Umwelt-Gemeinde-Service

Sanierung - Einzel­maßnahmen

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für Sanierung von Fenstern, Türen und Dämmung der obersten Geschoßdecke

Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland.

Gefördert wird

Bei öffentlichen Gebäuden, die älter als 15 Jahre sind die Investitionskosten für Material, Montage und Planung von:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke, des Daches
  • Sanierung bzw. der Austausch der Fenster, Außentüren und Tore

Förderhöhe

Investitionskostenzuschuss - max. 18%.

  • € 5 pro m² Oberste Geschossdecke
  • € 10 pro m² Flach- und Steildach
  • € 33 pro m² Fenster, Türe, Tore

Bei Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) für dieses Vorhaben, ändert sich die Förderhöhe auf max. 30 % bzw. € 7/m² Oberste Geschossdecke, € 16/m² Flach- und Steildach sowie € 55/m² Fenster/Türe/Tore.

Förderdetails

  • Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro (netto) sein
  • Mindest-Anforderung an die U-Werte (bezogen auf Prüfnormmaß laut OIB Richtlinie 2015 oder 2019): 
    Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches maximal 0,14 Watt pro m² Kelvin (W/m²K) - ab 26 cm Dämmmaterial gilt der geforderter U-Wert als eingehalten. 
    Fenster, Dachflächenfenster und Außentüre max. 1,1 W/m²K
    Lichtkuppeln, Lichtbänder max. 1,4 W/m²K
    Sektionaltore und Rolltore max. 1,7 W/m²K
  • Rechnung detailliert die Flächen und die technischen Angaben
  • Maßnahmen müssen sich in beheizten Gebäudeteilen befinden
  • Bei hinreichender Wärmebedarfsreduzierung können Einzelmaßnahmen auch als umfassende Sanierung eingereicht werden.
  • Landesbeteiligung von zumindest 12 % der beantragten Kosten. Beispielsweise über die Finanzsonderaktion des Landes NÖ oder Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) - zumindest in Höhe der (erhöhten) Bundesförderung.
  • Hinweis: Projekte, die von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit durchgeführt werden, können die Förderungen als Betrieb beantragen.

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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