Touristische Projekte
Förderung für bedeutende Tourismusprojekte inklusive Naturtourismus
Short Facts
Förderhöhe: maximal 2/3 der anerkennbaren Investitionskosten bei nicht Einnahmen schaffenden Projekten
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Beginn der Arbeiten
Tipp: Wenden Sie sich bereits in der Ideenphase an den angegebenen Kontakt
Diese regionale Infrastrukturförderung NÖ hat als Ziel die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Stärkung der Regionen, insbesondere der entwicklungs- und strukturschwachen Gebiete des Landes durch Steigerung der Wertschöpfung, Nutzung von Ressourcen, Förderung von Kooperationen und Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Auch der Naturtourismus kann dabei als Dreh- und Angelpunkt dienen.
Gefördert werden
- Entwicklung und Umsetzung von Investitionsprojekten mit besonderer Bedeutung für die regionale Entwicklung
- Attraktivierung touristischer Angebote, Produkte und Ausflugsziele
Beispielsweise Naturparks, Erlebniswelten, Errichtung und Ausbau touristischer Infrastruktur wie Radwege, Themenwege, regionale Besucherzentren, Leit- und Informationssysteme, Museen.
Die Projekte sollen die überregionalen Freizeitströme anregen! Für kleinere Freizeitprojekte unter etwa 10.000 BesucherInnen pro Jahr und für Aufwertung bestehender Wanderwege wenden Sie sich an den NÖ Landschaftsfonds – Projekttyp Touristische Einrichtungen.
Förderbar sind materielle und immaterielle Infrastrukturinvestitionen:
- Planungs- und Architekturleistungen (max. 10% der Baukosten)
- Bauaufsicht
- Baukosten
- Einrichtungskosten
FörderwerberIn
- Gemeinde
- natürliche und juristische Person
Förderhöhe
Förderung in Form eines nicht rückzahlbarer Zuschuss oder in Form von zinsenlosen Darlehen (13 Jahre - 3 Jahre tilgungsfrei). Dies ist abhängig von den projektspezifischen Unterstützungserfordernissen und dem jeweiligen Projektstandort.
- max. 50 % der anerkennbaren Investitionskosten für Projekte die keine Einnahmen schaffen. Im Einzelfall können bis zu 2/3 der anerkennbaren Investitionskosten bei besonderer regionalwirtschaftlicher Bedeutung gewährt werden.
- max. 1/3 der anerkennbaren Investitionskosten für Projekte die für den Förderwerber Einnahmen schaffen. Im Einzelfall höhere Förderungen möglich.
Förderdetails
- Nicht förderbar sind reine Ersatzinvestitionen oder Projekte für Aufgaben der Gebietskörperschaften im Bereich der Daseinsvorsorge sowie für Projekte die primär kommunaler Problemlösungen dienen und nur geringe Auswirkungen auf die Entwicklung der Region haben.
- Im Rahmen des Betriebes darf keine Weitergabe wirtschaftlicher Vorteile durch die geförderte Einrichtung wie beispielsweise in Form vergünstigter Mieten, Beratungsleistungen und der gleichen erfolgen.
- Investitionen dürfen nur am Projektstandort genutzt werden und müssen dort mindestens 5 Jahre lang nach Vorlage der Endabrechnung erhalten bleiben und betrieben werden.
- Strategische Orientierung an regionalwirtschaftlichen bzw. sektoralen Strategiekonzepten des Landes, insb. der Wirtschafts- und Tourismusstrategie Niederösterreich. Mitgliedschaft in regionalen Kooperationen bzw. Qualitäts- oder Vermarktungsverbänden wie der NÖ-Card.
- Öffentliche Auftraggeber haben die Einhaltung des Bundesvergabegesetzes zu beachten.
- In Ausnahmefällen können Investitionen mittels Eigenleistungen erbracht werden, diese werden lediglich bis zu einer Höhe von 10% der Baukosten anerkannt.
- Bei jeder Teilabrechnung bzw. mindestens einmal jährlich ist ecoplus mittels Projektberichtsformular über den Projektfortschritt zu unterrichten.
- Eine Kumulierung von EU-, Bundes- Landes und Gemeindeförderungen ist möglich sofern die Förderobergrenzen gemäß EU-Beihilfenrecht eingehalten werden.
- Jede Einzelbeihilfe über 500.000,- Euro wird auf einer österreichweiten Beihilfenwebsite veröffentlicht.
Einreichung
Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten mittels Antragsformular bei der ecoplus einzubringen.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)