Umwelt-Gemeinde-Service

Entsiegelung für Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen Siedlungsraum

Symbol Fördergeber Land NÖSymbol Fördergeber Bund

Förderung von Maßnahmen der lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung wie Versickerung und Retention

Im Rahmen der Förderung der Siedlungswasserwirtschaft gibt es seit September 2022 auch für Maßnahmen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung einen Bundesanteil nach dem Umweltförderungsgesetz (UFG) und einen Landesanteil durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF).

Gefördert werden

Öffentliche Maßnahmen zur lokaler Niederschlagswasserbewirtschaftung, insbesondere:

  • Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen im Rahmen des blau-gelben Bodenbonus, bei der die Ableitung von Regenwasser von den versiegelten Flächen über Kanäle oder Abzugsgräben durch eine flächige Versickerung ersetzt wird.
  • Versickerung und/oder Retention von Niederschlagswasser inklusive Kombination mit Verdunstung wie beispielsweise Retentions-/Versickerungsmulden, Retentions-/Versickerungsbecken inklusvie Speicherkanäle, Baumrigole, Schwammstadtprinzip, etc.

FörderwerberInnen

  • Gemeinde
  • Verband
  • Juristische Person im Auftrag von Gemeinde/Verband

Förderhöhe

Die Landes-Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Beitrag, die Bundes-Förderung im Regelfall als Zinsen- und Annuitätenzuschuss über 25 Jahre. Die Förderhöhe variiert pro Gemeindegebiet entsprechend den Rahmenbedingungen der Siedlungswasserwirtschaftsförderung. Die Höhe der Kombinationsförderung der förderfähigen/umweltrelevanten Investitionskosten wird als Prozentsatz berechnet:

  • mindestens 20 % für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) für Gebiete mit erstmaliger Regenwasser-Behandlung

  • mindestens 30 % -für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) im Rahmen der Veränderung bestehender Regenwasser-Ableitungs-Anlagen (keine Sanierung)

  • mindestens 30% für Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen

Förderdetails

  • Die Versickerung oder Retention muss eine neue Funktion darstellen.
  • Eine alleinige Sanierung von Regenwasser-Anlagen ist unter der normalen Abwasserförderung möglich.
  • Die Entsiegelung der  befestigten Flächen kann dann zu den förderfähigen Kosten dazugerechnet werden, wenn bisher eine Ableitung der Niederschlagswässer erfolgte, und nachher der Niederschlag unmittelbar großflächig versickert.
  • Eine Ausgestaltung mit Rasengittersteinen oder vergleichbaren Systemen zur Befahrbarkeit ist zulässig.
  • Ist die Entsiegelung Teil von größeren Umgestaltungsmaßnahmen (Stadterneuerung, Verkehrsberuhigung, Gestaltung des öffentlichen Raumes, Erhöhung der Lebensqualität, Schaffung von Grüninseln als Begegnungszonen etc.) ist eine entsprechende Kostenaufteilung bzw. –zuordnung erforderlich.
  • Anteile von Becken, die auf Außeneinzugsgebiete zurückzuführen sind, sind in der Siedlungswasserwirtschaft  nicht förderfähig.
  • Alle anderen Förderungen sind bekannt zu geben. Es ist keine weitere Bundesförderung erlaubt. Die Kombination mit anderen Landes-Förderungen ist möglich - Anteile die denselben Fördergegenstand betreffen werden bei der Berechnung der Förderhöhe des NÖ WWF berücksichtigt.
  • Die Projekterstellung ist in Abstimmung mit der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft und den fachlich zuständigen Amtssachverständigen durchzuführen.
  • Es muss ein befugter Planer beauftragt werden.
  • Erhaltungsverpflichtung von 10 Jahren für die geförderte Entsiegelungsmaßnahme.
  • Wasserrechtliche und sonstige Bewilligungen sind durch den/die FörderwerberIn einzuholen

Tipp

Die Bepflanzungen von Grünflächen kann über die Landes-Aktion Natur im Garten gefördert werden.

Einreichung

  • Vor Umsetzung der Maßnahme online
  • Der/die FörderwerberIn gibt online im Portal der Bundesförderstelle (KPC) den Förder-Antrag ab. Die Unterlagen der Landesförderung - siehe link Landesförderung - müssen dabei auch hochgeladen werden. Zwischenspeicherungen und Wiedereinsteigen vor dem eigentlichen Absenden ist im Portal der KPC möglich.
  • Nach dem Absenden des Antrags im Portal der KPC wird die zuständige Landesabteilung (WA4) automatisch verständigt und gibt die erforderdliche Beurteilung zum Antrag ab. Der online Antrag wird danach automatisch von der KPC weiterbearbeitet.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

Logo EFRE

Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

Die NÖ Dorf- und Stadterneuerung nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Aus diesem Grund werden Cookies nur bei der Nutzung unseres Chat-Services verwendet. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies beim Chat-Service benutzen. Mehr Informationen