Touristische Projekte
Förderung für bedeutende Tourismusprojekte inklusive Naturtourismus
Short Facts
Förderhöhe: 20 % bis max. 50 % bei ausgewählten Förderschwerpunkten
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: Antragstellung zwingend vor Beginn der Arbeiten
Tipp: Wenden Sie sich bereits in der Ideenphase an den angegebenen Kontakt
Kontakt & Links
ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH
Regionalförderung
Dr. Harald Schwaiger
+43 2742 9000 19757
regionalfoerderung@ecoplus.at
eco-plus
Im Auftrag des Landes Niederösterreich fördert die Regionalförderung Investitionen in die touristische Infrastruktur sowie touristische Leitprojekte mit besonderer regionalwirtschaftlicher Bedeutung. Die geförderten Vorhaben sollen nachhaltige Entwicklungsimpulse auslösen und einen Mehrwert für die gesamte Region schaffen. Eine starke regionale Verankerung und die Nutzung regionaler Ressourcen tragen dazu bei, die regionale Wertschöpfung zu stärken und Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern und zu schaffen.
Was wird gefördert?
- Nicht beihilfenrechtlich relevante (nicht einnahmenschaffende) Infrastrukturprojekte mit Investitionen zur Aufwertung und Attraktivierung von touristischen Infrastrukturangeboten in folgenden Schwerpunktbereichen:
- Niederösterreichische Top-Radrouten
- Touristische Mountainbike-Trails
- Touristische Langlaufprojekte
- Touristische Erlebniswanderwege
- Touristische Leit- und Orientierungssystem
- Beihilfenrechtlich relevante (einnahmenschaffende) Infrastrukturprojekte mit besonderem Beitrag zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung wie beispielsweise:
- Touristische Ausflugsziele wie Naturparks
- Stärkung des kulturtouristischen Angebots
Förderwerber
- Gemeinde
- Gemeindeverbände oder sonstige Organisationen, die Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft oder zur Entwicklung bzw. Verbesserung der touristischen Infrastruktur setzen
Förderhöhe
- Nicht einnahmenschaffende Infrastruktur: max. 50 % der förderbaren Investitionskosten für Projekte in den angegebenen Schwerpunktbereichen
- Einnahmenschaffende Infrastruktur: max. 20 % der förderbaren Investitionskosten soweit beihilfenrechtlich möglich
Förderdetails
Die Investitionsförderung für regionale Infrastrukturprojekte wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss abhängig von der Erfüllung der folgenden Qualitätskriterien vergeben:
- Regionalwirtschaftliche Dimension: Beitrag zur Erhöhung der wirtschaftlichen Dynamik und Schaffung langfristig wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze
- Strategische Dimension: Beitrag zur Umsetzung der Wirtschafts- und Tourismusstrategie
- Nachhaltigkeitsdimension: Beitrag zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit
Förderbar sind Kosten einer Investition in materielle Vermögenswerte und immaterielle Vermögenswerte, wie insbesondere
- Planungs- und Architekturleistungen
- Baukosten
- Einrichtungskosten
Einreichung
Antragstellung ist nach vorheriger Kontaktaufnahme über das Förderportal der ecoplus möglich
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)