Umwelt-Gemeinde-Service

Regionale Radnetz-ausbauprogramme

Symbol Fördergeber Bund

Förderung von Investitionen für den regionalen und überörtlichen Radnetzausbau

Diese Bundesförderung beruht auf dem Aktionsprogramm 'klimaktiv mobil - Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement' des Klima- und Energiefonds. Mit dem Ausbau regionaler und überörtlicher Radnetzausbauten soll das Ziel der Bundesregierung zur Erhöhung des Radverkehrsanteils in der Verkehrsmittelwahl unterstützt werden.

Gefördert werden

Investitionen in überregionale Radverkehrsinfrastruktur im Hinblick auf die Schaffung wichtiger Verbindungen von lokalen Zentren.

Förderfähig sind Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage und Betriebskosten für 5 Jahre ab Umsetzungsbeginn. Zudem können immaterielle Vorleistungen in Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten gefördert werden. Darüber hinaus sind Dauerzählstellen und bewusstseinsbildene Maßnahmen zur Erhöhung des Radverkehrsanteils förderfähig.

Investitionen für nachfolgende Maßnahmen, welche in der überörtlichen Planung berücksichtigt sind, können gefördert werden:

  • Radverkehrsinfrastruktur (selbständig geführter Radweg, straßenbegleitender Radweg, Radfahrstreifen, etc.) inkl. Brücken, Unterführungen, etc.
  • Radabstellanlagen in Kombination mit den Radwegen
  • Radabstellanlagen auch mit E-Ladepunkten in Verbindung mit der Errichtung von Radwegen
  • Errichtung von bike & ride Systemen an Haltestellen für den einfachen Umstieg innerhalb des Umweltverbundes
  • Dauerzählstellen
  • Bauliche Maßnahmen für Verleihsysteme in Verbindung mit der Errichtung von Radwegen
  • Wegweisung und Informationssysteme, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen
  • Beleuchtung
  • Baumpflanzungen entlang von Radinfrastruktur, wenn diese nachweislich der Attraktivierung der Infrastruktur, insbesondere zur Beschattung, dienen. Ausgleichsaufforstungen nach Rodungen können nicht gefördert werden.
  • Self-Service-Stationen

Nachfolgende Maßnahmen sind nicht alleinstehend förderfähig, können aber ergänzend zum Radinfrastrukturausbau als relevant und förderungsfähig anerkannt werden.

  • Radverleihsysteme, Radfuhrparks und weitere Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Informations- und Leitsystemen sowie zur Bewusstseinsbildung für den Radverkehr
  • Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehenden immateriellen Leistungen

Folgende Maßnahmen sind lediglich fördersatzerhöhend und werden NICHT gefördert:

  • Raum- und Siedlungsentwicklung (z.B. Parkraummanagement, Plan zur Nachverdichtung von Siedlungen und Nutzungsdurchmischung, Konzept der Struktur der kurzen Wege, etc.)
  • Strategie/Konzept - bzw. Maßnahmenplan für klimaneutrale Mobilität 2040 im Projektgebiet

FörderwerberIn

Gemeinde, öffentliche Gebietskörperschaften

Förderhöhe

Einmaliger nicht rückzahlbarer Kostenzuschuss von max. 50% der förderfähigen Kosten.

Der Basisfördersatz beträgt 40 %. Die Erhöhung des Basisfördersatzes ist bis max. 10 % für folgende Maßnahmen möglich:

  • + 5 % bei mindestens 3 Maßnahmen aus dem Bereich Raum- und Siedlungsentwicklung
  • + 5 % bei Nachweis für Planungen zur klimaneutralen Mobilität 2040
  • + 5 % beim Maßnahmen aus dem Bereich Informations- und Leitsysteme und Bewusstseinsbildung und Investitionen beispielsweise in Österreich radelt von mind. 1 Euro pro Einwohner (im Projektgebiet)
  • + 5 % zusätzlich bei Einbeziehung weiterer Akteure (z.B. weitere öffentliche Gebietskörperschaften, Bauträger, Verkehrsunternehmen, Betriebe bzw. Einreichung als gesamte KEM/KLAR-Region
  • + 5 % bei sicheren Radwegen an Vorrangstraßen
  • + 5 % bei lokaler Verkehrsorganisation 

Förderdetails

  • Neben öffentlicher Gebietskörperschaften ist die Einbeziehung von wichtigen Akteuren wie Bauträger, Verkehrsunternehmen, Betriebe, etc. erwünscht.
  • 25% Eigenleistung der Gebietskörperschaften: Ausnahmen mit jeweils 15 %: Fußverkehr, Radnetzausbauprogramme, Radschnellverbindungen
  • Nicht gefördert werden: Radinfrastruktur, die nicht hauptsächlich dem Radverkehr dient (z.B. Güterwege), Verkehrsinfrastruktur, die ausschließlich dem KFZ-Verkehr dienst, Radausrüstungsgegenstände, Maßnahmen die lediglich einer Verlagerung aber keiner Verminderung von Emissionen führen, Reparaturkosten, Instandsetzungs- und Erhaltungskosten, Umsatzsteuer, Grundstücks- und Aufschließungskosten, etc

Vorraussetzung für die Förderung:

  • Ein Regionales Radkonzept bzw. eine Landesstrategie für den Radverkehr (Masterplan Radfahren) muss vorliegen.
  • Ein Begleitmaßnahmenkonzept zur Vermeidung und Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf den Radverkehr (z.B. Parkraummanagement) mit einer Straßenverkehrsflächenbilanz (Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Verkehr, etc.) sowie Maßnahmen zur Flächenreduktion für den motorisierten Individualverkehr sind vorzulegen.
  • Einrichtung von mindestens einer Dauerzählstelle

Eigenschaften eines regionalen Radnetzausbauprogrammes:

  • Gemeinsame regionale/überörtliche Planung im Zusammenschluss von mehreren Gemeinden, eines Bezirks oder Bundesland (keine "Ende" an Bezirks- oder Landesgrenzen)
  • Ausformulierung von quantitativen und qualitativen Zielen
  • Darstellung der Messbarkeit des Erreichungsgrad der definierten Ziele
  • Die Planung ist auf übergeordnete Planungen und mit Planungsebenen abzustimmen.
  • Planungshorizont mindestens drei Jahre

Einreichung

  • Zeitpunkt der Antragstellung: VOR Umsetzung
  • Es muss ein Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzept mit Berechnung des Umwelteffektes vorliegen. Es sind nur jene Umwelteffekte ausschlaggebend für die Förderung, die in Österreich erzielt werden.
  • mit Landesförderungen kombinierbar
  • Nutzen Sie dazu die kostenfreie Beratung durch die von klimaktivmobil beauftragten BeraterInnen.
  • Antragstellung online bei der KPC

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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