitionen in Dauerzählstellen und bewusstseinsbildende Maßnahmen sind förderungsfähig.

Laufende Investitionskosten sowie Betriebskosten (nur für nicht wettbewerbsrelevante Vorhaben) im Sinne der Förderungsrichtlinien werden für einen Zeitraum von mindestens drei und maximal fünf Jahren ab Umsetzungsbeginn gefördert. Des Weiteren können mit den Investitionen und Betriebskosten im Zusammenhang stehende immaterielle Vorleistungen (wie z. B. Masterplan Rad, Radnetzplanung etc.) gefördert werden.

Bauliche Maßnahmen:

  • Radverkehrsinfrastruktur (selbständig geführter Radweg, straßenbegleitender Radweg, Radfahrstreifen, etc.) inkl. Brücken, Unterführungen, etc.
  • Radabstellanlagen in Kombination mit den Radwegen
  • Radabstellanlagen auch mit e-Ladepunkten in Verbindung mit der Errichtung von Radwegen
  • Errichtung von bike & ride Systemen an Haltestellen für den einfachen Umstieg innerhalb des Umweltverbundes
  • Dauerzählstellen
  • Bauliche Maßnahmen wie z.B. Duschanlagen, Umkleidräumen, Verleihsysteme in Zusammenhang mit der Errichtung der oben genannten Radverkehrsinfrastruktur
  • Self-Service-Stationen

Nachfolgende Maßnahmen sind nicht alleinstehend förderfähig, können aber ergänzend zum Radinfrastrukturausbau als relevant und förderungsfähig anerkannt werden und können zur Erhöhung des Basisfördersatzes führen.

  • Radverleihsysteme, Radfuhrparks und weitere Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Informations- und Leitsystemen sowie zur Bewusstseinsbildung für den Radverkehr wie z.B. Schulung- und Weiterbildungsprogramme für Radverkehrsbeauftragte, Veranstaltungen
  • Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehenden immateriellen Leistungen z.B. Planungs- und Beratungsleistungen, Digitalisierungsarbeiten, Erstellung Masterplan Radfahren bzw. Radverkehrskonzept, Mobilitätsbefragungen

FörderwerberIn

Gemeinde, öffentliche Gebietskörperschaften

Förderhöhe

Einmaliger nicht rückzahlbarer Kostenzuschuss von max. 50 % der förderfähigen Kosten, bzw. max. 130 Euro je Einwohnerin/Einwohner und Jahr.

Der Basisfördersatz beträgt 40 %. Die Erhöhung des Basisfördersatzes ist bis max. 10 % für folgende Maßnahmen möglich:

  • 5 % bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
  • 5 % bei der Umsetzung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen (siehe oben 'Informations- und Bewusstseinsbildung' inkl. Investitionen bspw. in 'Österreich radelt') von mindestens 0,5 Euro pro Einwohnerin/Einwohner (im Projektgebiet) – bei mehrjährigen Projektlaufzeiten pro Jahr

Förderdetails

  • Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzept mit Berechnung des Umwelteffekts erforderlich. Kostenlose Unterstützung bei der Berrechnung durch das klimaaktiv Beratungsprogramm.Mindestens eine Dauerzählstelle zur Evaluierung ist im Projektgebiet pro Antrag einzurichten.
  • Es muss weiters ein überregionales/regionales/kommunlaes Radverkehrsausbauprogrammm Radkonzept bzw. Landesstrategie (Masterplan Radfahren) vorliegen, insbesondere mit Berücksichtigung der Anbindung des Radnetzes an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie Errichtung von Radverkehrsanlagen (tabellarischer Infrastrukturinvestitionsplan).
  • Das Radnetzausbauprogramm hat folgende Eigenschaften aufzuweisen:
    • Gemeinsame übrregionale/regionale/kommunale Planung insbesondere mit Zusammenschluss von mehreren Gemeinde, Bezirken oder eines Bundeslandes. 
    • Ausformulierung von quantitativen und qualitativen Zahlen.
    • Darstellung der Messbarkeit des Erreichungsgrads der definierten Ziele.
    • Die Planung hat sich an bestehende übergeordnete Planungen (z.B. Masterplan Radfahren) zu orientieren. Abstimmung mit der übergeordneten Planungsebene.
  • Konzept zur mittelfristigen Evaluierung und Errichtung einer Dauerzählstelle
  • Landesförderungen sind kombinierbar
  • Nicht förderfähig: Radinfrastruktur, die nicht hauptsächlich dem Radverkehr dient (z.B. Güterwege). Reparaturkosten, Instandsetzungsmaßnahmen, Umsatzsteuer, Grundstückkosten, Technische Verkehrsinfrastrukturen (Neubau, Umbau, Verlegung von Ampelanlagen, Beschilderung), Informations- und Wegweissysteme, Beleuchtung, Baumpflanzugen sowie sonstige Begrünungs- und Landschschaftsbaumaßnahmen, Trinkstellen.

Tipp

Nutzen Sie dazu die kostenfreie Beratung durch die von klimaktivmobil beauftragten BeraterInnen.

Einreichung

  • VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, VOR Lieferung, Baubeginn oder VOR einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.
  • online bei der KPC

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)